Nachrichtendienst: «Endoskopische» Überwachung

Nr. 45 –

In seiner Dezembersession wird sich der Nationalrat mit dem Entwurf des Nachrichtendienstgesetzes befassen. Am Mittwoch vergangener Woche hat seine Sicherheitspolitische Kommission (SiK) ihre Vorberatungen beendet. Rund hundert Anträge habe man bearbeitet, erklärte Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP) der Bundeshauspresse.

Am Entwurf des Bundesrats hat das nichts Grundsätzliches geändert. Auch die SiK will dem Nachrichtendienst (NDB) die Befugnis erteilen, Telefone, E-Mails und Post zu überwachen und fremde Computer mittels Trojanern auszuspionieren. Der Antrag des grünen Nationalrats Daniel Vischer, diese Vollmachten ganz aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, wurde nur von seinem Parteikollegen Christian van Singer unterstützt. Bewilligen soll die Überwachungen jeweils der Präsident einer Kammer des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Verteidigungsminister, dem der NDB unterstellt ist. Er hat dabei den Sicherheitsausschuss des Bundesrats – sprich: die VorsteherInnen des Justiz- und des Aussendepartements – zu konsultieren. Für seine neue Aufgabe soll der Dienst zwanzig zusätzliche Stellen erhalten. Die neuen Instrumente würden aber nicht breit, sondern «endoskopisch» – vorsichtig, aber invasiv? – eingesetzt, versuchte Hurter zu beruhigen. Der Bundesrat hatte bei der Vorlage der Botschaft von vielleicht zehn Fällen pro Jahr gesprochen. Garantien für eine solche Zurückhaltung sucht man im Gesetzesentwurf vergebens.

Die einzige wesentliche Veränderung, die die SiK beschlossen hat, ist eine Verschärfung: Der Bundesrat soll Organisationen nicht nur einzelne «Tätigkeiten» untersagen, sondern sie gleich ganz verbieten dürfen. Bisher konnte er solche Massnahmen nur auf die Notrechtsklausel der Bundesverfassung abstützen. Sie waren deshalb auch sehr selten. Seit 2001 ist al-Kaida verboten, seit Oktober dieses Jahres die Organisation Islamische Staat (IS). Der Vorschlag der SiK geht ausgesprochen weit: Ein Verbot soll möglich sein, wenn eine «Organisation oder Gruppierung mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert». Die Formulierung bedroht damit praktisch alle Organisationen, die in den jährlichen Berichten des NDB aufgelistet sind – von «dschihadistischen» Gruppen über die kurdische PKK bis hin zum Revolutionären Aufbau. Gerichtliche Rekurse sollen ausgeschlossen sein.