Asbestkatastrophe: «Alle Asbestopfer sind zu entschädigen»

Nr. 48 –

Wie geht es nach dem überraschenden Freispruch für Stephan Schmidheiny im italienischen Asbestprozess weiter? David Husmann, Anwalt und Präsident des Schweizer Asbestopfervereins, nimmt Stellung.

David Husmann, Anwalt.

WOZ: Herr Husmann, Sie kommen eben von einer Versammlung der italienischen Asbestopfervereinigung zurück. Wie haben die Betroffenen auf den Freispruch für den ehemaligen Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny reagiert?
David Husmann: Es herrscht grosse Enttäuschung. Aber es ist auch ein starker Kampfgeist zu spüren. Die Leute wollen nicht aufgeben. Es gibt ja auch eine neue Anklage gegen Stephan Schmidheiny. Staatsanwalt Raffaele Guariniello wirft ihm neu vorsätzliche Tötung vor.

Schmidheiny sagt, er habe bereits an 1500 Asbestopfer in Italien total fünfzig Millionen Franken gezahlt. Wieso geht die Asbestopfervereinigung nicht auf sein Angebot ein und meldet sich ebenfalls für eine freiwillige Entschädigung an?
Die Leute wollen Gerechtigkeit. Am Tag der Versammlung der Asbestopfer vom Sonntag ist wieder jemand an den Asbestfolgen gestorben, am Vortag ebenfalls. Diese Geschichte ist noch lange nicht ausgestanden. Kommt dazu, dass nach italienischem Recht die Genugtuungszahlungen meist viel höher sind als das, was Schmidheiny bis jetzt freiwillig zahlt.

Wie beurteilen Sie die Chancen der neuen Klage von Staatsanwalt Guariniello?
Beim ersten Prozess hatte er wegen vorsätzlicher Verursachung einer Umweltkatastrophe geklagt. Die Klage wurde in letzter Instanz wegen des Verjährungsgesetzes abgewiesen, das vom ehemaligen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi durchgeboxt worden war. Mit der Klage wegen vorsätzlicher Tötung fällt das Verjährungsproblem weg. Denn in Italien ist es – anders als in der Schweiz – so, dass die Verjährungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn man den Schaden kennt, also wenn jemand wegen Asbest erkrankt. Eine andere Frage ist, ob Guariniello beweisen kann, dass es sich tatsächlich um vorsätzliche Tötung handelt. Das hängt natürlich von den Fakten ab. Aus meiner Sicht gibt es dafür eine relativ hohe Evidenz. Schmidheiny hat in seinen italienischen Fabriken nicht nur in arbeitshygienisch äusserst bedenklichen Verhältnissen produzieren lassen, sondern auch die sogenannte Todesfabrik in Casale Monferrato nach ihrer Schliessung von 1986 voll kontaminiert stehen lassen. Das ist wirklich völlig unverständlich. Der Asbeststaub konnte weiter in die Umgebung gelangen. Dabei wussten damals alle, wie gefährlich Asbest ist. Schmidheiny wusste es schon viel früher.

Schmidheiny sagt, er sei gar nicht verantwortlich, auch wenn er Mehrheitsaktienbesitzer der italienischen Firma war. Kann man die Verantwortung auf die lokale Geschäftsleitung und den lokalen Verwaltungsrat abwälzen?
Wer die Mehrheit einer Firma besitzt, hat das Sagen. Klar, die schlechten Verhältnisse in der italienischen Fabrik haben schon vor der Übernahme durch die Schweizer Eternit AG bestanden. Aber danach lag die Verantwortung in der Schweiz. Schon 1980 sagte Schmidheiny in einem Interview mit dem «Magazin» des «Tages-Anzeigers», es sei ihm klar, dass Asbest gefährlich sei und dass man jetzt möglichst sauber produzieren und möglichst schnell davon loskommen müsse. Man kann doch nicht einerseits so reden und sich andererseits nicht daran halten. Da hat Schmidheiny ein Problem. Er hätte eingreifen können.

Kann sich ein Unternehmer nicht einfach darauf berufen, er habe die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten?
Nein. Das kann er nicht. Wenn etwas gesetzlich nicht verboten ist, dann heisst das noch nicht, dass es auch erlaubt ist. Er wusste von der Gefährlichkeit. Das zählt.

Die Asbestindustrie, darunter auch Schmidheinys Eternit AG, hat in der Schweiz bis zum Verbot von Asbest gegen strengere Vorschriften lobbyiert. Ist das juristisch relevant?
In der Schweiz ist das ein Punkt, den wir anführen werden, wenn über die Asbestkatastrophe endlich materiell vor einem Gericht gesprochen wird. Bis jetzt geht es ja hierzulande immer nur um die Verjährungsfrage.

Sie sind im Fall eines inzwischen verstorbenen Industriearbeiters der BBC wegen der Verjährungsfrage bis nach Strassburg an den Menschenrechtsgerichtshof gezogen und haben im März 2014 recht bekommen. Was bedeutet das nun konkret?
Noch nicht so viel. Strassburg hat festgehalten, dass ein Asbestopfer die Chance haben muss zu klagen. Das kann es nur, wenn es weiss, dass es Opfer von Asbest geworden ist. Es ist festgehalten worden, dass das Schweizer Gesetz hier keine Lösung bietet. Die Richter wiesen auch darauf hin, dass die vorgesehene Gesetzesrevision das Problem nicht löst. Doch das Bundesgericht tut sich offensichtlich schwer damit, den Entscheid umzusetzen. Wir haben ein Revisionsbegehren gestellt. Das Bundesgericht müsste jetzt das Gericht der ersten Instanz anweisen, einen neuen Prozess zu führen. Allerdings braucht das alles sehr viel Zeit. Ausserdem befürchte ich, dass das Bundesgericht nicht handelt.

Sie fordern deswegen einen runden Tisch und eine generelle Lösung. Wie stellen Sie sich diese vor?
Das ist eine alte Forderung unseres Vereins. Denn dem Asbestproblem lässt sich juristisch kaum beikommen. Es wäre sinnvoll, alle Beteiligten würden zusammensitzen und nach Lösungen suchen. In Frankreich hat das auch geklappt. Es wäre die einzig richtige Reaktion auf diese Industriekatastrophe.

Offenbar haben Sie jetzt positive Signale bekommen.
Bundesrat Alain Berset hat mir am 30. Oktober einen Brief geschrieben, in dem er sagt, er wolle einen runden Tisch organisieren. Der Schweizer Staat ist ja sowieso über das Bundesamt für Sozialversicherung involviert. Dieses beaufsichtigt die Suva, die nicht bloss eine Versicherung ist, sondern auch für die Arbeitssicherheit zuständig ist und der Industrie strenge Auflagen bezüglich Arbeitsbedingungen hätte machen sollen. Ich finde, alle Asbestopfer müssen entschädigt werden. Es muss vereinbart werden, wer für welche Asbestkrankheit wie viel Entschädigung ausbezahlt bekommt. Die Industrie und die Suva stehen in der Pflicht.

Ob ein Unternehmen in einen Entschädigungsfonds zahlt, hängt doch letztlich vom Goodwill ab. Zumal bei vielen Firmen inzwischen die Besitzverhältnisse gewechselt haben.
Man kann nicht einen Betrieb übernehmen und sagen: «Es geht mich nichts an, was früher gemacht wurde.» Wer einen Betrieb übernimmt, übernimmt auch dessen Altlasten.

Aber wird am Schluss nicht die Allgemeinheit dafür zahlen, was die Industrie verschuldet hat?
Die Allgemeinheit bezahlt über die Opferhilfe jetzt schon. Die Suva zahlt bislang nur einen Teil, sie sollte stärker zur Kasse gebeten werden, sie hat auch genug Mittel dafür. Und natürlich sollten auch diejenigen grossen Unternehmen zahlen, die zur Asbestkatastrophe beigetragen haben.

Sie wollen mehr als nur einen Hilfsfonds für Bedürftige?
Es darf keine Rolle spielen, wie viel Geld ein Betroffener besitzt. Alle Geschädigten haben Anspruch auf eine Entschädigung. Wir wollen keine Almosen. Es kann nicht darum gehen, ein Batzeli zu bekommen. Wer ein Mesotheliom hat, stirbt einen qualvollen Tod. Das ist auch für die Angehörigen eine riesige Belastung. Die Leute wollen eine faire Lösung.

David Husmann, geboren 1960, hat als Geschädigtenvertreter am ersten Asbestprozess in Turin 2010 bis 2012 teilgenommen.

Nachtrag vom 15. Juni 2023 : Neues Urteil gegen Schmidheiny

Zwölf Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung von 147 Menschen, die im piemontesischen Casale Monferrato an den Folgen von Asbest gestorben sind: Das ist das Verdikt, mit dem ein Gericht in Novara vergangene Woche den 75-jährigen Schweizer Stephan Schmidheiny erstinstanzlich verurteilt hat. Als weitere Strafe sieht das Gericht ein fünfjähriges Verbot öffentlicher Ämter und eine vorläufige Schadenersatzsumme von achtzig Millionen Euro vor. Es gilt die Unschuldsvermutung – Schmidheinys Verteidiger:innen haben wieder einmal Berufung angekündigt.

Über zwanzig Jahre schon dauern die Eternit-Prozesse gegen den einstigen CEO der Gruppe Eternit SEG, die von 1973 bis zur Pleite 1986 Grossaktionärin der Eternit Italia S.p.A. war. Erstmals angeklagt wurde Schmidheiny 2009, weil er aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen in mehreren italienischen Eternit-Fabriken den Tod von über 2000 Menschen verursacht haben soll. Zu einem ersten Schuldspruch kam es 2012, als Schmidheiny zu sechzehn Jahren Haft und Schadenersatzzahlungen von achtzig Millionen Euro verurteilt wurde. 2013 erhöhte das Berufungsgericht in Turin das Strafmass gar auf achtzehn Jahre und neunzig Millionen Euro. 2014 allerdings erklärte das Kassationsgericht in Rom die Vorwürfe für verjährt.

Seither wurden mehrere Prozesse auf lokaler Ebene angestrengt: 2019 etwa verurteilte ein Turiner Gericht Schmidheiny wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft. Dagegen ging die Verteidigung unter anderem mit dem Argument in Berufung, dass Schmidheiny Jahre zuvor vom obersten italienischen Gericht wegen Verjährung freigesprochen worden war. Ein erneuter Prozess verletze somit das verfassungsrechtliche Verbot der Mehrfachbestrafung.

2012 aber wurde Schmidheiny wegen «vorsätzlichen Verursachens einer Umweltkatastrophe mit Todesfolgen» verurteilt – die aktuellen Klagen dagegen zielen auf «fahrlässige Tötung». So auch im Fall von Casale Monferrato. Dass der Kontakt mit Asbest zu tödlichen Krankheiten wie Lungenkrebs führen kann, ist bereits seit den dreissiger Jahren bekannt und seit den sechziger Jahren wissenschaftlich bewiesen.