Ausschaffungsinitiative: Schutz für Secondos und Secondas

Nr. 49 –

Der Ständerat entscheidet über eine Härtefallregelung für Secondas und Secondos bei Ausschaffungen. Wie nötig das ist, zeigt ein Kesseltreiben von «Weltwoche» und SVP in St. Gallen.

Nach langjähriger Sucht hat sich in den letzten Jahren das persönliche Verhalten stabilisiert: Das Secondoehepaar soll gemäss St. Galler Regierungsrat jetzt in der Schweiz bleiben dürfen. Foto: Daniel Ammann

Toni Brunner erhob den Filzvorwurf zur besten Sendezeit im Schweizer Fernsehen. Die Präsidentenrunde am Abstimmungssonntag war schon fast zu Ende, als der SVP-Präsident unvermittelt auf den Fall eines Secondoehepaars zu sprechen kam. Die St. Galler Regierung hatte dessen Wiedererwägungsgesuch stattgegeben, womit die beiden nicht nach Italien ausgeschafft werden dürfen. Die Fünfzigjährigen haben ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht. Seit ihrer Jugend sind sie drogenabhängig; die Sucht führte sie zu Straftaten. Beide sind HIV-positiv. Brunner: «Die Bilanz ist, dass zwei Kriminelle im Inland bleiben können, die nach Hause hätten gehen müssen. Und die SP hat dafür gesorgt mit ihrem Filz.» Er habe offenbar die Niederlage gegen Paul Rechsteiner im Ständeratswahlkampf immer noch nicht verdaut, konterte SP-Präsident Christian Levrat. Rechsteiner ist der Anwalt des Paars.

Hier geboren, hier verurteilt

«Filz» ist ein heftiger Vorwurf, wenn es um rechtsstaatliche Verfahren geht. Es ist verleumderisch, ihn zu äussern, wenn er nicht zutrifft. In die Welt gesetzt hat den Vorwurf vor drei Wochen die «Weltwoche». Beim Entscheid über das Wiederwägungsgesuch war der St. Galler Justizvorsteher Fredy Fässler von der SP in den Ausstand getreten, weil er das Ehepaar einst als Anwalt vertreten hatte. Die «Weltwoche» behauptete nun, Fässler habe das Geschäft nicht einem bürgerlichen Regierungskollegen übergeben, sondern «ausgerechnet» Gesundheitsvorsteherin Heidi Hanselmann, ebenfalls von der SP. Der «rote Filz» habe «effizient und reibungslos» gespielt.

Damit war die Hetzjagd eröffnet. Die SVP reichte im Kantonsrat eine dringliche Interpellation zum Vorwurf ein. Dieser erwies sich als falsch, wie die Regierung in ihrer Antwort festhält. Das Gesundheitsdepartement übernimmt ordnungsgemäss die Stellvertretung des Justizdepartements. Fässler hielt also nur den Dienstweg ein, als er das Geschäft Hanselmann übergab. SVP, FDP und CVP, die im Kantonsparlament eine erdrückende Mehrheit haben, verlangen dennoch eine Aufarbeitung durch die Rechtspflegekommission. Diese kann Verfahren nur formal bewerten, dürfte also zu den gleichen Schlüssen wie die Regierung kommen.

Drei Jahre ist der ursprüngliche Entscheid der St. Galler Behörden her, dass das Secondopaar ausgeschafft werden müsse. Das Bundesgericht hatte den Entscheid bestätigt. Dass Hanselmann nun das Wiedererwägungsgesuch guthiess, begründet die Regierung in der Antwort auf die Interpellation der SVP mit der positiven Entwicklung des Paars seither, die von aktuellen medizinischen Berichten und solchen der Bewährungshilfe belegt wird. Demnach hat sich das persönliche Verhalten der beiden stabilisiert; wegen ihrer Infektionskrankheit sind sie zudem auf eine engmaschige medizinische Betreuung angewiesen.

Zwei Verurteilte müssen also nicht «nach Hause» gehen. Der Fall bringt den SVP-Präsidenten wohl auch deshalb zum Schäumen, weil er sichtbar macht, wie die Gesetzesvorstellungen seiner Partei mit der Wirklichkeit kollidieren. Denn wo ist in diesem Fall «zu Hause»?

Dass das Vorstrafenregister der beiden lang ist und darin schwere Delikte wie der Handel mit Heroin zu finden sind, hat nie jemand bestritten, auch nicht das breit abgestützte Unterstützungskomitee aus der Bevölkerung, das sich in St. Gallen mit einer Petition für den Verbleib des Paars starkmachte und zu dem unter anderen der bekannte Infektiologe Pietro Vernazza oder Ruth Roduner, die Tochter von Flüchtlingsretter Paul Grüninger, gehören. (Um möglichen Filzvorwürfen zuvorzukommen: Initiiert hatte die Petition WOZ-Redaktorin Bettina Dyttrich.) Den UnterstützerInnen geht es neben dem Verständnis für die Situation des Paars auch um Grundsätzliches: Sie argumentieren, beide seien hier aufgewachsen, hier drogenabhängig, hier kriminell, hier verurteilt und hier betreut worden. Sie haben hier eine Tochter und zu dieser eine enge Bindung. Also soll sich auch die Schweiz um die beiden kümmern.

Hunderttausende ohne Bürgerrecht

Mit dem Fall kann sich niemand Meriten verdienen. Doch er zielt mitten in die politische Debatte zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – je länger sie dauert, desto klarer zeigt sich, wer davon massgeblich betroffen sein wird: nicht sogenannte KriminaltouristInnen, die schon heute ausgeschafft werden können, sondern Secondos und Secondas, die ihr ganzes Leben hier verbracht haben. Sie befinden sich seit der Annahme der Initiative in einer prekären Situation. Obwohl die Schweiz längst ein Immigrationsland ist, haben Hunderttausende kein Bürgerrecht: zum einen weil in der Schweiz die Staatsbürgerschaft nicht nach dem Geburtsortsprinzip (ius soli) erteilt wird, zum anderen weil eine restriktive Einbürgerungspraxis herrscht. «Wer als junger Erwachsener wegen einer Dummheit eine Vorstrafe einfängt, ist bei der Einbürgerung aus dem Rennen», sagt Anwalt und SP-Ständerat Rechsteiner. Mit einer Ausschaffung verlören die Secondos ihre Existenz. «Nirgendwo in Westeuropa sind sie rechtlich so wenig geschützt wie in der Schweiz», sagt Rechsteiner.

Im Nationalrat trieb die SVP die bürgerlichen Parteien bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vor sich her. Bereits nahmen diese eine zentrale Forderung der eingereichten Durchsetzungsinitiative auf: einen expliziten Ausschaffungsautomatismus, nach dem ein Urteil nicht mehr auf seine Verhältnismässigkeit geprüft werden müsste. Dass ein solcher Automatismus der Europäischen Menschenrechtskonvention wie auch der Verfassung widerspricht, machte das Bundesgericht in einem historischen Leiturteil im Oktober 2012 klar.

Die staatspolitische Kommission des Ständerats will nun zumindest die Secondos und Secondas schützen. Sie stellt den Antrag, dass eine Härtefallklausel eingeführt werden soll. Demnach kann ein Gericht «ausnahmsweise» von einer Landesverweisung absehen: «Dabei ist der besonderen Situation von Ausländern Rechnung zu tragen, die in der Schweiz geboren oder aufgewachsen sind.» Die RichterInnen hätten damit die Möglichkeit, die Umstände von Betroffenen zu überprüfen – «in einem sehr engen Rahmen», wie Kommissionspräsidentin Verena Diener von der GLP vor den Medien ausführte. Weiter gehen will eine linke Minderheit: Sie wird in der Debatte vom kommenden Mittwoch den Antrag stellen, generell auf die Ausweisung von Secondos und Secondas zu verzichten. «Secondos sind Schweizer – ohne Schweizer Pass», sagt Rechsteiner.

Arnold Kollers Kritik

In seinem Buch «Aus der Werkstatt eines Bundesrates», 2014 erschienen, kritisiert CVP-Altbundesrat Arnold Koller, dass die Ausschaffungsinitiative für gültig erklärt wurde: «Es kann doch nicht angehen, dass Volksinitiativen, um Unterschriften zu erhalten, radikal formuliert werden, dann zwecks Gültigkeit völkerrechtsfreundlich ausgelegt werden, um nach ihrer Annahme durch Volk und Stände wieder wörtlich umgesetzt zu werden.» Koller – der «Vater der neuen Bundesverfassung» – ist konservativ geblieben, wie er es immer war, und hält an rechtsstaatlichen Prinzipien fest. In diesen Fragen nach rechts verschoben haben sich dagegen die öffentliche Debatte und die Politik.

Nachtrag vom 28. Mai 2015 : Der rote Filz, der keiner ist

Eigentlich hätte das mehrfach straffällige Secondopaar aus St. Gallen die Schweiz längst Richtung Italien verlassen müssen. Alle Instanzen bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatten die Rekurse der seit Geburt in der Schweiz lebenden Heroinsüchtigen abgewiesen. Für sie gab es bloss noch eine Hoffnung: ein Wiedererwägungsgesuch an die St. Galler Regierung. Ende 2014 hiess die SP-Regierungsrätin Heidi Hanselmann das Gesuch gut. Nun darf das Ehepaar bleiben.

Dagegen liefen SVP und «Weltwoche» Sturm. Der Entscheid sei Resultat eines «effizienten und reibungslosen» roten Filzes. Denn das Wiedererwägungsgesuch fiel in die Zuständigkeit von zwei von der SP geführten Departementen. Eigentlich hätte Justizdirektor Fredy Fässler entscheiden müssen. Weil er aber das Paar vor seiner Wahl in die Regierung als Anwalt vertreten hatte, trat er in den Ausstand. Das von der Gesamtregierung bestimmte Stellvertreterdepartement ist immer die Gesundheitsdirektion unter Hanselmann. Auf Antrag der SVP-Fraktion beauftragte das Kantonsparlament die Rechtspflegekommission, «diesen Fall weiter abzuklären». Jetzt liegt das Gutachten vor: «Das Wiedererwägungsverfahren wurde korrekt abgewickelt, die geltenden Zuständigkeits- und Verfahrensregeln wurden eingehalten.» Dafür hätte es kein Steuergeld verschwendendes Gutachten gebraucht. Das hätten SVP und «Weltwoche» mit minimaler Recherche selbst herausfinden können.

Andreas Fagetti