«Hotel Suff»: Ausweitung der Grauzone

Nr. 49 –

67 Prozent der Stadtzürcher Abstimmenden haben am vergangenen Wochenende dem definitiven Betrieb einer Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) zugestimmt. Bis dahin wurde die ZAB als Pilotprojekt geführt.

Die hohe Zustimmung erstaunt angesichts des Widerstands von rechts wie von links: Während Bürgerliche die Kosten kritisierten, die damit zulasten der Allgemeinheit gehen, warnten Linksalternative und Grüne vor einem zu starken Eingriff in die Freiheitsrechte (siehe WOZ Nr. 43/2014 ).

Sosehr dem Personal in Spitälern und auf Notfallstationen die damit verbundene Entlastung zu gönnen ist und so wenig dagegen einzuwenden wäre, berauschte Personen, die sich selbst und andere erheblich gefährden, an einem sicheren Ort ausnüchtern zu lassen: Von jemandem, der keine Straftat begangen hat, 450 oder mehr Franken für die unfreiwillige Übernachtung im «Hotel Suff» zu verlangen, grenzt an staatlich legitimierten Diebstahl. Noch fragwürdiger wird das Ganze, wenn nun auch «psychisch auffällige Personen» aus dem Verkehr gezogen und in den gleichen Disziplinierungstopf zwangseingewiesen werden können. Das Beispiel zeigt, wie Freiheitsrechte im Namen der Sicherheit geopfert werden – und die «pragmatische Vernunft» auch Teile der Linken erfasst. Die rot-grüne Stadtregierung jedenfalls begibt sich mit ihrer disziplinarischen Pioniertat in eine rechtsstaatliche Grauzone.