Grundrechte und Minderheitenschutz: Wie viel trägt ein nackter Mohammed zur Meinungsbildung bei?

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Satire darf fast alles, hat aber eine Verantwortung gegenüber Minderheiten. Der Berner Rechtsphilosoph und Grundrechtespezialist Jörg Paul Müller erklärt, warum Gesellschaften gut beraten sind, diese wahrzunehmen.

WOZ: Herr Müller, Sie haben sich über Jahrzehnte für die Wahrung von Grund- und Menschenrechten eingesetzt. Besonders scheint Ihnen dabei die Meinungsäusserungsfreiheit am Herzen zu liegen – warum?
Jörg Paul Müller: Neben den Garantien der Menschenwürde ist Meinungsäusserungsfreiheit in jeder rechtsstaatlichen Demokratie das zentralste aller Grundrechte. Ohne sie ist eine demokratische Willensbildung nicht möglich. Dazu gehört besonders die Medienfreiheit, aber auch etwa die Freiheit der Kunst. Die Meinungsfreiheit darf vom Staat nicht behindert werden, er sollte sie im Gegenteil schützen und fördern.

Seit dem Anschlag auf «Charlie Hebdo» wird nun die Satire praktisch zu einer unantastbaren Heiligkeit erhoben …
Satire ist eine ganz wichtige Form, eine Meinung zu äussern. Wie die Kunst ermöglicht sie, auch in repressiven Regimes Kritik zu üben, selbst wenn Zensur besteht. Den beiden Formen der Meinungsäusserung muss deshalb ein erhöhter Schutz, ein erhöhter Spielraum zugesprochen werden. Die gute Satire soll nach Kurt Tucholsky gerade für die Unterdrücker, gegen die sie sich wendet, nicht ohne weiteres verständlich sein.

Ein absoluter Schutz?
Satire darf sehr viel, aber nicht alles. Sie ist nicht zuletzt an das Strafrecht gebunden. In der Schweiz wird etwa nicht nur Rassendiskriminierung, sondern auch die «Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit» bestraft. Darunter kann auch die Verspottung des «Glaubens an Gott» fallen. Daneben bestehen allgemeinere kulturelle Normen, die Bestandteil einer demokratischen Kultur sind und immer wieder neu ausgehandelt werden müssen. In der Schweiz finden sie etwa Ausdruck in Richtlinien des Presserats oder in der Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz des Bundes. Diese hat schon weit weniger provokative Satireproduktionen beanstandet, etwa eine Radiosendung, in der ein Geschlechtsakt mit biblischen Aussagen von Jesus am Kreuz verbunden wurde.

Einige Provokationen von «Charlie Hebdo», insbesondere sexuelle Darstellungen des Islambegründers Mohammed, konnten sich eigentlich nur an die muslimischen Gemeinschaften in Frankreich richten – eine sozial und politisch schwache Minderheit …
Das kommt hinzu. Der Schutz von Minderheiten in politischer, religiöser und weltanschaulicher Hinsicht ist ein zentrales Anliegen des Menschenrechtsschutzes und Grundlage einer pluralistischen Demokratie. Die Mehrheit kann sich politisch durchsetzen. Die Minderheiten bedürfen des Schutzes durch das Recht. Einige der Mohammed-Karikaturen von «Charlie Hebdo», die einzig auf Provokation aus sind, tragen kaum etwas zur Meinungsbildung bei. Aber selbstverständlich rechtfertigt auch eine für Minderheiten verletzende Karikatur auf keinen Fall Gewalt gegen die Redaktoren.

Nun berufen sich etwa die Pegida oder die SVP auf die Meinungsäusserungsfreiheit – Akteure, die solche Grund- und Menschenrechte gleichzeitig bekämpfen. Werden diese zunehmend zum Schaden von Minderheiten ausgehöhlt?
Ich teile den Pessimismus nicht. Besonders seit dem Zweiten Weltkrieg hat es im Menschenrechtsschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene Fortschritte gegeben, die nicht so rasch rückgängig zu machen sind. Natürlich ist Minderheitenschutz für die Mehrheit oft etwas Unangenehmes. Reibungen sind da auch normal, besonders in zunehmend multikulturellen Gesellschaften.

Eine sehr optimistische Sicht.
Nein, eher eine realpolitische. Letztlich wissen auch mächtige Akteure, dass sie selbst vom Minderheitenschutz profitieren: Die Unterdrückung von Minderheiten führt irgendwann immer zu Gegengewalt. Das zeigt die Geschichte, auch die der Schweiz. Ihre heutige Staatsordnung mit der Befriedung konfessioneller und kultureller Spaltungen basiert darauf. Und noch etwas: Niemand kann sicher sein, dass er morgen nicht zu einer Minderheit gehört. Ich hatte kürzlich einen Unfall, ich war auf Krücken und die Hilfe von anderen angewiesen. Das Verbot der Diskriminierung Behinderter ist plötzlich mir zugutegekommen.

Jörg Paul Müller (76) war drei Jahrzehnte lang Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Uni Bern. Er war zudem nebenamtlicher Richter am Bundesgericht und präsidierte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).