Was weiter geschah: Tempstaff-Mitarbeiterin freigestellt

Nr. 4 –

Letzte Woche berichtete die WOZ über die Arbeitsbedingungen bei der Tempstaff AG, die Gastronomiepersonal für Events und Cateringeinsätze vermittelt. Die Tempstaff-Mitarbeiterin, die im Artikel als Maria auftritt, erhielt vier Tage nach Erscheinen des Textes die Kündigung. Das entsprechende Mail liegt der WOZ vor. Darin heisst es knapp: «Der Grund für die Kündigung ist, dass wir unseren Pool straffen müssen, weil in den kommenden Monaten weniger Einsätze zu vergeben sind. Wir bedauern, dass wir uns zu diesem Schritt gezwungen sehen.»

Laut Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Uni St. Gallen, ist eine solche Kündigung per Mail wirksam. Sie wäre aber missbräuchlich und es könnte eine Entschädigung geschuldet sein, wenn ein unzulässiger Grund vorläge. Der Kontakt zu Medien wäre ein solcher. Bei Tempstaff heisst es, man wisse nichts vom Artikel. Im Januar seien noch andere Leute entlassen worden – wegen mangelnder Aufträge. Wie viele, wolle man nicht kommunizieren. Laut Geiser müsse auch bei Temporärarbeit bis Ende der Kündigungsfrist Lohn ausbezahlt werden. Da die Arbeit hier auf Aufträgen basiert, müsste man entweder ausrechnen, was die gekündigte Person durchschnittlich pro Monat verdient hatte, oder man müsste die Gelegenheit bieten, bis Ablauf der Frist weiterzuarbeiten. Wie Tempstaff ihren gekündeten Angestellten Lohn bezahlen wird, ist unklar. Darüber wolle man keine Auskünfte erteilen.

Nachtrag zum Text «Temporärarbeit: 13 Stunden herzig sein» in WOZ Nr. 3/2015 .