Kommentar zum Armenien-Mahnmal in Genf: Für Didier Burkhalter ist nichts bewiesen

Nr. 6 –

Der Schweizer Aussenminister lässt sich von der Türkei unter Druck setzen – und übernimmt damit teilweise Ankaras Relativierung des Völkermords an den ArmenierInnen.

Im letzten November nahm ich in der Türkei an einer Konferenz teil, deren Thema die noch immer geschlossene Grenze zwischen der Türkei und Armenien war. Die Konferenz war von der Hrant-Dink-Stiftung zusammen mit der Universität Ankara organisiert worden, und neben den aktuellen Problemen konnten wir auch den Genozid an den ArmenierInnen im Jahr 1915 frei diskutieren.

Über neunzig Jahre lang war dieser Völkermord – von damals 2,1 Millionen ArmenierInnen wurden je nach Schätzung 1 bis 1,5 Millionen getötet – in der Türkei ein absolutes Tabu. Einer, der das Schweigen zu brechen versuchte, war der Journalist Hrant Dink. Im Januar 2007 wurde er deswegen vor dem Redaktionsgebäude seiner zweisprachigen Wochenzeitung «Agos» in Istanbul ermordet. Doch anlässlich seines Begräbnisses wurde das Schweigen tatsächlich endlich gebrochen: Über 100 000 Menschen gingen in Istanbul auf die Strasse und riefen: «Wir sind alle Hrant Dink, wir sind alle Armenier!» Seither ist zumindest in Teilen der türkischen Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür entstanden, dass die Vernichtung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs ein wichtiges Thema ist, das es aufzuarbeiten gilt.

Als ich von Ankara nach Genf zurückkehrte, wurde ich allerdings einmal mehr Zeuge davon, dass der türkische Staat andere Länder – auch die Schweiz – unter Druck setzt, den Genozid weiterhin zu tabuisieren. Die Stadt Genf plant seit 2008 zusammen mit der lokalen armenischen Gemeinde, zum 100. Jahrestag des Genozids eine Gedenkstätte zu errichten. Doch das Aussenministerium in Bern wirkte zunehmend darauf hin, das Denkmal doch noch zu verhindern oder an einem weniger prominenten Ort zu platzieren.

Wie kommt es, dass sich Aussenminister Didier Burkhalter so drastisch in lokale Genfer Angelegenheiten einmischt? Der Genfer Staatsrat deckte Mitte Januar auf, dass türkische Vertreter mit wirtschaftlichen Repressalien gegen die Schweiz gedroht haben – und gemäss zweier gut informierter Quellen, die anonym bleiben müssen, soll der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu im Kooperationsfall eine Einladung zum G20-Gipfel versprochen haben, der nächsten November in Istanbul stattfinden wird.

Am 20. Januar musste Burkhalter vor der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats seine Position erläutern. Nach der Sitzung sagte er gegenüber dem Westschweizer Fernsehen, die Uno habe die Frage, wie die «tragischen Ereignisse von 1915» zu beurteilen seien, noch nicht beantwortet. Deshalb solle «unter den Fenstern» des UN-Gebäudes kein Mahnmal stehen, das «nur gewissen, aber nicht allen Opfern» gedenke und das deshalb «als etwas parteiisch angesehen wird».

Abgesehen davon, dass das Mahnmal immerhin ein paar Hundert Meter vom UN-Gebäude entfernt geplant war, übernahm Burkhalter mit dieser Antwort ziemlich direkt die Argumentation Ankaras: die Behauptung, dass der armenische Genozid historisch nicht erwiesen und dass immer allen Opfern des Ersten Weltkriegs zu gedenken sei. Das ist, als würde man vorschreiben, dass ein Holocaustmahnmal immer alle Opfer des Zweiten Weltkriegs einbeziehen müsste. Es wäre moralisch und politisch klüger gewesen, wenn Burkhalter die realpolitischen Gründe genannt hätte – wenn er zugegeben hätte, dass sich Bern nicht gegen Ankaras Druck stemmen könne oder wolle.

Gleichzeitig kämpft das schweizerische Justizministerium vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg dafür, dass die Leugnung des armenischen Völkermords den hiesigen Tatbestand der Rassendiskriminierung erfülle. Der türkische Nationalist Dogu Perincek war deswegen vom Bundesgericht verurteilt worden, gewann aber in Strassburg in erster Instanz gegen die Schweiz. Nun liegt der Fall in der Grossen Kammer des Gerichtshofs – sehr zum Missfallen der türkischen Regierung, die möglicherweise auch deshalb die Schweiz immer noch nicht zum G20-Gipfel eingeladen hat.

Da fragt man sich, ob in Bern nicht eine minimale Abstimmung der Stossrichtungen von Justiz- und Aussenministerium besteht. Und ob es sich lohnt, für eine erhoffte G20-Einladung das Neutralitätsprinzip aufs Spiel zu setzen. Die armenische Regierung hat nach den jüngsten Vorfällen das Schweizer Angebot abgelehnt, erneut im Konflikt mit der Türkei zu vermitteln.

In der Schweiz mag sie Zufall sein, in der Türkei hat sie System: die destabilisierende Doppelzüngigkeit politischer Institutionen. Anlässlich eines Gedenkanlasses für Hrant Dink lobte Ministerpräsident Davutoglu den Journalisten für dessen «Loyalität gegenüber der Türkei», er rief die ArmenierInnen und TürkInnen zu gegenseitigem Verständnis auf. Gleichzeitig verhindert der türkische Staat weiterhin die juristische Aufarbeitung des Attentats an Hrant Dink. Und er hält weiterhin eine umfassende Blockade aufrecht, die Armenien wirtschaftlich stranguliert.

Dass der türkische Staat hundert Jahre lang einen Genozid leugnen kann, ist vor allem eine schlechte Nachricht für heutige Opfer staatlicher Verbrechen. Sie müssen damit rechnen, dass ihnen selbst nach hundert Jahren keine Gerechtigkeit zuteilwird.

Auch die Schweiz muss sich entscheiden, auf welcher Seite sie stehen will.

Der Autor und Universitätsdozent Vicken Cheterian schreibt regelmässig für die WOZ. 
Sein neues Buch «Open Wounds. Armenians, Turks, and a Century of Genocide» erscheint 
im März im Hurst-Verlag, London. – Aus dem Englischen von Markus Spörndli.