Polizeigesetz Kanton Luzern: DemonstrantInnen ruinieren

Nr. 11 –

Wenn eine Kundgebung ausser Kontrolle gerät, sollen die VeranstalterInnen für die Polizeikosten zahlen. Der Luzerner Kantonsrat berät ein entsprechendes Gesetz.

Seit mehreren Jahrzehnten gab es im Kanton Luzern keine gewalttätigen Demonstrationen mehr. Trotzdem soll nun das Polizeigesetz so geändert werden, dass DemonstrantInnen vermehrt für die zusätzlichen Polizeikosten bezahlen müssen, wenn eine Kundgebung ausartet. «Das geschieht ohne Not und ohne Dringlichkeit», sagt Joël Mayo, Präsident der Juso des Kantons Luzern.

Ausgelöst wurde die Gesetzesänderung von einem CVP-Kantonsrat. Der Bauunternehmer Hans Aregger vom rechten Flügel der Partei hatte gefordert, nicht nur der Fussballclub Luzern, sondern auch VeranstalterInnen von sogenannt unfriedlichen Demonstrationen müssten sich an den Polizeikosten beteiligen. Zunächst legte die Justizdirektion unter Yvonne Schärli (SP) eine entsprechende Verordnung vor. Doch die Demokratischen JuristInnen Luzern (DJL) bekämpften sie mit Erfolg beim Kantonsgericht, weil sie die Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verletzte.

Nun hat die Regierung nachgebessert und das Polizeigesetz geändert. Es sieht vor, dass Veranstalter als sogenannte Zweckveranlasser bis zu vierzig Prozent oder maximal 30 000 Franken der zusätzlichen Kosten eines Polizeieinsatzes bezahlen müssen, wenn eine Demo in Randale ausartet.

Präventive Wirkung gesucht

Zusätzlich sollen sich beteiligte DemonstrantInnen mit bis zu 4000 Franken an den Kosten beteiligen. Heinz Bachmann, Leiter Rechtsdienst im Justiz- und Sicherheitsdepartement, begründet dies so: «Bei unfriedlichen Kundgebungen sollen die Verursacher, und nicht die Allgemeinheit, für die entstandenen Kosten aufkommen. Diesen Auftrag hat das Parlament erteilt.» Der Kanton verspricht sich davon eine präventive Wirkung.

Dabei fällt auf, dass die Kostenüberwälzung als Kann-Bestimmung formuliert ist: Sie kann geprüft werden, sofern Gewalt an Personen oder Sachen ausgeübt wurde oder wenn vorsätzlich oder grob fahrlässig die Bewilligungsauflagen nicht eingehalten werden. Die DJL kritisieren auch die Gesetzesänderung: Das Gesetz operiere mit schwammigen Begriffen und erfülle die Anforderungen an eine genügend bestimmte und vorhersehbare gesetzliche Grundlage nicht. Es verstärke den sogenannten «chilling effect»: die indirekte Beeinträchtigung der Grundrechte durch Abschreckung. Die DJL sprechen von einer «symbolischen Gesetzgebung», die «schlicht willkürlich» sei.

«Das ist undemokratisch»

Joël Mayo sagt, betroffen seien vor allem kleinere und lose organisierte ideelle Gruppierungen. «Die Bürgerlichen stört es, wenn Menschen ausserhalb des etablierten Politikbetriebes ihre Meinung auf die Strasse tragen. Das ist undemokratisch.» Bachmann lässt den Vorwurf, die Ausübung der Grundrechte würde behindert, nicht gelten. In der übrigen Schweiz kennen eine Handvoll Kantone unter bestimmten Bedingungen die Kostenüberwälzung auf Veranstalter. In Zürich etwa muss bei grundrechtlich geschützten Kundgebungen in der Regel kein Kostenersatz geleistet werden.

In Luzern schrauben nun die Bürgerlichen zusätzlich an Verschärfungen. Insbesondere sollen einzelne DemonstrantInnen künftig noch massiver als geplant belastet werden. Letzte Woche hat die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission des Kantonsrats den Entwurf des geänderten Polizeigesetzes abgeändert: Statt 4000 Franken sollen auch Einzelpersonen neu bis zu 30 000 Franken an die Polizeikosten zahlen.

In Luzern findet die Debatte über das Polizeigesetz in einem schwierigen Kontext statt. Ende März sind kantonale Wahlen, die Bürgerlichen geben sich im Kantonsrat als HardlinerInnen. «Wir werden auf jeden Fall das Referendum ergreifen, obwohl absehbar ist, dass wir haushoch unterliegen werden», sagt Juso-Präsident Mayo. «Aber wir haben keine Wahl; die demokratischen Rechte kampflos preisgeben liegt nicht drin.» Noch ist offen, ob sich die Grünen und weitere Gruppierungen anschliessen werden.