Care-Arbeit: Bahnbrechendes Urteil

Nr. 12 –

Die ausländischen Care-ArbeiterInnen, die sich im gewerkschaftlichen Netzwerk Respekt@vpod organisiert haben, konnten vor dem basel-städtischen Zivilgericht einen wegweisenden Erfolg erzielen. Im Fall der polnischen Betreuerin Agata J. liegt erstmals ein Urteil vor, das eine verbindliche Regelung vorgibt, wie die 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Haushalten entlöhnt werden soll. Demnach sind auch solche Anstellungen dem Arbeitsgesetz unterstellt, und die Rufbereitschaft rund um die Uhr muss entschädigt werden – im Fall der klagenden Betreuerin mit dem halben Stundenlohn.

Agata J. erhält für einen dreimonatigen Arbeitseinsatz eine Nachzahlung von rund 15 000 Franken. Laut Marianne Meyer, VPOD-Sekretärin in Basel, sollen demnächst sechs weitere Klagen eingereicht werden.

Nachtrag zu den Artikeln «Mehr Arbeit, weniger Geld und noch weniger Zeit» in WOZ Nr. 10/2014 und «‹Löhne von 1200 Franken, das geht nicht›» in WOZ Nr. 25/2013 .