Sterbehilfe in Deutschland: Wie können wir das Sterben für alle humaner organisieren?

Nr. 46 –

Der Deutsche Bundestag hat vergangenen Freitag kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe gestellt. Die gesellschaftliche Debatte hat damit erst begonnen.

Wenn im Deutschen Bundestag ethische Probleme verhandelt werden, ist gerne von «Sternstunden» die Rede. Dann nämlich wird in der Regel der Fraktionszwang der Parteien aufgehoben, und die Abgeordneten folgen – was sie eigentlich immer tun sollten – nur ihrem Gewissen. Als 2004 erstmals über die Präimplantationsdiagnostik, also die gezielte Auswahl von Embryonen im Reagenzglas, diskutiert wurde, erlebte das Parlament eine solche «Sternstunde». Sie endete damit, dass die VertreterInnen des Volkes auf deren Zulassung verzichteten, weil ihnen das Eisen wohl noch «zu heiss» und der Druck von LobbyistInnen und Betroffenen noch nicht stark genug war.

Ähnlich verfuhren sie, als 2006 die Neuregelung der Sterbehilfe auf der Agenda stand: Es wurde zwar ein neues Betreuungsgesetz auf den Weg gebracht, das der PatientInnenautonomie Rechnung trug, doch ansonsten beliessen sie alles beim Alten. «Beim Alten» bedeutet in diesem Fall: In der Bundesrepublik ist Sterbehilfe gesetzlich nicht geregelt, und die Beihilfe zum Suizid, in der Schweiz als einem der wenigen europäischen Länder selbstverständlich möglich, bislang nicht strafbar. Es handelt sich jedoch um eine Grauzone, denn das Standesrecht verbietet es in vielen Bundesländern, dass ÄrztInnen ihren PatientInnen dabei helfen, aus dem Leben zu gehen. Sie dürfen im Rahmen der Palliativversorgung zwar lebensverlängernde Massnahmen unterlassen oder Medikamente verabreichen, die je nach Dosierung das Leben verkürzen können. Doch die gezielte Abgabe eines Giftcocktails oder die tödliche Spritze gilt als mit dem ärztlichen Heilungsauftrag nicht vereinbar.

«Mein Ende gehört mir»

In dieser Regelungslücke haben sich in den letzten Jahren Sterbehilfevereine eingenistet. Es gibt einen Ableger der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas, aber auch neue Vereine, die einzig das geschäftsmässige Sterben im Portfolio haben. Besonders berüchtigt sind die Aktivitäten des Richters und ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch, der auch schon ins Visier der Justiz geriet. Die diversen Sterbehilfeorganisationen des rechten Hardliners waren Anlass, das Thema wieder auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen.

Doch die Bandbreite der Auffassungen unter den Abgeordneten in Bezug auf den assistierten Suizid ist gross, und sie bilden wohl auch die Meinungen in der Bevölkerung ab. Deutlich wurde das während einer vierstündigen Aussprache im Bundestag im Juli. Die von den 46 RednerInnen aufgerufenen Einzelfälle liessen viel Betroffenheit spüren, die allerdings zu unterschiedlichen Schlüssen führte. «Mein Ende gehört mir», proklamierte etwa ein Vertreter der Linkspartei in Analogie zum Schwangerschaftsabbruch («Mein Bauch gehört mir») auf der einen Seite, während die VertreterInnen am anderen Ende des Spektrums die Sterbehilfe ohne Ausnahme verboten sehen wollten.

Am Ende fanden sich die VolksvertreterInnen fraktionsübergreifend hinter vier Positionen zusammen, wobei sich alle gegen die gewerbliche Organisation des Sterbens aussprachen. Neben den obigen Positionen wollte eine Gruppe die Beihilfe zum Suizid ausschliesslich ÄrztInnen vorbehalten. Grösste Zustimmung fand eine Gesetzesvorlage, die der Ärzteschaft den assistierten Suizid im Einzelfall erlaubt, aber die geschäftsmässige, also auch ohne Gewinnabsicht auf Wiederholung angelegte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellt.

Die Reserviertheit der ParlamentarierInnen hat viele Gründe. Die im kollektiven Gedächtnis sedimentierten Erfahrungen im Nationalsozialismus mögen dabei eine gewichtige Rolle spielen: Kein Mensch könnte in Deutschland so unbefangen von Euthanasie sprechen, wie das etwa in den Niederlanden der Fall ist. Denn die gezielten Krankenmorde gehören zu den dunkelsten Erinnerungen deutscher Geschichte, selbst wenn sie in den öffentlichen Debatten kaum mehr aufgerufen werden.

Ruf nach Autonomie

Die Vorbehalte gegen die Sterbehilfe lassen sich aber nicht nur auf historische Belastungen zurückführen. Das deutsche Gesundheitssystem, vom Anspruch her solidarisch organisiert und in der Bevölkerung vielleicht als der wertvollste soziale Besitzstand geschätzt, befindet sich in einem Prozess starker Ökonomisierung. Der vielfach vorhandene Wunsch nach Sterbehilfe entspringt gerade der Furcht, krank oder alt in einer von Rationalisierung und Priorisierungszwängen gezeichneten Gesundheitslandschaft auf der Strecke zu bleiben.

Viele Abgeordnete antizipieren diese Ängste: «Ich möchte nicht in einer Gesellschaft leben», brachte es eine Parlamentarierin auf den Punkt, «in der Menschen freiwillig sterben, weil es ihnen angedient wird.» Selbstbestimmte Selbstabschaffung aus Angst, anderen zur Last zu fallen oder in einem anonymen Spital ohne Beistand dahinzusiechen, ist für viele nicht akzeptabel, denn den Druck werden vor allem die Schwachen zu spüren bekommen.

Der Ruf nach Sterbehilfe kommt andererseits gerade von denjenigen, für die Autonomie zum unverzichtbaren Bestandteil des Lebens geworden ist. Von den an Selbstoptimierung und Unabhängigkeit Orientierten, die fürchten, ihre Würde zu verlieren, wenn sie von anderen abhängig werden.

Die Erfahrungen in den Nachbarländern, insbesondere in den Niederlanden und Belgien, wo der Kreis derer, die nach Sterbehilfe fragen, grösser geworden ist, dürften ebenfalls eine Rolle spielen. Ein ehemaliges Mitglied der holländischen Begutachtungskommission berichtete kürzlich, dass inzwischen einer von 25 Menschen im Land durch die Hand eines Arztes oder einer Ärztin stirbt: «Die Enttabuisierung des gesteuerten Sterbens senkt die Hemmschwelle.»

Human sterben ohne Todesengel

Im Unterschied zur Schweiz mit ihrer utilitaristischeren Denk- und Rechtstradition wirken in Deutschland zudem die aus dem Vernunftrecht abgeleiteten Freiheits- und Gerechtigkeitsvorstellungen nach: Die Freiheit des Einzelnen, auch die Freiheit im Sterben, endet dort, wo sie diejenige anderer einschränkt. In diesem Fall betrifft dies zum einen die ÄrztInnen, die sich zur Suizidbeihilfe genötigt fühlen könnten, zum anderen die sozial Schwachen, die sich weniger als andere der Zumutung, ihr Ableben zu organisieren, entziehen können.

Im Vorfeld der parlamentarischen Abstimmung am vergangenen Freitag schien es so, als ob keiner der vier Anträge eine Mehrheit erhielte. Die Abgeordneten, die die Suizidbeihilfe auf keinen Fall unter Strafe gestellt sehen wollten, verabredeten deshalb einen Deal, der alles beim Alten belassen hätte. Es kam jedoch anders: Schon in der ersten Runde erhielt die Vorlage, die ÄrztInnen in Einzelfällen Entscheidungsfreiheit einräumt, jede andere Art von Sterbehilfe jedoch unter Strafe stellt, überraschend eine Mehrheit.

Ob das Gesetz Bestand haben wird, ist allerdings fraglich, der Schweizer Ableger von Dignitas hat bereits eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Und für die ParlamentarierInnen beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt: Sie müssen nämlich unter Beweis stellen, dass es sich in Deutschland human ohne geschäftsmässig tätige Todesengel sterben lässt und sich die Reise in die Schweiz erübrigt.