Lohndumping als Geschäftsmodell: Mafiamethoden auf Schweizer Baustellen

Nr. 47 –

Sie kommen aus Rumänien, Ungarn oder Polen und erledigen in der Schweiz die Drecksarbeit. Meistens für Dumpinglöhne – oder gar keinen Lohn. Bürgerliche PolitikerInnen und die Wirtschaftsverbände verharmlosen die Zustände. Und die Auftraggeber waschen ihre Hände in Unschuld.

Die Männer aus Ungarn arbeiteten im Kreis 3 in Zürich als Gipser und Trockenmaurer, untergebracht waren sie in einem Abbruchhaus am oberen Zürichsee, isoliert und weitab vom Geschehen, über die Decke krochen Maden, es gab keine Heizung, es regnete durchs morsche Dach – und das Subunternehmen, für das die Männer schufteten, zahlte ihnen im ersten Monat 1000 Franken in bar aus, im zweiten 500, und im dritten Monat versiegte selbst dieser kümmerliche Rest. Eine ordentliche Lohnabrechnung und Bankbelege, die eine effektive Kontrolle erst ermöglichen? Fehlanzeige.

Die Bauarbeiter zogen die Konsequenzen und kehrten unlängst zurück in die Heimat. Das Subunternehmen lacht sich ins Fäustchen. Manche dieser Firmen haben mehr mit Schleppertum gemein als mit Unternehmertum. Sie sparen sich so sogar noch einen Teil der sowieso schon mageren Lohnsumme, besorgen sich gleich wieder billige Arbeitskräfte in der Slowakei, in Ungarn oder Rumänien und wiederholen das böse Spiel. Bürgerliche PolitikerInnen und Wirtschaftsverbände verharmlosen die Zustände und behaupten, das seien Einzelfälle. Werden Fälle von Lohndumping publik wie beim Bau des Roche-Turms in Basel, bedauern die Auftraggeber umgehend – und veranlassen eine Nachkontrolle, und mit etwas Glück fliesst irgendwann dann noch Geld. Hand für schärfere gesetzliche Grundlagen bieten sie dann aber nicht. Solange von gesetzlicher Seite nicht massiv aufgerüstet wird, tendiert die Gefahr, beim Lohndumping erwischt zu werden, gegen null. Und wird eine Firma erwischt, droht ihr im schlimmsten Fall eine lächerliche Busse von einigen Tausend Franken.

Ausgebeutete Eisenleger

Die Baumeister berufen sich darauf, dass im Hoch- und Tiefbau anständige Löhne bezahlt werden, was nicht richtig ist. Das eigene Personal wird vielleicht korrekt entlöhnt. Doch was ist mit den Subunternehmern, beispielsweise mit den Eisenlegerfirmen? Unia-Gewerkschafterin Christa Suter zeichnet ein düsteres Bild. In ihrem Büro in Winterthur stapeln sich die Dossiers, die von Ausbeutung zeugen. Und das sind bloss die belegten Fälle. Suter schätzt, dass auf jeder zweiten Baustelle in ihrem Gebiet Zürich-Schaffhausen Lohndumping betrieben wird. Als Beispiel dafür nennt sie die Eisenleger. «Die meisten dieser Firmen haben kaum Eigenmittel, und wenn der Erstunternehmer nicht zahlt, bleiben die Löhne der Mitarbeiter aus. So betreiben sie systematisch Lohndumping – und wenn sie entdeckt werden, gehen sie Konkurs oder machen ihre Buden dicht und eröffnen im Nachbarkanton eine neue Firma», sagt sie. Und weil es bei allen Bauten Eisenleger braucht, sind eben auch der Hoch- und der Tiefbau systematisch betroffen. «Zugespitzt könnte man sagen: Die Baumeister haben das Lohndumping outgesourct», sagt Christa Suter.

Besser belegen liessen sich solche Einschätzungen, wenn die Politik den Kontrollbehörden griffigere Mittel in die Hand gäbe: mehr Kontrolleure vor Ort, sofortiger Baustopp in begründeten Verdachtsfällen, schnellere Verfahren, saftige Bussen bei Verstössen. Heute beläuft sich die Höchstbusse auf fünfzig Prozent der vorenthaltenen Geldwerte – und ausländische Subunternehmen bezahlen sie oft nicht und gehen straflos aus. Auch braucht es bessere gesetzliche Grundlagen.

Für die Kontrollen sind verschiedene Instanzen (paritätische und tripartite Kommissionen, das Amt für Wirtschaft und Arbeit) zuständig. Die tripartiten Kommissionen setzen sich zusammen aus VertreterInnen von Gewerkschaften, Unternehmern und Behörden. Sie nehmen die Papiere unter die Lupe. Doch das Papier erzählt nicht alles, auch wenn an der Oberfläche alles seine Richtigkeit hat. «Oft verlangen die Kommissionen keine Bankbelege, und manche akzeptieren sogar Barzahlungen bei den Löhnen», sagt Suter. Sie schildert den Fall einer dreisten Manipulation: Ein Subunternehmen überwies seinen Angestellten zwar den vorgeschriebenen Lohn auf ihr Bankkonto – doch die Mitarbeiter mussten dann die Differenz zum Tieflohn der Firma bar zurückbezahlen.

Allgemeiner Lohndruck

Betroffen von Lohndumping sind vor allem das Baunebengewerbe, die Reinigungsbranche, die Pflege und der Hausdienst. Es sind Arbeiten, die kaum ein Schweizer oder eine Schweizerin verrichten will. Auch wenn diese BilligarbeiterInnen kaum eine direkte Konkurrenz sind, üben diese Missstände einen allgemeinen Lohndruck aus und haben mitunter auch Konsequenzen für die öffentliche Hand. Im Kanton Aargau ist der Fall eines festangestellten Arbeiters dokumentiert, dem die Firma den Lohn nicht ordnungsgemäss überwiesen hatte und der deshalb beim Sozialamt der Wohngemeinde vorsprach, weil er kein Geld mehr hatte. Die Sozialbehörde meldete sich bei der Firma – und die überwies schliesslich wieder den ordentlichen Lohn. Dabei kam auch heraus, dass der Mann für seine Festanstellung an einen Schlepper 5000 Franken hatte bezahlen müssen.

Drohung mit dem Schlagstock

Wildwest- und Mafiamethoden erlebte auch ein anderer Mann in der Stadt Zürich. Er wollte sich nicht damit abfinden, dass sich sein Chef um die Auszahlung des vereinbarten Lohns drückte, und verlangte die Auszahlung des geschuldeten Lohns. Eines Tages tauchte der Patron aus der Gipserbranche in der Unterkunft auf, bewaffnet mit einem Schlagstock und sekundiert von zwei Türstehertypen. «Sie haben ihm gedroht, aber nicht zugeschlagen, weil noch zwei andere Arbeiter da waren, also Zeugen», sagt Christa Suter. Der bedrohte Arbeiter rief die Polizei. Die kontrollierte ihn auf Alkohol. Einem anderen Arbeiter erging es schlechter. Derselbe Chef verprügelte ihn derart, dass er mit einem Schädel-Hirn-Trauma im Spital landete. In diesem Fall wurde der Chef angezeigt. Der juristische Ausgang der Geschichte sei noch offen, sagt Christa Suter.

Die Unia-Gewerkschafterin hat aber auch Verständnis für die Situation der Arbeiter: «Ich kann sogar verstehen, dass diese Menschen sich nicht wehren. 2000 Euro sind in Rumänien viel Geld. Einer hat mir gesagt: ‹Was habe ich davon, wenn ich drei Monate einen Schweizer Lohn erhalte, aber danach arbeitslos bin?› Ohne schärfere Massnahmen seitens der Politik und der Wirtschaft werden diese Wildwestmethoden nicht aufhören», sagt sie.

Das Ausmass der Ausbeutung lässt sich nur durch intensive Präsenz auf den Baustellen aufdecken. Die Unia ist immer wieder mit Teams vor Ort. Doch die fehlbaren Subunternehmen sind auf die Kontrollen vorbereitet. Anders als noch vor wenigen Jahren kann man nicht mehr so einfach mit den Arbeitern reden. «Diese Firmen haben sich darauf eingestellt und setzen oft etwas besser bezahlte Arbeiter als Aufpasser ein. Nur die geben, wenn überhaupt, Auskunft. An die anderen Arbeiter kommt man oft gar nicht mehr ran», sagt Christa Suter.

In Zürich kann die Stimmbevölkerung Anfang des nächsten Jahres etwas gegen diese Ausbeuter unternehmen und gegen jene, die Ausbeutung stillschweigend tolerieren. Dann kommt die Lohndumping-Initiative der Unia an die Urne. Unter anderem könnte der Kanton dann Baustellen sperren oder Arbeiten einschränken, bei denen ein begründeter Verdacht auf Lohndumping oder einen Verstoss gegen die Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmer besteht. Und zwar so lange, bis der Nachweis erbracht ist, dass auf der Baustelle alles korrekt abgelaufen ist. Es geht nicht um Lappalien: Die Unia spricht für das Jahr 2014 allein im Kanton Zürich von 3500 Verdachtsfällen von Verstössen gegen das Arbeitsgesetz.

Fachstelle Risikoanalyse

Ursprünglich war es als gemeinsames Projekt von Unia und Baumeisterverband gedacht, dann zogen sich die Baumeister zurück: Nun betreibt die Unia die Fachstelle Risikoanalyse in Eigenregie. Sie soll präventiv gegen Lohndumping wirken.

Die Fachstelle überprüft im Auftrag von Bauherrschaften und Generalunternehmern vor einer Auftragsvergabe die möglichen Auftragnehmer auf das Risiko von Lohndumping. Dies geschieht anhand von Informationen der Unternehmen, der paritätischen Kommissionen und der Gewerkschaften. Dabei werden zum Beispiel der Einsatz von Subunternehmerketten, aber auch Konkursverfahren oder Unregelmässigkeiten bei den Sozialversicherungsabrechnungen in die Beurteilung einbezogen.