Terrorbekämpfung: Sozialarbeit hilft, Massenüberwachung nützt nichts

Nr. 13 –

Auf jeden Terroranschlag folgt der Ruf nach mehr Überwachung und potenteren Geheimdiensten. Dabei wäre es höchste Zeit, über Präventionsmassnahmen und die Gefährdung unserer Grundrechte zu reden.

Die Zeitungslektüre am Ostersonntag war ein einziges Ärgernis. In jedem Blatt konnten die selbsternannten SicherheitspolitikerInnen aus dem rechtsbürgerlichen Lager nach den Anschlägen in Brüssel ihr ewig gleiches Mantra verkünden: Der Schweizer Geheimdienst sei «blind und taub», er brauche – per Notrecht! – dringend mehr Kompetenzen, denn mehr Überwachung bedeute mehr Sicherheit.

Noch schlimmer als die publizistische Gleichschaltung war, dass dieses Mantra unwidersprochen blieb. Schliesslich offenbaren die Statements der SicherheitspolitikerInnen, die in Lobbygruppen wie dem «Arbeitskreis Sicherheit und Wehrtechnik» organisiert sind, nicht nur ein fragwürdiges Demokratieverständnis, sondern auch Ahnungslosigkeit von einer wirksamen Terrorbekämpfung.

Aber darum ging es auch nicht. Die willfährig verbreitete Geheimdienstpropaganda war Wahlkampf. Aller Voraussicht nach im Herbst kommt die Referendumsabstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG). Dieses würde dem Nachrichtendienst des Bundes massiv mehr Kompetenzen übertragen. «Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach Notrecht eine problematische Zwängerei. Die dringend nötige Diskussion über das NDG darf nicht auf diese Weise ausgehebelt werden», sagt Patrick Walder, Kampagnenverantwortlicher bei Amnesty International.

Juristisch ist die Notrechtforderung ohnehin nicht haltbar. Der entsprechende Verfassungsartikel hält nämlich fest, was der Bundesrat bei eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit tun dürfte. «Die Parlamentarier fordern, diesen Artikel anzuwenden, um erst herauszufinden, ob eine solche Störung drohen könnte. Die Verfassung bietet dafür aber keine Hand», sagt Daniel Hürlimann, Assistenzprofessor für Informationsrecht an der HSG St. Gallen.

Irrelevante Daten

Mehr Überwachung bedeutet mehr Sicherheit. Das ist die Logik der SicherheitspolitikerInnen, und es ist auch die Logik des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Kommt das Gesetz durch, wird der Geheimdienst künftig Telefone abhören, E-Mails mitlesen, Wohnungen verwanzen, per Trojaner in fremde Computer eindringen sowie Privatpersonen und Unternehmen zur Auskunft verpflichten können. Vor allem aber erhält der Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ein Mittel zur Massenüberwachung unserer Internetkommunikation.

Diese geplante Aufrüstung des Geheimdiensts, die mit dem Argument der Terrorbekämpfung verkauft wird, steht im Widerspruch zu aktuellen Analysen der Wirksamkeit von geheimdienstlichen Massenüberwachungsmassnahmen. Die US-amerikanische Onlineplattform «The Intercept» hat im letzten November zehn Terroranschläge im Zeitraum der letzten zwei Jahre untersucht. In sämtlichen Fällen waren die Täter den Behörden zuvor bekannt. Sie blieben wie Zehntausende andere im Netz der Überwachung hängen, Morden konnten sie trotzdem.

«Die Geheimdienste verfügen über so viele irrelevante Daten, dass es unmöglich ist, die wichtigen Informationsteile zu finden», schreibt der Kryptograf und Experte für Computersicherheit Bruce Schneier in seinem Sachbuch «Data and Goliath». Für Schneier ist die Massenüberwachung ungeeignet, um den Terror zu bekämpfen. Mehr noch: «Wir Steuerzahler vergeuden Milliarden für Massenüberwachungsprogramme und erhalten dafür keineswegs die versprochene Sicherheit. Wichtiger noch: Das Geld, das wir für ineffiziente Überwachungsprogramme ausgeben, fehlt anderswo.»

An diesem Punkt setzt auch der renommierte deutsche Terrorismusforscher Peter Neumann an. In einem Interview mit der «Südwest Presse» kritisierte er nach den Anschlägen von Paris im November, dass der Ansatz in der Terrorbekämpfung zu repressiv sei und zu stark auf Geheimdienste, Polizei und Strafverfolgung setze. Neumann schlägt ein «nationales Präventions-, Interventions- und Deradikalisierungsprogramm» vor. Dazu gehörten beispielsweise eine unabhängige Elternberatung und Hotlines, die nicht zur Polizei führten. «Viele Eltern wollen nicht, dass ihr Kind nach Syrien geht, sie wollen aber auch nicht, dass es ins Gefängnis muss», sagt Neumann. Ausserdem brauche es «Jugend- und Sozialarbeiter, die wissen, wie sie mit jungen Leuten reden. Es geht darum, diese Leute anzusprechen, bevor es die Extremisten tun.»

Fragwürdige Wirksamkeit

In der Schweiz dominiert derweil noch immer der Ruf nach mehr Überwachung die politische Debatte. Ob das mehr Sicherheit bringt, ist mehr als fragwürdig. Sicher ist hingegen, dass mehr Überwachung immer weniger Freiheit bedeutet. Das neue Nachrichtendienstgesetz zeigt das exemplarisch, speziell die vorgesehene Kabelaufklärung.

«Damit soll man den kompletten Internetverkehr nach bestimmten Stichworten durchsuchen können. Es handelt sich also um eine verdachtsunabhängige und flächendeckende Form der Überwachung», sagt Daniel Hürlimann von der HSG und verweist auf eine aktuelle Studie der US-amerikanischen Kommunikationswissenschaftlerin Elizabeth Stoycheff. Diese zeige, dass das Wissen um staatliche Überwachung zu Selbstzensur führe. «Menschen äussern ihre Meinung aus Angst davor, von den Überwachungsautomatismen erfasst zu werden, nicht mehr frei. Damit ist in dieser Massnahme ein schwerer Eingriff in die Meinungsäusserungsfreiheit nach Artikel 16 der Bundesverfassung zu sehen», sagt Hürlimann.

Auch Patrick Walder von Amnesty International hält die Kabelaufklärung für einen «unverhältnismässigen Eingriff in die Grundrechte – etwa den Schutz der Privatsphäre und der freien Meinungsäusserung». Zudem weist Walder darauf hin, dass der Geheimdienst mit dem NDG Zugriff auf ein weiteres «grundrechtlich problematisches Instrument der Massenüberwachung» erhalten wird: die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Dabei werden die Kommunikationsranddaten (wer wann mit wem wie lange von wo aus telefoniert oder gemailt hat) verdachtsunabhängig gespeichert. Diese Speicherung ist im Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) geregelt. Just dieses Gesetz hat das Parlament in der abgelaufenen Frühlingssession revidiert – und dem Geheimdienst Zugriff auf diese gespeicherten Daten verschafft.

Wie schon bei der Kabelaufklärung ziehen auch bei der Vorratsdatenspeicherung diverse Studien deren Wirksamkeit in der Terrorbekämpfung in Zweifel. So kam ein von US-Präsident Barack Obama eingesetztes und vom Senat bestätigtes unabhängiges Aufsichtsgremium (Privacy and Civil Liberties Oversight Board) im Januar 2014 zum Ergebnis, die jahrelange Überwachung der Telefondaten habe sich im Kampf gegen den Terrorismus als nutzlos erwiesen. Es konnte dadurch kein einziger in die Planung von Anschlägen involvierter Terrorist identifiziert werden.

Gegen das Büpf ist diese Woche das Referendum ergriffen worden, das neue Nachrichtendienstgesetz wird wohl schon im Herbst zur Abstimmung kommen. Die entscheidende Frage ist in beiden Fällen, ob wir bereit sind, für zwei Gesetze mit zweifelhaften Wirkungen unsere Freiheit einzuschränken.