Was weiter geschah: Kein Durchgangsplatz in Gossau

Nr. 23 –

Am Wochenende lehnten 57 Prozent der Stimmenden der St. Galler Gemeinde Gossau einen Durchgangsplatz für Jenische, Sinti und Roma ab. Im Kanton St. Gallen steht somit weiterhin kein einziger Durchgangsplatz für Fahrende zur Verfügung. Dies, obschon das Bundesgericht 2003 in einem Grundsatzentscheid den «Schweizer Fahrenden» einen Anspruch auf genügend geeignete Halteplätze garantiert.

Konkret ging es bei der Abstimmung um die Umzonung einer Parzelle, so gross wie ein Viertel eines Fussballfelds, im Industriegebiet, die Platz für zehn Fahrzeuge geboten hätte. Laut den Fahrenden, die an der Suche nach geeigneten Plätzen im Kanton beteiligt waren, wäre der Platz «ideal» für ihre Bedürfnisse gewesen. Doch das spielte im Abstimmungskampf eine untergeordnete Rolle. Denn das lokale Gewerbe, das fest in der Hand von SVP und FDP ist, zog eine regelrechte Kampagne mit altbekannten rassistischen Denkmustern auf: In einem offenen Brief warnten die Gewerbetreibenden vor «grösseren Gruppen», vor allem aus dem Ausland. Weiter hielten sie fest, die «Schweizer Jenischen und ihre Lebensweise» anzuerkennen und zu achten (Sinti und Roma gingen vergessen), um wenig später festzuhalten, dass Gossau nicht für die Kosten aufkommen solle, «nur weil Fahrende eine eigene Lebensweise pflegen».

Dass es auch anders geht, zeigt sich im Aargau und in Graubünden, wo in den letzten Jahren neue Plätze geschaffen wurden.

Nachtrag zum Artikel: «Es geht um mehr als eine Platzfrage» in WOZ Nr. 20/2014 .