Staatsgeheimnis Ausschaffungen: Getarnte Sonderflüge

Nr. 44 –

Das Staatssekretariat für Migration vertuschte unerlaubte Ausschaffungen, um eine diplomatische Krise zu verhindern.

Mindestens 76 Mal hoben die kleinen Maschinen vom Typ Beechcraft 1900 der französischen Fluggesellschaft Twin Jet von Juni 2012 bis März 2015 auf dem Flughafen Genf in Richtung Mailand ab. An Bord: abgewiesene Asylsuchende, Polizistinnen, Ärzte, manchmal auch Beobachterinnen der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter. Insgesamt liess das Staatssekretariat für Migration (SEM) so 235 Personen ausschaffen – angeblich auf ganz gewöhnlichen Linienflügen. Nur: In Wahrheit war nie auch nur ein einziger regulärer Passagier auf diesen Flügen, der freiwillig das Flugzeug bestiegen hätte. Entgegen früheren Behauptungen des SEM waren gewöhnliche Passagiere nicht zugelassen, wie ein Schreiben von Staatssekretär Mario Gattiker zeigt. So richtete sich das SEM klammheimlich einen wöchentlichen Sonderflug nach Italien ein, getarnt als regulärer Linienflug.

Geheime Gründe

Das SEM hält bis heute am irreführenden Wording fest, es handle sich dabei um «Linienflüge», auf denen abgewiesene Asylsuchende gemäss Dublin-Abkommen nach Italien «zurückgeführt» werden, weil sie dort zuerst registriert wurden. Was vermeintlich nach Wortklauberei tönt, hat einen brisanten Hintergrund: Italien akzeptiert grundsätzlich keine Sonderflüge. So steht es in internen E-Mails des SEM, die der WOZ vorliegen. So steht es auch im erwähnten Schreiben von Staatssekretär Gattiker an das Bundesverwaltungsgericht, das die WOZ wohl nur wegen einer Nachlässigkeit des SEM ungeschwärzt erhielt.

Die WOZ verlangte 2014, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, unter anderem die Herausgabe der Verträge, die das SEM mit der Fluggesellschaft Twin Jet abgeschlossen hatte. Das SEM verweigerte in Absprache mit dem Aussendepartement EDA nicht nur die Einsicht in die Verträge, sondern hielt auch die Gründe dafür geheim. Es hiess einzig, die aussenpolitischen Interessen der Schweiz wären bei einer Offenlegung gefährdet, internationale Beziehungen würden beeinträchtigt.

Gegenmassnahmen befürchtet

Vergangene Woche hiess das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen nun eine Beschwerde der WOZ teilweise gut. Das Urteil offenbart die wahren Gründe für die Geheimniskrämerei der Ausschaffungsbehörden: Die Ausführungen von SEM und EDA «können letztlich nur dahingehend interpretiert werden», schreibt das Gericht, «dass die Verweigerung des Zugangs eine Rückführungspraxis geheim halten und schützen soll, welche die Vorgaben für die Rückführung von Asylsuchenden nach Italien auf dem Luftweg umgeht». Im Klartext: Das SEM tarnte unerlaubte Sonderflüge als Linienflüge, um so eine «rechtsstaatlich fragwürdige Rückführungspraxis» zu vertuschen.

Im April 2016 hatte sich Staatssekretär Gattiker noch persönlich an das Gericht gewandt und die Geheimhaltung verteidigt: Eine Offenlegung würde die bilateralen Beziehungen zu Italien «empfindlich belasten». Jene Flugverbindung könnte von Italien «als Sonderflug interpretiert werden, was unweigerlich die zwischenstaatlichen Beziehungen Schweiz–Italien beeinträchtigen würde». Als mögliche «Gegenmassnahme» Italiens fürchtete er, «dass beispielsweise der betroffenen Fluggesellschaft die Streckenbewilligung Genf–Mailand entzogen würde».

Das Bundesverwaltungsgericht kritisiert nun die ablehnende Haltung des SEM gegenüber der WOZ. Die Frage sei, ob die Fortführung der fraglichen Ausschaffungspraxis wichtiger als das öffentliche Interesse sei. «Dies ist jedoch nicht der Fall», urteilt das Gericht. Italien würde ja gerade «entsprechende Gegenmassnahmen» treffen, «weil die erwähnte Rückführungspraxis rechtsstaatlich fragwürdig ist». Deshalb gehe das öffentliche Interesse vor.

Das SEM prüft derzeit, ob es das Urteil weiterziehen will. Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts kommentiere es grundsätzlich nicht.