Alois Büchel: Staatsfeind wider Willen

Nr. 6 –

Alois Büchel war ein gefeierter Theaterintendant in Liechtenstein. Inzwischen behandeln ihn die Behörden als Staatsfeind. Seit Jahren versuchen sie, den unbequemen Mann aus dem Verkehr zu ziehen – zuletzt mit einer widerrechtlichen Einweisung in die Psychiatrie.

  • Ein Mann, der schon seit langem die konservativen Kreise im Fürstentum stört: Alois Büchel in seiner Wohnung in Vaduz.
  • Anhaltende Erfolge: Alois Büchel (Mitte) 1988 mit MitarbeiterInnen des Theaters am Kirchplatz. Foto: Archiv Büchel
  • Eigenartig ist manches im Fürstentum. Alois Büchel ist kein Einzelfall. Der ehemalige Theaterleiter auf dem Vaduzer Hauptplatz mit Regierungsgebäude (rechts) und Landtag (moderner Giebel hinten).
  • 13. Rang beim Zehnkampf: Büchel als olympischer Fahnenträger, 1964 in Tokio. Foto: Archiv Büchel

Am Abend des 11. April 2014 geht Alois Büchel früh zu Bett. Der 73-Jährige ist gesundheitlich angeschlagen. Er hat einen Hirnschlag überlebt. Und er leidet noch unter einem Vorfall, der erst eine Woche zurückliegt: Zwei Zivilpolizisten entfernten ihn unsanft aus einer öffentlichen Versammlung am Liechtenstein-Institut in Bendern. Sein Puls raste, er verlor das Bewusstsein und landete als Notfall im Kantonsspital Chur.

Nun ist Alois Büchel erschöpft. Als es um fünf nach acht klingelt, schläft er bereits. Fäuste hämmern gegen die Haustür an der Schalunstrasse in Vaduz. Der Lärm reisst den alten Mann aus dem Schlaf. In T-Shirt und Unterhose schlurft er durch den schmalen Korridor, vorbei an Kupferstichen von Paul Flora und Lithografien von Max von Moos. Ihn erwartet ein Aufgebot von acht Personen: der Kripochef Andreas Schädler, eine Ärztin, vier Polizisten und zwei Rettungssanitäter. Kaum hat der ehemalige Zehnkämpfer die Haustür einen Spalt geöffnet, dringen sie in sein Haus ein. Die Polizisten bringen den schweren alten Mann zu Boden, drehen ihn auf den Bauch und halten ihm die Hände auf dem Rücken fest. Die einweisende Ärztin klärt ihn über die Zwangseinweisung auf. Dabei sollen auch die Worte gefallen sein: «Alois, es geht nicht mehr anders, du kommst jetzt in die psychiatrische Klinik, für immer.»

So geht Alois Büchels Version. Kripochef Andreas Schädler sagt, es gebe zahlreiche Zeugen. Er verweist auf das Polizeiprotokoll. Gemäss dem von Schädler verfassten Rapport fordert die Ärztin Alois Büchel in einem «15-minütigen Gespräch» mehrmals auf, «freiwillig der Anordnung zur Einweisung in die psychiatrische Klinik Valduna Folge zu leisten». Sie stützt sich auf ein Gutachten des prominenten Gerichtsgutachters Reinhard Haller, der Alois Büchel als «tickende Zeitbombe» bezeichnet, aber dennoch von einer Zwangseinweisung Abstand nimmt. Büchel sei erheblich selbst- und fremdgefährdend. Das Gutachten stützt sich auf jahrealte Akten. Alois Büchel weigert sich zunächst mitzukommen, willigt aber schliesslich ein. Die Polizisten schleppen ihn zum Ambulanzfahrzeug. Dann zurren die Rettungssanitäter den alten Mann, der keinen Widerstand leistet, auf einer Trage fest und schieben ihn in den Krankenwagen. Es ist nicht weit ins vorarlbergische Rankweil in die psychiatrische Klinik Valduna.

Die Vorgeschichte

Es ist der bislang letzte in einer Reihe von zahlreichen Versuchen der Behörden, Alois Büchel aus dem Verkehr zu ziehen. Das Drama nimmt vor einem Vierteljahrhundert seinen Anfang. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft Theater am Kirchplatz (TAK) stellt 1992 den erfolgreichen Intendanten auf die Strasse. Der Entlassung ist eine Auseinandersetzung zwischen Alois Büchel und der Gemeinde Schaan vorausgegangen. Der Gemeinde gehört das TAK-Gebäude, sie ist für den Unterhalt zuständig. Wie ein Untersuchungsbericht nach der Entlassung Büchels feststellt, hat die Gemeinde die Unterhaltspflichten während Jahren «sträflich vernachlässigt». Die bühnentechnischen Einrichtungen sind in einem katastrophalen Zustand. Die Sicherheit der TAK-MitarbeiterInnen und der auftretenden KünstlerInnen ist gefährdet. Das Theater muss vorübergehend geschlossen werden.

Alois Büchel war schon immer unbequem und nimmt kein Blatt vor den Mund. Er macht den Gemeinderat auf die Zustände aufmerksam und verweist auf ihre Verantwortung. Die Auseinandersetzung ist allem Anschein nach bloss der Anlass, einen Mann loszuwerden, der seit langem die konservativen Kreise im Fürstentum stört. Er eckt an als Kabarettist, Nazifeind und erfolgreicher Intendant. Jetzt erhält er die Quittung. Er wird nicht nur entlassen, die Genossenschaftsleitung will den gültigen Arbeitsvertrag nicht erfüllen. Zwei Untersuchungsberichte kommen im Nachgang der Affäre zum Schluss, dass die Entlassung zu Unrecht erfolgte und nicht der Intendant Alois Büchel, sondern die Gemeinde und der Verwaltungsrat der Genossenschaft hauptsächlich für die Eskalation verantwortlich sind. An der Entlassung ändert es nichts.

Die Liechtensteiner Medien schweigen den Fall tot. Wer darüber etwas erfahren will, muss die «Basler Zeitung» und die «Weltwoche» lesen. Hier nimmt Alois Büchels jahrzehntelanger Kampf um sein Lebenswerk seinen Anfang, gegen das Unrecht, das ihm widerfahren ist. Der Skandal schadet dem Ruf des TAK. Das zuvor so erfolgreiche Haus, das mit wenig Subventionen auskommt, versinkt in provinzieller Bedeutungslosigkeit, die Subventionen schnellen in die Höhe, die Zahl der Theaterplätze muss von 400 auf 200 halbiert werden.

Der Entmündigungsversuch

Nicht nur das TAK ist tief gefallen. Alois Büchel bezahlt einen hohen Preis für seine Hartnäckigkeit, die manche als Besessenheit bezeichnen. Jetzt sitzt er in der Anstalt Valduna. Ist Alois Büchel tatsächlich ein gefährlicher Querulant? Die angeblich «tickende Zeitbombe» hat nach vier Tagen Freigang. Der zuständige Chefarzt entlässt ihn nach zwei Wochen in die Freiheit. Das Fürstliche Obergericht stellt später fest, dass die Einweisung widerrechtlich war. Für diesen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit muss eine akute Gefahr in Verzug sein, für die Person selbst oder andere. Dafür gibt es zum Zeitpunkt der Einweisung keinen konkreten Anhaltspunkt. Das «Gefährdungsgutachten» des Psychiaters Reinhard Haller, die Grundlage für die Einweisung, wird vom Gericht ebenso zerzaust wie das Vorgehen der Ärztin und der Behörden.

Es ist nicht das erste Verfahren, das Liechtensteiner Behörden gegen den ehemaligen Intendanten des TAK einleiten, um dann vom obersten Gericht zurückgepfiffen zu werden: Das beginnt mit einem Versuch, Alois Büchel aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens den Führerschein zu entziehen; zwischen 2011 und 2013 läuft ein vom Amt für Gesundheit angestrengtes Entmündigungsverfahren, die erste Instanz verfügt eine Entmündigung, das Obergericht kassiert den Beschluss, das Verfahren wird eingestellt.

Alois Büchel, «Alo» oder «TAK-Büchel», wie ihn viele in Liechtenstein nennen, ist zweifellos ein streitbarer Mann, der sich nichts gefallen lässt und im Lauf dieser langen Geschichte verbal immer wilder um sich schlägt. Er nimmt seine bürgerlichen Rechte wahr, rekurriert gegen Gerichtsbeschlüsse, reicht Strafanzeigen ein, verschickt deftige Schreiben, in denen er mit negativen Superlativen nicht spart. Er bezichtigt die Mitglieder der aktuellen Regierung, den leitenden Staatsanwalt Robert Wallner und den Landespolizeichef Jules Hoch in einem Brief der «Bildung einer kriminellen Bande». Bald würden sie alle im Gefängnis sitzen, verkündet er immer wieder.

In der Wortwahl ist der mitunter aufbrausende Mann nicht wählerisch. In diesem Staat, in dem nicht mehr Menschen leben als in einer mittelgrossen Kleinstadt, ist Schweigen tatsächlich Gold: Wer zu viel redet, wer die falschen Leute angreift, riskiert seine Existenz. Das hat die WOZ während ihrer Recherchen erfahren. Manche reden nur unter Zusicherung absoluter Anonymität. Alois Büchel hingegen redet viel und unverblümt. Dabei greift er VertreterInnen des Staates und ehemalige Verantwortliche der Genossenschaft Theater am Kirchplatz an – und manchmal auch Leute, von denen er vermutet, sie steckten mit denen unter einer Decke. Er donnert seine Meinung mit einer wuchtigen, heiseren Theaterstimme in die Welt. Manchen ist er dann unheimlich, manche bekommen es mit der Angst zu tun. Allerdings verbergen sich die Verängstigten in der Anonymität. Wer ihn näher kennt, wie seine Haushaltshilfe Gerti Ospelt, sagt: «Was herumerzählt wird über Alo, stimmt nicht. Ich kenne ihn nun mehr als drei Jahre, ich bin zweimal in der Woche bei ihm zu Hause, ich hatte noch nie Angst. Er ist ein liebenswürdiger Mensch. Er hat Fragen gestellt und keine Antworten bekommen. Was man mit ihm macht, ist nicht in Ordnung.»

Die Gerichtsprozesse

Alois Büchel schreibt sich seit Jahren die Finger wund. Im kleinen Büro in seinem schönen Betonhaus stapeln sich die Ordner in einem weissen Gestell hinter seinem Schreibtisch. Büchel greift oft zum Telefon. Dabei geht es um eine Geschichte, seine Geschichte, die Geschichte des von ihm mitgegründeten Theaters am Kirchplatz in Schaan: die Entlassung als Intendant im Jahr 1992, den Niedergang des TAK und die Vernichtung des Theaterarchivs. Dort waren nach Büchels Angaben die 4500 Veranstaltungen unter seiner Intendanz dokumentiert, dort befanden sich seine literarischen Entwürfe und zwei Ordner mit Korrespondenz. Briefwechsel, die er unter vielen anderen mit dem englischen Bildhauer Henry Moore oder dem deutschen Theaterregisseur Rudolf Noelte führte. Büchel holt während seiner 23 Jahre dauernden Intendanz viele bekannte zeitgenössische Künstlerinnen, Schauspieler, Schriftstellerinnen und Kabarettisten nach Liechtenstein. Erzählt er davon, blüht er auf, er zieht die Namen der Berühmtheiten genüsslich in die Länge, den der Schauspielerin Therese Giehse etwa, jenen des Jazzpianisten Oscar Peterson oder den von Friedrich Dürrenmatt, der nach einer Aufführung mehrere Tage in Büchels Haus zu Gast blieb.

Die Entlassung ist der grosse Bruch in seinem Leben. Davor war er ein gefeierter Theaterintendant, dessen Wirken BesucherInnen in Scharen anlockte, von Chur bis Bregenz, in den letzten Jahren 100 000 und mehr – pro Jahr. Es war ein Theater, das mit jenen der Nachbarländer locker mithalten konnte, wie er sagt.

Weil die Genossenschaftsleitung den Vertrag nicht zu erfüllen beabsichtigt, den sie eben mit ihm ausgehandelt hat, führt Alois Büchel ab 1992 während neun Jahren eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Sie untergräbt die Fundamente seiner Existenz. Am Ende muss ihm das Land Liechtenstein – der Genossenschaft Theater am Kirchplatz fehlt das nötige Kleingeld – 2,1 Millionen Franken zahlen und dafür eine «Lex Büchel» schaffen. Die Anwaltshonorare fressen ein Drittel der Entschädigung auf. Etwa vierzig Verfahren und Prozesse in Liechtenstein, der Schweiz und Deutschland habe er seither durchfochten und, wie er sagt, «alle gewonnen».

Kaum hat Alois Büchel die Entmündigung abgewehrt, läuft im Dezember 2013 nahtlos der nächste Versuch, ihn fertigzumachen. In einer nichtöffentlichen Landtagssitzung verhandelt das Parlament «Büchels Fall». Angeblich drohe akute Gefahr vom ehemaligen Intendanten. Wilde Gerüchte machen im Parlament die Runde. Er sei am Ende, heisst es. Büchel plane seinen Selbstmord, werde aber vorher noch einige mit in den Tod reissen. Er fahre bewaffnet durchs Land. Den Gerüchten geht die Polizei nicht auf den Grund. Sie prüft nicht nach, ob der alte Mann, der angeblich zwei Pistolen oder gar eine Maschinenpistole mit sich führt, tatsächlich bewaffnet ist. Ein Rufmord ist im Gang.

Kurz nach der Landtagssitzung habe er von Justizminister Thomas Zwiefelhofer zwei Anrufe erhalten, sagt Alois Büchel. Das könne er belegen. Der Justizminister habe ihm gesagt, welche Gerüchte über ihn im Umlauf seien. Büchel nimmt die Sache nicht ernst. «Ich erinnere mich genau, denn ich habe das Gespräch notiert, wie ich das meistens mache.» Er habe gelacht und gesagt: «Die einzige Waffe, die ich in meinem Leben in die Hand genommen habe, waren Chäpsligewehre.» Einige Tage danach noch ein Anruf. Kripochef Andreas Schädler will wissen: «Was machst du denn den ganzen Tag?» – «Lesen, ich beschäftige mich gerade mit Philosophie, ich spiele auf dem Flügel», entgegnet Büchel. In seinem Vorleben ist kein Fall von Gewaltanwendung bekannt. Noch ahnt er nichts vom Gewitter, das sich über ihm zusammenbraut.

Die Vorbereitung der Zwangseinweisung

Diesen neuerlichen Versuch, den lästigen Bürger endgültig zu erledigen, dokumentiert ein E-Mail-Wechsel. Darin verwickelt: Landespolizeichef Jules Hoch, Kripochef Andreas Schädler, Justizminister Thomas Zwiefelhofer, Regierungschef Adrian Hasler, die Bildungs- und Kulturministerin Aurelia Frick und am Rand der leitende Staatsanwalt. Die E-Mails liegen der WOZ vor. Das erste datiert vom 6. Dezember 2013, das letzte vom Tag der Zwangseinweisung Alois Büchels am 11. April 2014. Die Vorbereitungen für Büchels Entsorgung in eine psychiatrische Anstalt laufen vier Monate. Die Polizei nimmt «vertrauliche Ermittlungen» auf. Im Januar bestellt Kripochef Andreas Schädler ein Gefährdungsgutachten beim erwähnten Reinhard Haller, der Büchel bereits im Entmündigungsverfahren begutachtet hatte. Dann ersucht er den Landgerichtspräsidenten Paul Meier um «Amtshilfe». Die Polizei will an die Akten des eingestellten Entmündigungsverfahrens kommen. Der Landgerichtspräsident lehnt die Herausgabe ab. Sie wäre widerrechtlich. Die Ermittlungen ziehen sich hin.

Am 4. April besucht Alois Büchel eine Podiumsdiskussion im Liechtenstein-Institut in Bendern, «Bestandesaufnahme ein Jahr nach den Wahlen» mit den vier Parteichefs des Landes. Büchel hat sich bei Direktor Wilfried Marxer vorab angemeldet. Er will im Anschluss über seinen Fall reden. Marxer ist, wenn auch widerwillig, einverstanden. Alois Büchel bringt ein Aktenkonvolut mit, 800 Seiten Dokumente und Verhörprotokolle, die ihm zugespielt wurden. Es geht – ums Theater am Kirchplatz. Es handelt von einer Jahre zurückliegenden Strafanzeige Büchels gegen das TAK wegen des vernichteten Archivs und wegen ungetreuer Geschäftsführung.

Als der alte Mann das Institut betreten will, durchsuchen ihn zwei Zivilpolizisten ergebnislos nach Waffen. Polizeichef Jules Hoch hat von Büchels Besuch erfahren und die Polizisten geschickt. Nach der Veranstaltung verteilt Büchel Flugblätter, hält die Akten in die Höhe, redet, wie er immer redet, laut und temperamentvoll, plötzlich sind zwei Zivilpolizisten da und führen ihn ab. Offenbar ziemlich unsanft. Vor dem Liechtenstein-Institut bricht der alte Mann zusammen und verliert das Bewusstsein. Er kommt im Kantonsspital wieder zu sich. Der Landtagsabgeordnete Herbert Elkuch sitzt im Publikum. Er sagt: «Ich finde, man hätte ihn reden lassen sollen. Jeder, der etwas auf dem Herzen hat, soll frei reden können.»

In einer Tiefgarage in Balzers erschiesst am 7. April 2014 der Elektroingenieur Jürgen Hermann den CEO der Bank Frick. Der reiche Unternehmer fühlte sich von der Bank offenbar um sein Geld geprellt. Der Ton der E-Mails zwischen der Regierung und den Polizeichefs wird aufgeregt. Das im Januar bestellte Gefährlichkeitsgutachten von Reinhard Haller liegt noch nicht vor. Justizminister Zwiefelhofer schreibt am Tag des Mordes in Balzers an Landespolizeichef Jules Hoch: «Ich habe vor kurzem nochmals mit Adrian Hasler (Regierungschef, Anm. d. Red.) gesprochen. Er meinte, dass der Fall Alois Büchel und insbesondere die Gefährlichkeitseinschätzung durch den heutigen Vorfall neue Brisanz erhalten habe und dass das sicher im Landtag am Mittwoch zum Thema wird. Es wäre wirklich wichtig, wenn die Einschätzung des Dr. Haller bis Mittwoch vorliegen würde … Kann man nichts machen?»

Alois Büchel taucht immer mal wieder im TAK auf. In einer Stellungnahme zuhanden der Polizei heisst es: «Als Geschäftsleitung des TAK möchten wir Euch darauf hinweisen, dass in den vergangenen Wochen die Belästigungen des TAK-Teams durch Alois Büchel massiv zugenommen haben.» Ist das der Grund, warum sich das TAK erst jetzt, nach dem Mord, über die «massiven Belästigungen» beschwert und einen Wachdienst einrichtet?

Vier Tage später trifft das Gutachten Reinhard Hallers ein. Die Ärztin verfügt noch am selben Abend Büchels Zwangseinweisung. Landespolizeichef Jules Hoch sagt gegenüber der WOZ: «Es gibt Menschen in diesem Land, die Angst haben vor Alois Büchel. Ich halte unser auf das Polizeigesetz gestütztes Vorgehen gerade wegen des Mordes in Balzers und der Angst in der Bevölkerung auch heute noch für richtig.»

Der Zehnkämpfer

Es ist das vorläufige Ende einer traurigen Geschichte, die glücklich begann. Alois Büchel wuchs mit zehn Geschwistern in einer Lehrerfamilie auf. In der Familie waren Juden, die vor den Nazis in Liechtenstein Zuflucht gesucht hatten, Kostgänger. Besonders sicher war es im Fürstentum nicht. Am 5. April 1933 hetzten deutsche und liechtensteinische Nazis in den Felsen unterhalb von Gaflei das Ehepaar Gertrud und Alfred Rotter in den Tod. Im März 1939 unternahmen Nazis einen Putschversuch. Und da war Martin Hilti, Funktionär der Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein, Schriftleiter des Hetzblatts «Umbruch» und ein Verehrer von Julius Streicher, der die antisemitische deutsche Wochenzeitung «Der Stürmer» herausgab. Er gründete noch während des Krieges die Werkzeugmaschinenfabrik Hilti AG, die heute der grösste Arbeitgeber im Land ist. Hilti sollte später eine Rolle in Büchels Leben spielen.

In der Familie Büchel lebte ein hochgebildeter Berliner Jude, der bis zu seinem Tod 1963 in Liechtenstein blieb und Alois Büchels Liebe zur Literatur und zum Theater weckte. Dieser Mann hiess Kurt Schönlank. «Er war der wichtigste Mensch für meine Sozialisierung, für meinen Hass gegen Nazis und Faschisten. Er schrieb für uns kleine Theaterstücke und Sketches, die wir mit Freunden aufführten.»

Büchel wird zunächst Primarlehrer, wie sein Vater und sein Grossvater. Am Lehrerseminar Rorschach entfalten sich seine Talente. Er ist ein begabter Pianist und Organist, er wird eine Sportskanone. Er feiert als Zehnkämpfer Erfolge und nimmt an den Olympischen Spielen 1960 in Rom und 1964 in Tokio teil. Mit achtzehn ist er Mitgründer des Kabaretts Kaktus, für das er textet und Regie führt. In seinem Beruf als Lehrer hält er es nicht lange aus. Er studiert bei Emil Staiger in Zürich Germanistik und doktoriert über Robert Walser. Dann unterrichtet er am Gymnasium in Vaduz. «Ohne Theater», sagt er, «hätte ich es in Liechtenstein nicht lange ausgehalten.» In der Landeshauptstadt arbeitet er zwei Projekte für ein Theater aus, bringt das Geld zusammen, der Zürcher Architekt Ernst Gisel fertigt Studien an. Aber Büchel scheitert «am erbitterten Widerstand der Vereine».

1969 gelingt ihm mit MitstreiterInnen im Nachbarort Schaan, was in Vaduz nicht möglich war. Das Theater findet im sogenannten Junggesellenhaus Unterschlupf. Es gehört der Gemeinde. Von da an geht es steil nach oben – in den 23 Jahren, in denen Alois Büchel das Theater führt, es ausbaut, als Galerie nutzt, mit dem «TaKino» ein zweites Haus eröffnet und KünstlerInnen von internationalem Format ins kleine Land holt. Mit den KünstlerInnen kann es der fordernde Mann, der sich und anderen alles abverlangt, offensichtlich besser als mit seinen Landsleuten. Er und sein kleines Team etablieren das TAK weit über Liechtenstein hinaus. Anhaltende Publikumserfolge, ausverkauftes Haus, beachtete Eigeninszenierungen, Fernsehübertragungen.

Alois Büchel geht Konservativen und Altnazis im Land offensichtlich gewaltig auf die Nerven. Als er 1991 in der Reihe «Reden über Liechtenstein» Max Frisch und den kirchenkritischen Theologen Hans Küng ankündigt, klingelt das Telefon. Am Apparat: Martin Hilti, der Unternehmensgründer und früher Julius-Streicher-Bewunderer. Büchel hatte über ihn vor Jahren eine Nazikabarettnummer gemacht. Hilti habe bloss gesagt: «Büebli, es reicht jetzt! Du wirst Liechtenstein nicht weiter links unterwandern. An dieses Telefonat wirst du noch denken.» Und hängt auf. Büchel hat das Telefonat notiert. 1992 entlässt das TAK Büchel. Die Verantwortlichen foutieren sich dabei um einen Vertrag, den sie mit dem Intendanten ausgehandelt haben. Sein Nachfolger wird ein Physiker. Dessen Qualifikation für den Intendantenposten: Er hatte einige Jahre in der Forschungsabteilung von Hilti gearbeitet.

Robert Allgäuer, einst Landesbibliothekar und die rechte Hand des alten Fürsten Franz Josef, dann von dessen Sohn Hans-Adam auf die Strasse gestellt, ist mit Büchel bis heute in einer nicht immer einfachen Freundschaft verbunden. Er sagt: «Alo war eine der wichtigen Figuren, die das Land kulturell öffneten. Er hat sich etwas getraut, er war ein angriffiger Kabarettist, seine Verdienste sind nicht hoch genug einzuschätzen. Ihm ist grosses Unrecht widerfahren, auch wenn mir sein Kampf nicht immer geheuer ist.» Ein einfacher Mensch sei Alois Büchel gewiss nicht, eine Künstlernatur und sehr fordernd.

Büchels Verdienste würdigen alle, selbst jene, die die WOZ vor dem schwierigen Charakter des Mannes warnen, mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchten. Dass diese Geschichte in einem Land spielt, in dem viele per du sind und Alois Büchel noch als inspirierenden Gymnasiallehrer erlebten wie Landespolizeichef Jules Hoch, macht die Angelegenheit nicht einfacher. Sie fürchten den Furor des Mannes. Und sagen: «Er kann nicht abschliessen mit der Vergangenheit.» Oder: «Er hat doch die zwei Millionen bekommen. Das war doch genug, um ein neues Leben anzufangen. Was will er noch?»

Das vernichtete Archiv

Ja, was will er noch? Womöglich, dass die Wahrheit über die damaligen Vorgänge ans Licht kommt. Liegt es bloss an der zweifellos schweren Kränkung und dem «Charakter» des ehemaligen Intendanten, dass die TAK-Geschichte bis heute nicht abgeschlossen ist? Oder liegt es an den PolitikerInnen und Behörden im Land, die Alois Büchel mit seinen Anliegen jahrzehntelang ins Leere laufen liessen und pathologisierten? Die Vernichtung des TAK-Archivs zeigt, dass man die Sache nicht einfach auf Alois Büchel abschieben kann. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wer das Archiv vernichtet hat und wer dafür verantwortlich ist. Wo man nachfragt, versinkt man in Watte. Angeblich weiss es niemand.

1993 war das Archiv in einem Lager in Schaanwald untergebracht. Bei einem Augenschein zählte der inzwischen verstorbene Politologe Ralph Kellenberger, der für ein Buch recherchierte, noch 198 Archivschachteln und Ordner. Als die Genossenschaft TAK das Archiv 2009 ans Landesarchiv übergibt, stellt der damalige Landesarchivar Paul Vogt fest, dass vom Archiv noch zehn Schachteln übrig sind. Vernichtet wurden alle Unterlagen aus der Zeit von Büchels Intendanz. Rache? In einem Protokoll der Generalversammlung der Genossenschaft von 1999 heisst es, das Lager sei in diesem Jahr «verschoben worden».

Paul Vogt geht davon aus, dass die Bestände 1999 vernichtet wurden. Alois Büchel hatte wegen ungetreuer Geschäftsführung und der Vernichtung des Archivs Strafanzeige erhoben, die Staatsanwaltschaft führte aufwendige Ermittlungen, stellte das Verfahren dann aber ein. Der gesamte Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und der Intendant traten danach geschlossen zurück. Die Akten, mehrere Hundert Seiten Verhörprotokolle, spielte ein Unbekannter später Alois Büchel zu.

Heute sagt Paul Vogt: «Rechtlich kann man gegen die Vernichtung nichts machen, die Bestände waren im Besitz der Genossenschaft. Sie kann damit machen, was sie will. Kulturpolitisch ist das Vorgehen für ein staatlich hoch subventioniertes Theater fragwürdig, kulturell ist es ein grosser Verlust, auch wenn bestimmt nicht das gesamte Archiv wertvoll war.» Eigenartig sei, dass niemand Verantwortung für die Vernichtung der Bestände übernehme und dazu stehe.

Der Menschenrechtsfall

Eigenartig ist manches im Fürstentum. Alois Büchel ist kein Einzelfall. Andreas Nägele hat mit den Liechtensteiner Behörden und der Justiz ebenfalls einschlägige Erfahrungen gemacht. Nägele ist Psychiater und Gründungsmitglied von Amnesty International in Liechtenstein. Das Amt für Gesundheit will dem Arzt 2013 die Praxisbewilligung entziehen. Grund: Er weigert sich, einer Auflage der Amtsärztin Folge zu leisten und bei einem seiner Patienten abrupt die Methadonbehandlung abzubrechen. Nägele rekurriert bis vor Obergericht und bekommt recht. «Das Vorgehen der Amtsärztin war reine Schikane», sagt er. Andreas Nägele ist der Psychiater von Alois Büchel. Büchel sei kein Einzelfall, wie er aus seiner Praxis wisse, «aber es ist der erste Fall, der das Mitwirken höchster staatlicher Stellen dokumentiert».

Jetzt regt sich Widerstand im Land. Der Historiker Peter Geiger hat Anfang des Jahres an den eben gegründeten Verein für Menschenrechte einen langen Brief geschrieben. Er macht darin «auf den in meinen Augen dringendsten Fall von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Liechtenstein» aufmerksam. «Es geht um Herrn Dr. Alois Büchel. (…) Seine Eingaben wurden und werden von vielen Personen in Exekutive, Legislative, Gerichten, Parteien etc. nicht ernst oder nicht zur Kenntnis genommen. Doch nur weil jemand unbequem ist und nicht lockerlässt, darf eine Person nicht diskriminiert und in menschenunwürdiger, menschenrechtswidriger Weise behandelt werden, wie dies Dr. Alois Büchel geschehen ist und weiter geschieht.»