Bodenpolitik: Mehr Mut zur Beschränkung

Nr. 11 –

Die Häuser denen, die sie bewohnen! Diese alte HausbesetzerInnenparole kann als Leitstern einer linken Wohnpolitik dienen. Heute sind wir weit davon entfernt: Häuser dienen in erster Linie als Kapitalanlage. In der Schweiz dämpft die Lex Koller, die den Verkauf von Boden und Häusern an Personen und Firmen aus dem Ausland einschränkt, die Nachfrage etwas. Aber bei weitem nicht genug. Vor elf Jahren wollte der Bundesrat die Lex Koller abschaffen. Doch dann überzeugte Jacqueline Badran, heute SP-Nationalrätin, die Linken und auch viele Bürgerliche, dass die Beschränkung des Zugangs zum Immobilienmarkt ein wichtiges Anliegen ist. Auch wenn es nie ganz befriedigt, etwas nationalstaatlich zu regeln – manchmal ist es mangels anderer Beschränkungsmöglichkeiten sinnvoll. Gerade wenn es um lebenswichtige Güter geht. Mit der Lex Koller verhält es sich da ähnlich wie mit den Zöllen auf Gemüse oder Milchprodukte, die dazu führen, dass weniger Lebensmittel zu Dumpingpreisen von weither importiert werden.

Nun verspricht der Bundesrat, die Lücken in der Lex Koller zu schliessen. Als Hauptänderung sollen BürgerInnen von Nicht-EU- und Nicht-Efta-Staaten eine Bewilligung brauchen, wenn sie eine Hauptwohnung in der Schweiz kaufen – und sie müssen sie wieder verkaufen, wenn sie das Land verlassen. Im Gegenzug sollen sie künftig ohne Bewilligung Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben können.

Auch wenn es seit langem üblich ist, AusländerInnen je nach Herkunft verschieden zu behandeln, stossend ist es noch immer. Und die neue Regelung würde höchstens einige MillionärInnen stoppen, die unberechtigt von der Pauschalbesteuerung profitieren wollen. Aber sie reicht nicht, um den Druck auf Boden und Häuser einzudämmen. Dazu müsste man die zwei Löcher stopfen, die in das Gesetz geschlagen wurden: Seit 1997 sind Gewerbeimmobilien von der Lex Koller ausgenommen, seit 2005 Beteiligungen an Wohnimmobiliengesellschaften. Diese Ausnahmen wieder aufzuheben: Das würde wirklich etwas ändern. 2014 hatte Badran Bundes- und Nationalrat bereits davon überzeugt. Dann stoppte der Ständerat diesen mutigen Weg.