Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Eine Lösung, mit der nicht alle leben können

Nr. 26 –

Sie wurden ihren Müttern weggenommen, in Heime gesteckt oder als Verdingkinder ausgebeutet: Jetzt können die Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bis zu 25 000 Franken beantragen. Endlich ist die Aufarbeitung abgeschlossen, die Armutsspirale – gerade jüngerer Betroffener – bricht sie aber nicht.

Im Januar 1963 bringt die junge Hilfsarbeiterin Yvette Desarzes im Frauenspital Bern einen Sohn zur Welt. Der Vater, ein französischer Hilfsarbeiter, wurde bereits Monate vor der Geburt aus der Schweiz ausgewiesen. Die beiden sind nicht verheiratet. Die junge Mutter freut sich über das Kind. So steht es in einem Gesuch an die Behörden. Dennoch findet sich in ihrem Dossier eine «Verzichtserklärung», mit der das Kind zur Adoption freigegeben wird. Desarzes’ Sohn kommt in eine Pflegefamilie und wird später adoptiert. Dem Dossier beigefügt ist ausserdem ein Attest von Dr. H., Arzt in der Heil- und Pflegeanstalt: «Unsere ehemalige Patientin, Fräulein Yvette Desarzes, litt nach unseren Feststellungen an einer trotzneurotischen Entwicklung mit leicht psychopathischen Charakterzügen, sodass eine erbliche Belastung des Kindes nicht angenommen werden muss.»

Weshalb Desarzes die «Verzichtserklärung» unterschrieb, ist in den Akten nicht nachzulesen. Es steht aber fest, dass ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis weit ins 20. Jahrhundert hinein im Rahmen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen minderjährige oder ledige Mütter unter teils massivem Druck der Behörden dazu gebracht wurden, ihre neugeborenen Kinder zur Adoption freizugeben. Aus Berichten von ZeitzeugInnen gebe es erste Hinweise darauf, dass dies eine Praxis gewesen sei, die auch noch Ende der sechziger Jahre von Behördenseite angewandt worden sei, sagt die Historikerin Loretta Seglias.

Rund fünfzig Jahre später, im April 2013, steht Bundesrätin Simonetta Sommaruga auf einer Bühne im Kulturcasino in Bern und entschuldigt sich für das Leid, das Tausenden Verdingkindern und weiteren Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen angetan worden ist. Für viele ist es ein sehr emotionaler Moment. Auch weil der Gedenkanlass am Ende eines langen Kampfs um die Anerkennung des Unrechts steht.

Stimmen gegen die Willkür und Grausamkeit der Massnahmen waren immer wieder laut geworden. «Zeitgenössische Kritiker, Beobachter wie auch Betroffene selbst, gab es immer», sagt Seglias. Diese Stimmen waren bis in die siebziger Jahre aber vereinzelt, und ihre Vorwürfe wurden von den Verantwortlichen als unsinnig oder überrissen abgetan. «Es gab lange Zeit einen Konsens über alle Parteien hinweg, dass das System gestützt werden muss», sagt Seglias. Betroffene mussten sich organisieren, Journalistinnen und Wissenschaftler jahrelang immer wieder auf das Unrecht hinweisen, PolitikerInnen verschiedene parlamentarische Vorstösse einreichen, die im Parlament stets versenkt wurden.

Druckmittel Urnengang

Erst ab den nuller Jahren begannen die Widerstände langsam nachzulassen. Viel zur Beschleunigung beigetragen hat die 2014 lancierte Wiedergutmachungsinitiative von Guido Fluri, einst selbst Heimkind. Fluris Initiative forderte neben der wissenschaftlichen Aufarbeitung auch eine finanzielle Wiedergutmachung von insgesamt 500 Millionen Franken für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. Das Druckmittel eines möglicherweise erfolgreichen Urnengangs zeigte Wirkung: Der Bundesrat arbeitete einen indirekten Gegenentwurf zu Fluris Initiative aus, der vom Parlament letztes Jahr angenommen wurde. Dies, nachdem das Parlament eine finanzielle Entschädigung vier Jahre zuvor noch strikte abgelehnt hatte.

«Das war ein politisches Momentum. Ab diesem Zeitpunkt war ein Rückschritt nicht mehr möglich», sagt Luzius Mader, Delegierter für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und stellvertretender Direktor des Bundesamts für Justiz. Tatsächlich gab die Initiative den Auftakt zu einem politischen Prozess, der innert dreier Jahre ein Gesetz zu einer umfassenden Aufarbeitung hervorbringen sollte.

«Die Anerkennung des Unrechts war entscheidend», sagt Historiker Thomas Huonker. «Damit werden die Betroffenen nicht mehr als Missetäter dargestellt, sondern als Opfer.» Sie seien mit ihrem physischen und psychischen Leid allerdings viel zu lange alleingelassen worden. «Es ist ein krasses Versäumnis vom Bund und von den Kantonen. Die Behörden hätten die Aufarbeitung der Versorgungsgesetze, die offensichtlich menschenrechtswidrig waren, viel früher in die Hände nehmen sollen.»

Knausrige ParlamentarierInnen

Der politische Prozess ist mittlerweile abgeschlossen. 300 Millionen Franken sollen ab April 2018 ausbezahlt werden, sofern sie denn auch von den Opfern per Gesuch beantragt werden. «Es haben sich bisher weniger Betroffene gemeldet als ursprünglich angenommen», sagt Mader. Werden bis zur Frist Ende März 2018 weniger als 12 000 Gesuche eingereicht, bleibt der Überschuss des Geldes, das eigens für diesen Zweck vom Bund, von den Kantonen und Gemeinden zusammengetragen wird, in der Bundeskasse. Die Möglichkeit, die Obergrenze von 25 000 Franken anzuheben oder mit den Geldern etwa weitere Aufarbeitungsprojekte zu unterstützen, gebe es nicht, konstatiert Mader. «Das Parlament hat dies bewusst so entschieden.»

Auch anderes hat das Parlament entschieden. Und vieles davon ist dem politischen Kompromiss geschuldet. So etwa die Obergrenze der Solidaritätsbeiträge von 25 000 Franken. «Das ist ein sehr tiefer Betrag», meint Huonker. «Vor allem, wenn man bedenkt, dass Opferorganisationen bis zu 120 000 Franken pro Person verlangt hatten.» Die Problematik bei den Solidaritätsbeiträgen sei, dass es sich dabei nicht um einen juristisch klar definierten Begriff handle. «Der Betrag ist dadurch willkürlich festlegbar. Anders wäre dies, hätte sich das Parlament dafür entschieden, Entschädigungen, analog zu Versicherungsleistungen, für die gesundheitlichen Einbussen und Einkommensverluste zu zahlen.»

Mader winkt ab. Man habe sich an Fluris Initiative orientiert. Zudem: «Ohne den finanziellen Deckel wäre das Gesetz nicht mehrheitsfähig gewesen», sagt er. Damit habe man die bürgerlichen Parteien ins Boot geholt. «Es gab durchaus auch Stimmen, die sich im Parlament für die Variante ‹Kein Gegenvorschlag und die Initiative an der Urne abstürzen lassen› starkmachten.»

Er könne mit dieser Lösung leben, sagt Mader. Für viele Opfer, die in prekären finanziellen Verhältnissen lebten, seien 25 000 Franken viel Geld. Auch Fluri, Hauptinitiant der Wiedergutmachungsinitiative, spricht sich für den politischen Kompromiss aus: «Die rasche Auszahlung eines grösseren, einmaligen Betrags war zentral. Der Grund ist klar: Die allermeisten Opfer sind alt und gebrechlich, und während des politischen Prozesses sind viele weggestorben.» Nicht alle sind aber mit dieser Lösung einverstanden, auch Betroffene nicht. Einige verzichten deshalb auch auf ein Gesuch.

«Die Armutsspirale dreht sich weiter»

Gabriela Merlini hat ein Gesuch eingereicht. Aber auch sie steht der Aufarbeitung kritisch gegenüber. «Natürlich sind 25 000 Franken nicht wenig», sagt Merlini. Die Idee des Solidaritätsbeitrags sei aber nicht nachhaltig gedacht.

Merlini wurde bereits ab dem Alter von zwei Jahren in drei Heimen und verschiedenen Pflegefamilien fremdplatziert. Dort wurde sie oft geplagt, missbraucht, erniedrigt.

Es sei wichtig, die heutige Lebenssituation der Opfer anzuschauen, fordert sie. Viele der Betroffenen lebten auch heute in materieller und sozialer Armut. Die Ursachen dafür sind direkte oder indirekte Folgen der damaligen Fürsorgepolitik: schlechte schulische Ausbildung, als Folge häufig schlecht platziert auf dem Arbeitsplatz, womöglich Lücken bei der AHV. Dazu kommen teils schwerwiegende gesundheitliche psychische wie physische Probleme. «Die Armutsspirale dreht sich weiter und weiter», sagt Merlini.

Sie selbst ist das beste Beispiel dafür: Bereits vor der Einschulung bescheinigt ihr die Gemeindebehörde hohe intellektuelle Fähigkeiten. Trotzdem bringen die Vormundschaftsbehörden sie später für vier Jahre in einem evangelischen Heim für Minderbegabte und Schwererziehbare unter. Sie lässt sich nicht unterkriegen: Mit 37 holt sie die Matura nach und studiert Sozialarbeit. Allerdings hat sie mit körperlichen und psychischen Problemen zu kämpfen. Ihre Heimvergangenheit holt sie immer wieder ein. Schliesslich verliert sie ihren Job. Heute ist sie von der Sozialhilfe abhängig.

Wirklich helfen würde vielen Opfern etwa eine Lebensrente, ist Merlini überzeugt. «Besonders uns Jüngeren. Es sind nicht alle Opfer betagt. Die fürsorgerischen Massnahmen reichten schliesslich bis in die neunziger Jahre.» Merlini selbst ist heute 53.

Überhaupt sei der ständige Verweis auf das hohe Alter der Betroffenen ein Totschlagargument, sagt sie. «Es gibt nicht mehr viele von uns, weil die staatliche Aufarbeitung so spät wie möglich erfolgte. Es gilt deshalb, uns Verbliebenen nun zuzuhören und unsere Erfahrungen in die weitere Aufarbeitung miteinzubeziehen.» Die wissenschaftliche Aufarbeitung leiste hier einen grossen Beitrag, indem sie etwa mündliche Zeugnisse der Betroffenen sammle.

Was bleibt noch zu tun? Merlini: «Weiterhin genau hinschauen, auch heute.»

Die Aufarbeitung

Das Wiedergutmachungsgesetz ist diesen Frühling in Kraft getreten. Es erkennt an, dass den Opfern unrecht getan worden ist, und sieht neben einer umfassenden wissenschaftlichen Aufarbeitung auch Solidaritätszahlungen von insgesamt 300 Millionen Franken für die geschätzten 10 000 bis 12 000 noch lebenden Opfer vor. Jedes Opfer erhält maximal 25 000 Franken.

Zudem regelt das Gesetz die Archivierung und Akteneinsicht sowie die Beratung und Unterstützung von Betroffenen.

Behördenlogik : Von «Arbeitsscheue» bis «liederliches» Leben

Bis Anfang der achtziger Jahre genügten diffuse Begriffe wie «Verwahrlosung» oder «liederlicher Lebenswandel», um fürsorgerische Zwangsmassnahmen anzuordnen. Manche der Opfer wurden als Kinder an Bauernhöfe verdingt, andere zwangssterilisiert, für Medikamentenversuche missbraucht oder ohne richterlichen Entscheid in Anstalten und Gefängnissen weggesperrt.

«Die damalige Fürsorgepraxis hatte sehr moralisierende Aspekte», sagt Historikerin Loretta Seglias. Insbesondere bei Frauen waren die Massnahmen oft sexuell-sittlich begründet, wie etwa bei unehelichen Schwangerschaften, bei Männern wurde hingegen häufiger «Arbeitsscheue» oder Alkoholismus angegeben.

Armut war eine der Hauptursachen für das Sprechen von Zwangsmassnahmen. Die zuständigen Gemeinden, teils selbst in finanziellen Nöten, platzierten ihre meist armen Mündel mit dem Verweis auf knappe Fürsorgegelder gerne auf kostengünstigen Privatpflegeplätzen, in privaten Stiftungen oder in religiös geführten Heimen.

Grundlegend änderte sich die Situation erst, als die Schweiz 1974 der Europäischen Menschenrechtskonvention beitrat. Die Einführung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs 1981, der den Betroffenen eine Rekursmöglichkeit eröffnet, ist der Versuch, diesen Aspekt der Sozialpolitik menschenrechtskonform zu gestalten.

Anouk Eschelmüller