Angehörigenbetreuung: Das Recht auf einen Pflegeurlaub

Nr. 31 –

Wie viel Zeit wenden Angehörige für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einem Privathaushalt im Durchschnitt auf? 63 Stunden pro Woche! Nun bezieht sich diese Zahl zwar auf eine Untersuchung in Deutschland, die die Hans-Böckler-Stiftung unlängst veröffentlicht hat. Doch die Zahlen sind auch für die Schweiz interessant: Demnach werden in Deutschland gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut – am häufigsten von Lebenspartnerinnen, Töchtern oder Schwiegertöchtern. Wie schwierig es ist, solche Pflegeaufgaben mit einer Erwerbsarbeit zu vereinbaren, zeigt, dass rund ein Drittel dieser Frauen die Arbeitszeit im Erwerbsjob reduziert haben – gar 44 Prozent dieser Gruppe sind überhaupt nicht mehr erwerbstätig.

In der Schweiz ist der Grad dieser Unvereinbarkeit noch höher: Die sogenannte Swiss-Age-Care-Studie aus dem Jahr 2010 kam zum Schluss, dass hierzulande zwei Drittel der pflegenden Angehörigen das Pensum in ihrem Broterwerb reduzieren mussten. Im Gegensatz aber zu Deutschland wie auch zu den weiteren Nachbarländern Frankreich, Österreich und Italien, die schon seit längerem unterschiedliche Formen von kürzeren und längeren bezahlten Pflegeurlauben eingeführt haben, gibt es für pflegende Angehörige in der Schweiz bislang noch gar keine Unterstützung in diese Richtung. Immerhin hat der Bundesrat inzwischen im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Agenda «Gesundheit 2020» den Auftrag erteilt, verschiedene Modelle für einen Pflegeurlaub auszuarbeiten. Die Vorschläge sollen Ende 2017 vorliegen.

Spätestens dann wird sich auch herausstellen, wie weit der Bundesrat die Vorschläge des Verbands des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) aufnimmt. Dieser fordert neben dem Recht auf Kurzabsenzen von bis zu zehn Tagen auch ein Recht auf vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit sowie auf unbezahlten Urlaub.