Flüchten – vogelfrei: «Was schützt den einzelnen Menschen vor politischer Willkür? Die Menschenrechte? Wohl kaum.»

Nr. 38 –

Durch die Anwendung perfider Paragrafen werden Biografien umgeschrieben und eine Wand zwischen den Vertriebenen und «uns» errichtet. Melinda Nadj Abonji schreibt, welche Auswirkungen dies auf ihre eigene Geschichte sowie auf die eines iranischen Migranten hat.

Flucht. Ich denke an Fluch, obwohl das etymologisch nicht haltbar ist. Ich denke an Fluch und Flucht. An die Vertriebenen, die man Flüchtlinge nennt. Wie Feiglinge, Emporkömmlinge, Fremdlinge, Schädlinge. Oder Winzlinge, Säuglinge, Lehrlinge. Negativ konnotierte oder schutzlos-passiv konnotierte Wörter. Ein «-ling» scheint kein Mensch, zumindest kein ganzer Mensch zu sein. Ich finde das Wort «flüchtigen» im grimmschen Wörterbuch. «Flüchtigen» heisst «in fugam vertere», jemanden in die Flucht schlagen. Warum, frage ich mich, ist dieses Wort verschwunden? Es würde uns anders denken lernen, es würde uns zwingen, auch an jene zu denken, die die Menschen in die Flucht schlagen, Angst und Schrecken verbreiten, die «Fluchtbereiter» – auch dieses Wort existiert nicht mehr.

Flüchten. Gewaltsam an der Fortführung des alltäglichen Lebens gehindert zu werden, schwerwiegende Entscheidungen treffen zu müssen. Können wir uns das überhaupt vorstellen, hier, im sagenhaften Land, das dogmatisch stolz ist auf sich selbst, auf seine humanitäre Tradition?

«Zulassungsfrist», «Ueberfremdung»

Ich kann mir keine Flucht vorstellen. Meine Migration war keine Flucht, sie verlief einigermassen nach Plan, wenn man das so sehen will. Mein Vater war «Schwarzarbeiter» von Beruf, allerdings ohne es zu wissen. Sein Chef, Metzgermeister und eigentlich ein netter Mensch, profitierte von seiner Schwarzarbeit und leitete die Papiere, die mein Vater längstens ausgefüllt hatte, nicht ans Arbeitsamt weiter. Dadurch verzögerte sich auch der sogenannte Familiennachzug; erst wenn ein Ausländer die Arbeitsbewilligung erhielt und drei lange Jahre vergangen waren, konnte er – falls er einige andere Bedingungen erfüllte – um den «Nachzug» seiner Kinder bitten. Mein Vater ahnte etwas. Er wusste inzwischen, dass seine Arbeitskollegen mehr als das Doppelte verdienten. Und er wusste, dass seine Papiere nicht da waren, wo sie sein sollten. Fast ohne Worte stellte er seinen Chef zur Rede.

Und dann ging plötzlich alles sehr schnell, Arbeitsbewilligung, Lohnerhöhung, Gewissensbisse – ich stelle mir vor, wie scharfe Zähnchen am Gewissen oder Restgewissen des Herrn Metzgermeisters nagten. Im Namen meiner Eltern und in tadellosem Deutsch schrieb er nun sogar Briefe an die Fremdenpolizei. Bat um die Erlaubnis zur vorzeitigen Einreise der beiden Kinder, meines Bruders und mir. Die Fremdenpolizei antwortete am 16. Januar 1971 wie folgt: «Die Zulassungsfrist für Angehörige von ausländischen Arbeitskräften aus entfernteren Ländern beträgt drei Jahre. In Anbetracht der gegenwärtigen Ueberfremdung unseres Landes und des grossen Zuwanderungsdruckes von Angehörigen ausländischer Arbeitskräfte sind vorzeitige Familienzulassungen nicht vertretbar. Im Hinblick auf die rigorosen Massnahmen gegen die Ueberfremdung können persönliche oder humanitäre Gründe leider keine Berücksichtigung mehr finden.»

Ich denke an die übertragene Bedeutung von «Flucht». Das Vermeiden einer als unangenehm empfundenen oder nicht zu bewältigenden Lebenssituation. Nein, die Kinder konnten nicht «vorzeitig» zugelassen werden, auch wenn der Arbeitgeber, der Metzgermeister für die «Nachzeitigkeit» verantwortlich war; für diese Wahrheit gab es keine Sprache. Und die Sprache der Bürokratie, sie türmt eine unüberwindbare Wand auf: die «Zulassungsfrist», die «ausländischen Arbeitskräfte», der «Zuwanderungsdruck», «ordnungsgemäss», die «gegenwärtige Ueberfremdung», «in Anbetracht», «im Hinblick». Hinter der Wand stehen zwei Kinder, deren Namen in den Akten nicht einmal korrekt geschrieben sind, die sich nach fast vier Jahren des Getrenntseins von ihrer Mutter, ihrem Vater «entfremdet» haben. Auf der anderen Seite der Wand die Eltern, die während der «Frist», bis die Kinder zugelassen werden, von der «Betreuungspflicht» befreit sind, maximal ausgebeutet werden können, also Tag und Nacht arbeiten. Und meine Mutter sitzt im Coop an der Kasse, tippt Zahlen ein, bricht ohnmächtig zusammen, weil sie der Anblick eines Kindes rührt, ihr schlagartig bewusst wird, dass es unendlich lange dauert, bis sie ihre eigenen Kinder bei sich haben darf.

Sie verstehen daher bestimmt, warum ich Vorbehalte habe, wenn es um die «humanitäre Tradition» der Schweiz geht, heute, wo Millionen Menschen aus nachvollziehbaren Gründen auf der Flucht sind, hoffen, in irgendeinem westeuropäischen Land aufgenommen zu werden; die Schweiz bedient sich hierbei der Formel «humanitäre Tradition» und arbeitet zeitgleich und sehr konkret am knallharten, europäischen Grenzregime mit.

Grenzenlose Gesetze

M., ein Ingenieur aus dem Iran, dessen Familie nach dem Sturz des Schahs als Feind des Regimes galt, verlor alles, seinen ganzen Besitz, seine Lebensmöglichkeiten und stand nicht nur politisch auf der falschen Seite: Er engagierte sich bei einer christlichen Gruppe und wurde deshalb von den Mullahs verfolgt. M. tauchte unter, bei seinem Onkel, floh dann in die Türkei. Von Izmir aus ging die Flucht mit einem Boot weiter, bis er mit vierzig weiteren Personen und nach vierstündiger Fahrt in Samos ankam. Von Samos aus flog M. mit einem gefälschten Pass nach Zürich weiter, wo die Polizei ihn aufgriff. Seit mehreren Monaten lebt er nun mit bis zu siebzig weiteren Männern in einer der fünf Notunterkünfte (NUK) des Kantons Zürich.

Die Notunterkunft in Uster (grosse Ansicht der Grafik mit Beschreibungen) Grafik: M.

Nachdem M. im Iran also an Leib und Leben bedroht war, flüchten musste, sein ganzes Geld für die Flucht gebraucht hat, lebt er nun in Uster, in einem unterirdischen Bunker*, ohne Tageslicht und Frischluft. Er erhält 8.50 Franken täglich; mit dieser «Nothilfe» muss er sein Essen, Toilettenartikel und seine Kleider bezahlen. Sein Asylgesuch wurde abgelehnt, das heisst, M. hält sich – so will es das Gesetz seit 2008 – illegal in der Schweiz auf, er kann also jederzeit verhaftet und zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.

Über einen «illegal anwesenden Ausländer» kann ausserdem ein «Rayonverbot» verhängt werden; bei Zuwiderhandlung drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. In Artikel 74 des «Ausländergesetzes» heisst es: «Die zuständige kantonale Behörde kann einer Person die Auflage machen, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten.»

Ich stolpere über das kleine Wort «kann». Eine so schwerwiegende Einschränkung, die verhängt werden kann oder auch nicht? Was ist das für ein Gesetz, das der Exekutivbehörde die Macht einräumt, ein Gesetz zur Anwendung zu bringen – wann immer sie will? Was schützt den einzelnen Menschen vor politischer Willkür? Die Menschenrechte? Wohl kaum. Artikel 74 kommt seit dem Sommer 2016 inflationär zur Anwendung; über mehr als die Hälfte der abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Zürich wurde ein Rayonverbot verhängt, und längst nicht nur über jene, die straffällig geworden sind. Damit nicht genug. Die Paragrafen bieten offenbar noch weitere Spielräume der Einschränkung: Die NUK-BewohnerInnen des Kantons Zürichs müssen sich seit dem März 2017 im Bunker morgens und abends auf einer Liste eintragen und da übernachten, ansonsten bekommen sie die 8.50 Franken Nothilfe nicht.

Ich lese Franz Kafkas Text «Zur Frage der Gesetze», damit mich jener irre Schwindel erfasst, der mich immer erfasst, wenn ich mich mit dem (Ausländer-)Gesetz befasse;  allerdings mit dem relevanten Unterschied, dass Kafka meinen Gleichgewichtssinn stört, indem er mich dazu bewegt, darüber nachzudenken, ob die Gesetze nicht ein einziger Betrug sind. So verstösst der erwähnte Artikel 74 mit seiner gezielt vage gehaltenen Formulierung gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit – die Bestimmung sei offen formuliert, im Sinne einer Generalklausel, heisst es in der Begründung zum Rayonverbot. Man zeigt willkürlich Härte gegen die Schwächsten, um politisch zu punkten. Wer punktet? Nicht nur die rechtsnationalen HardlinerInnen, von denen ständig die Rede ist, die auch meinen Kopf zu sehr beschäftigen.

Die Scheinheiligkeit der SP

In den späten neunziger Jahren stellte ich verwundert und auch belustigt fest, dass es in diesem Land noch Menschen gab, die sich mit «Genossin», mit «Genosse» ansprachen, ohne den leisesten Anflug von Ironie, sie

meinten es so ernst wie mein Russischlehrer, der «Genosse» lispelte, aber für dessen Ernsthaftigkeit und das Wort gab es einen triftigen Grund: Er wollte mir Russisch beibringen. Ich arbeitete bei einem Partyservice und wurde jeweils aufgeboten, um Tische zu decken, für ein paar Stunden zu kellnern, Ansprachen abzuwarten, um dann den zweiten, den dritten Gang aufzutragen; «liebe Genossinnen und Genossen» – die Sozialdemokratische Partei feierte im Stadthaus von Zürich irgendein Fest. Auf den Tellern lag Tandoori Chicken, und die «Genossinnen und Genossen» entblössten ihre blauvioletten Zähne je länger, je ungehemmter, was an und für sich nichts Ungewöhnliches ist – man war schliesslich zusammengekommen, um zu feiern. In der heiteren Beschwipstheit, die ihren krönenden Abschluss in der Bewunderung der angeheuerten, in festlich-exotische Gewänder gekleideten Tanzgruppe fand, vermeine  ich, gedacht zu haben, dass mit dieser Partei etwas nicht mehr stimmt.

Unvermittelt dachte ich an den Begründer der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, Herman Greulich, an Marie Hüni, Leonard und Clara Ragaz, die allesamt kämpferischen Mut und Aufrichtigkeit verkörperten; in Gedanken an die Urväter und Urmütter der sozialdemokratischen und gewerkschaftlich-sozialen Bewegung kam es mir so vor, als sei ich nun, als bezahlte Bedienstete, Zeugin eines Leichenschmauses, der fröhlich vonstattenging.

Aber wer oder was wurde zu Grabe getragen? Womöglich stimmt es nicht, dass es damals schon in der Luft lag, was heute aber sonnenklar ist: Die Sozialdemokratische Partei hat mit ihren in ihrem Parteiprogramm so grossartig und geschichtsträchtig formulierten moralischen Grundwerten, «Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität», die in der Tradition des «revolutionären Dreigestirns Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit» stünden, nicht viel mehr zu tun als ein ausgestopfter Vogel mit seinem lebendigen Original. Einst so zentrale Begriffe wie «Klassengegensätze», «Ausbeutung» und «Widerstand» sind fast verschwunden oder vollkommen entleert, da man sie zur Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse fatalerweise nicht mehr für zeitgemäss hält. Die Hypokrisie, mit der die Geflüchteten hierzulande behandelt werden, verdeutlicht  keine Partei besser als die SP; reflexartig beruft man sich auf die humanitäre Tradition, die Wichtigkeit der Menschenrechte, um dann tatkräftig an den immer feindlicheren Ausländer- und Asylgesetzen mitzuarbeiten. Die niederträchtige Handhabung des  «Rayonverbots» und der «Nothilfe» hat der sozialdemokratische Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr zu verantworten; diejenigen Menschen, die am meisten Schutz bedürften, werden unter seiner Ägide einem ausgeklügelten, perfiden System der Ausdifferenzierung unterworfen: die «Asylbewerber», die «illegal anwesenden Ausländer», die «abgewiesenen Asylbewerber» – die wegen des abgewiesenen Asylverfahrens als illegal gelten –, die «Ausländer mit Ausreisefrist», die «abgewiesenen Asylbewerber» mit oder ohne Ein- und Ausgrenzung et cetera, et cetera.

Diese ständig weitergetriebenen Ausdifferenzierungen sind deswegen niederträchtig zu nennen, weil sie den Anschein von seriösen, fast auf individuelle Schicksale zugeschnittenen Verfahren erwecken, die rechtmässig sind – in Tat und Wahrheit aber wird «das Recht» benutzt, um Menschen immer mehr zu entrechten und hierarchisch abzustufen. Die Grundrechte wie die Menschenwürde, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Hilfe in Notlagen und eben die Rechtssicherheit werden missachtet. «Alles Menschenmögliche» werde er tun, um «die Sicherheit im Kanton Zürich zu gewährleisten», wiederholt Fehr so oft, dass ich es mit der Angst zu tun bekomme.** Und ich warte. Dass sich der Widerstand jener «Genossinnen und Genossen» durchsetzt, die – allen gegenläufigen Tendenzen zum Trotz – weiterhin für die Grundwerte ihrer Partei kämpfen.

Völlige Recht- und Schutzlosigkeit

M. hat einen Grundriss des Bunkers in Uster gezeichnet, in dem bis zu siebzig Männer in sieben Zimmern leben. Er skizziert die dreistöckigen Kajütenbetten, die sechs Toiletten, die Waschküche, die Küche, den Aufenthaltsraum (vgl. Grafik rechts). Als Ingenieur ist M. es gewohnt, Pläne zu entwerfen. Er zeichnet das Büro, den Überwachungsraum, den Aufenthaltsraum für Angestellte, berechnet, wie viel «Wohnraum» ein Mensch in der NUK hat: 1,5 Quadratmeter. «Es gibt kein Tageslicht, keine Fenster», erzählt M., «keine frische Luft. Wo bleibt da das Recht, ein Mensch zu sein? Ich sehe Leute, die seit Jahren in der NUK leben, sie haben den Kopf verloren – ich möchte nicht so enden. Im Iran gibt es ein Sprichwort: Wenn das Wasser gestaut wird, wenn es nicht fliessen kann, wird es schlecht.»

Nach den Worten von M. fällt mir der Begriff «vogelfrei» ein. Ich meine damit jenen Zustand völliger Recht- und Schutzlosigkeit; wenn ein Mensch als vogelfrei galt, konnte er getötet werden, ohne dass irgendwer dafür zur Rechenschaft gezogen wurde. Selbstverständlich, meine Assoziation ist überspannt – haltlos? Wir töten die Geflüchteten ja nicht; wir lassen es nur zu, dass sie Gesetz um Gesetz entrechtet werden und gezwungen sind, in entwürdigenden Umständen zu leben, mit dem Verdikt, dass die Geschichte ihrer Flucht den Behörden nicht glaubwürdig erschien, ihr blosses Hiersein nicht als gerechtfertigt angesehen wird.

Die Wand, sie ist also da, zwischen uns – und den anderen, den Vertriebenen; die Anwendung perfider Paragrafen erlaubt es uns, uns auf der richtigen und sicheren und demokratischen Seite zu wähnen. Wir glauben, nicht zuständig zu sein für das, was hinter der Wand passiert – und so töten wir sie doch, die «Geflüchtigten», auf offenem Meer oder langsam, bürokratisch, und der Widerstand dringt nicht einmal bis in die Vorhöfe der Macht.

* Der Bunker wird von der privaten Firma ORS Service AG betrieben, die europaweit Asylunterkünfte betreibt, staatliche Pauschalen kassiert und möglichst viel Profit einzustreichen versucht.

** «Das Rayonverbot dient (…) zur Sicherung der Ausreise, indem die betroffene Person zur Vorbereitung und Durchführung der Ausschaffung verfügbar ist», heisst es unter anderem zur Begründung des Verbots.

www.wo-unrecht-zu-recht-wird.ch

Melinda Nadj Abonji

Die Autorin, Textperformerin und Musikerin Melinda Nadj Abonji kam 1968 in der serbischen Provinz Vojvodina zur Welt. Mit fünf Jahren kam sie in die Schweiz, wo ihre Eltern lebten und arbeiteten. Nach einem Studium der Germanistik und Geschichte erschien 2004 ihr erster Roman «Im Schaufenster im Frühling». 2010 gewann sie mit «Tauben fliegen auf» den Deutschen sowie den Schweizer Buchpreis.

Diesen Oktober erscheint im Suhrkamp-Verlag ihr neuer Roman «Schildkrötensoldat». Melinda Nadj Abonji lebt in Zürich.