Diesseits von Gut und Böse: Fürsorgliche Justitia

Nr. 42 –

«A schlägt B einen Nagel in den Kopf – wem gehört der Nagel?» Der uralte Juristenwitz fiel mir wieder ein, als ich von einem aktuellen Bundesgerichtsurteil las.

2004 heiratete ein Schweizer eine viel jüngere Kosovarin, 2010 wurde die Ehe geschieden, kurz darauf gebar die Frau ein Kind, der Exmann anerkannte es als seines. Behördliche Abklärungen ergaben, die Ehe sei nur eine Scheinehe gewesen, also sollten Frau und Kind die Schweiz verlassen. Durch den Vater hat das Kind aber die Schweizer Staatsbürgerschaft, weshalb beide bleiben durften.

Seither wird zwischen diversen Behörden und den Betroffenen durch alle Instanzen hindurch prozessiert; dem Mann soll die Vaterschaft aberkannt werden, doch dieser verweigerte bisher einen DNA-Test. Als vorerst letzte Stufe entschied nun das Bundesgericht, dass der Schweizer zum Test gezwungen werden kann. Ist er nicht der Vater, können Mutter und Kind ausgewiesen werden.

«Gemäss der Mehrheit der Bundesrichter müssen (…) die Interessen einer Gemeinde und jene des betroffenen Kindes nicht gegeneinander abgewogen werden», berichtete die NZZ. Ein Richter meinte, es liege «nicht im Kindesinteresse, ihm einen Registervater unterzujubeln, der nicht sein biologischer Vater ist».

Mit solch gesichertem Wissen wird das siebenjährige Kind freudig in den Kosovo auswandern.