Geschichte der Gehörlosen: Vom Wert der Gebärde

Nr. 42 –

Einst wurden die angeblich taubstummen Menschen aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Heute verstehen sich die Gehörlosen als kulturelle Minderheit, wehren sich gegen das Stigma der Behinderung und kämpfen für die Anerkennung ihrer Sprache.

Ächtung der Gebärdensprache im Schulalltag: Unterricht an der «Kantonalen Knaben-Taubstummenanstalt» in Münchenbuchsee vor 1914. Foto: Schweizerisches Sozialarchiv, F Fe-0002-63

«Der Taubstumme», dekretiert 1931 der deutsche Psychiater Gregor Poeplau, sei taub und stumm und leicht erregbar. Er mache einen nervösen Eindruck mit seinem übertriebenen mimischen Ausdruck. Er ähnle zwar dem normalen Menschen, könne sich aber nicht über den geistigen Durchschnitt erheben. Und: Er weise viele weitere körperliche und geistige Defekte auf.

Als taubstumm bezeichnet Poeplau wie die meisten Ärzte und Pädagogen seiner Zeit Menschen mit verschiedenen Einschränkungen: Hörlose seit der Geburt, in der Kindheit Ertaubte sowie Schwerhörige. Die Mehrzahl der als taubstumm bezeichneten Menschen ist nicht gänzlich taub. Sie sind nicht – wie Poeplau unterstellt – dümmer als die «Normalen», und vor allem sind sie nicht stumm. Die Gehörlosen können (selbstverständlich) reden und sich artikulieren, und sie verfügen über eine eigene Sprache: die Gebärdensprache. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts ist diese beinahe ausgerottet worden.

Die Gehörlosen als erste Behinderte

Die diskriminierende Konstruktion des «Taubstummen» geht auf die Aufklärung des 18. Jahrhunderts zurück. Gelehrte und Pädagogen fassen hörbehinderte Menschen damals zu einer problematisierten Gruppe zusammen – in wohlmeinender Absicht. Die Aufklärer sind überzeugt, dass der Mensch grundsätzlich ein bildungsfähiges Wesen sei, auch der gehörlose, er müsse nur sprechen können. Für den preussischen Bildungsreformer Wilhelm von Humboldt hat die Sprache eine konstitutive Rolle für das Denken, wie er um 1800 formuliert: «Die Sprache ist nichts anderes als das Komplement des Denkens, das Bestreben, die äusseren Eindrücke und noch dunkeln inneren Empfindungen zu deutlichen Begriffen zu erheben, und diese zur Erzeugung neuer Begriffe miteinander zu verbinden.»

Die Aufklärer wollen die «Taubstummen», die «armen Geschöpfe», wie sie sagen, aus ihrer Unmündigkeit befreien, indem sie ihnen das Sprechen beibringen. Mittels Bildung und Erziehung sollen sie zu vollwertigen und nützlichen Mitgliedern der bürgerlichen Gesellschaft werden, zu Menschen, die dem Staat nicht zur Last fallen. Die Gehörlosen werden zu einer der ersten und zur prominentesten Gruppen von Behinderten, die man «verbessern» will.

Das Mittelalter kannte die Vorstellung der Behinderung und die Figur des Behinderten nicht, die bis heute einen Menschen auf eine Eigenschaft reduziert, die die Medizin als defizitär definiert – zum Beispiel «den Taubstummen» oder «die Gelähmte», «die Schizophrene», «den Psychopathen», «den Imbezilen». Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen wurden zwar als «erbarmungswürdig», «miserabel» oder «hülflos» bezeichnet. Und manchmal wurden die Miserablen dämonisiert: Man rief den Priester und ging ihnen aus dem Weg. Gehörlosen war überdies in bestimmten Gegenden die Eheschliessung verboten, und sie blieben von den Sakramenten ausgeschlossen. Doch wie andere Menschen mit Beeinträchtigungen galten sie im Mittelalter nicht als Behinderte, als eine eigene, defizitäre Klasse von Menschen, die man gesondert behandeln musste. In multifunktionalen Spitälern und Siechenhäusern lebten Bedürftige, Kranke und Beeinträchtigte, «Irre» und Bettlerinnen, Alt und Jung auf engem Raum zusammen.

Hunderte von Anstalten

Mit der Aufklärung im 18. Jahrhundert und den entstehenden Wissenschaften vom Menschen ändert sich das. Unterstützt von Geistlichen und wohlhabenden Philanthropen, gründen Pädagogen und Psychiater Hunderte von Anstalten, die auf bestimmte Gruppen spezialisiert sind. In den Einrichtungen sollen arbeitsscheue Fremde, jugendliche Delinquenten, gefallene Mädchen, auffällige Behinderte und eben auch Taubstumme gezielt behandelt, geheilt und erzogen werden.

1771 öffnet in Paris die erste staatliche Taubstummenanstalt Europas ihre Tore, 1777 folgt eine private im zürcherischen Schlieren und 1778 ebenfalls eine staatliche in Leipzig. In der Schweiz werden zwischen 1811 und 1890 weitere vierzehn Institutionen entstehen. In diesen Anstalten gehen gehörlose wie auch hörbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche mit Sprachschwierigkeiten einem strengen geregelten Alltag nach, oft unter der Aufsicht von Ordensschwestern. Und hier lernen sie die Sprache, die sie zu «normalen» Menschen machen soll. Über die Frage, welche Sprache sie lernen sollen, streiten sich Gelehrte und Pädagogen, unter denen sich sowohl Hörende als auch Nichthörende befinden.

Gebärdensprache gegen Lautsprache

Zwei konträre Gruppen entstehen. Die eine favorisiert die sogenannte Gebärdensprache: ein visuelles Sprachsystem, dessen Grammatik aus körperlich dargestellten Sprachbildern besteht. Prominenter Vertreter der Gebärdensprache ist der 1712 geborene Gehörlosenpädagoge Abbé Charles-Michel de L’Epée, der die bereits von Gehörlosen praktizierte Gebärdensprache systematisiert und weiterentwickelt hat. Er passt die Gebärdensprache der französischen Schriftsprache an, indem er jedem Begriff ein eigenes Zeichen zuweist.

Die zweite Gruppe dagegen propagiert die Lautsprache. Ihr vehementester Verfechter ist Samuel Heinicke, der Leiter des Leipziger Instituts. Mit der oralen Methode will er den Gehörlosen die Sprache durch Sprech- und Artikulationsunterricht beibringen. Sie sollen lernen, wie die «Normalen» zu sprechen.

Der Unterricht der Taubstummenanstalten folgt meist entweder in der Gebärden- oder der Lautmethode, zuweilen werden beide kombiniert. Allmählich jedoch gewinnt die Lautsprache die Oberhand. Der britische Anthropologe Edward B. Tylor kommt zum Schluss, dass die Lautsprache natürlicher sei, weil sie sich im Prozess der menschlichen Evolution herausgebildet habe. Gebärden sind für ihn eine primitive Verständigungsform und deswegen ein inferiores Kommunikationsmittel.

In die gleiche Richtung zielt der linguistische Darwinismus. Er postuliert, dass im Prozess der natürlichen Selektion minderwertige Sprachen wie die der Indigenen Amerikas und eben auch die Gebärdensprache zwangsläufig aussterben würden. Kein Geringerer als Charles Darwin vertritt die Überzeugung, dass das Gestikulieren mit den Händen als Kommunikationsform nur bei «Dummen», «Wilden» und «Gehörlosen» vorkomme.

So wird Gehörlosigkeit im Lauf des 19. Jahrhunderts immer mehr in den Bereich des Anormalen abgedrängt, Gehörlose gelten als schwachsinnig und dümmlich. Die Gebärdensprache versinnbildlicht ihre Minderwertigkeit. Am zweiten internationalen Taubstummenlehrerkongress in Mailand 1880 schliesslich dekretieren die hörenden Taubstummenlehrer die Überlegenheit der Laut- gegenüber der Gebärdensprache. Nichthörende sind nicht zum Kongress eingeladen.

Die meisten Anstalten folgen der Empfehlung des Kongresses und verbannen das Gebärden sowohl aus dem Schulzimmer als auch aus dem Heimalltag. Damit geht der Ausschluss gehörloser LehrerInnen vom Unterricht einher, die bislang eine wichtige Rolle gespielt hatten. In deutschen Taubstummenanstalten werden Kindern, die die Gebärdensprache benutzen, im Unterricht die Hände auf dem Rücken zusammengebunden.

Die Taubstummenanstalten sind in der guten Absicht gegründet worden, Gehörlose in die Gesellschaft zu integrieren. Doch sie führen zum Gegenteil: zur Stigmatisierung der «Taubstummen». Die internierten Kinder und Jugendlichen wachsen abgeschieden hinter dicken Mauern auf. Die Welt der Hörenden bleibt ihnen verschlossen. Nach der Entlassung verfügen sie oft nur über eine minimale Schulbildung. Und das Stigma des Anstaltszöglings macht es ihnen noch schwerer, in der Welt der Hörenden zu bestehen.

Mit den Anstalten ist indes ein Paradox verbunden: Sie bewirken nicht nur den sozialen Ausschluss der Gehörlosen, sie fördern auch ihre Identifikation mit ihrer «Behinderung». Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts schliessen sich Gehörlose in Vereinen und Verbänden zusammen. In der Schweiz wird um 1870 der Taubstummenverein St. Gallen gegründet, 1911 der Schweizerische Fürsorgeverein für Taubstumme.

In diesen Vereinigungen formiert sich ab Ende des 19. Jahrhunderts die internationale Gehörlosenbewegung. Sie wehrt sich gegen die Stigmatisierung der Gehörlosen, fordert gesellschaftliche Teilhabe ein und kämpft für die Anerkennung ihrer Sprache – der von der Wissenschaft und den hörenden TaubstummenlehrerInnen unterdrückten Gebärdensprache.

Eheverbot und Zwangssterilisation

Zunächst scheint der Kampf der Gehörlosenbewegung aussichtslos zu sein. Um 1900 hält die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft fest, ein «Taubstummer, der ohne Zucht und Unterricht aufwächst», sei für die Gesellschaft eine Last und Bedrohung. Im 20. Jahrhundert gilt Gehörlosigkeit weiterhin als Defizit und Krankheit, die man therapieren und – das ist neu – verhindern muss. Von der Medizin als bildungsfähig taxierte Kinder werden in der Lautsprache unterrichtet; in deutschen Anstalten sind das etwa 6000. Die angeblich Bildungsunfähigen dagegen steckt man in Anstalten für «Schwachsinnige».

In vielen europäischen Ländern beschwören Rassehygieniker das Schreckensszenario der Degeneration des Volks durch die Weitergabe von schlechtem Erbgut. «Minderintelligente» Gehörlose sollen durch Eheverbote und Sterilisation davon abgehalten werden, Nachkommen zu zeugen. Der Ruf nach Eindämmung der Gehörlosigkeit wird nicht nur im nationalsozialistischen Deutschland laut. Dort führt das 1933 erlassene Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zu etwa 17 000 Zwangssterilisationen von taub geborenen, aber auch hörgeschädigten Menschen. Schätzungsweise 1600 Gehörlose fallen der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie zum Opfer. Auch in der Schweiz, wo es mit Ausnahme des Sterilisationsgesetzes des Kantons Waadt keine gesetzliche Grundlage zur Zwangssterilisation gibt, werden bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein Gehörlose und Schwerhörige unter starkem Druck zur Sterilisation gedrängt.

Die Gehörlosenbewegung lässt sich jedoch nicht unterkriegen. In der Schweiz wehrt sich 1941 die «Gesellschaft der Gehörlosen» dagegen, dass Gehörlose «Wesen mit pathologischer Psyche» seien: Die «Gehörlosenprobleme» würden sich erübrigen, wenn man den Gehörlosen als «völlig normalen Menschen» anerkenne, der einfach kein Gehör habe. Doch Gehörlose gelten weiter als «Blöde», die «naturgemäss in der Denktätigkeit weit hinter den Normalen» zurückbleiben, wie dies der Direktor der Taubstummenanstalt Hohenrain 1947 formuliert. Noch um 1950 bezeichnen Gehörlosenpädagogen die Gebärdensprache als «Affensprache».

Die Wende für die Bewegung kommt in den sechziger Jahren, als die Linguistik die Gebärdensprache als ein der Lautsprache gleichwertiges Sprachsystem anerkennt. Nun erlebt sie eine Renaissance, zunächst in Nordamerika. In der Schweiz hält sie bald darauf in den Gehörlosenschulen Einzug. Heute wird ihr Nutzen von der Sprachwissenschaft anerkannt. Allmählich verschwindet die Vorstellung des dümmlichen und behinderten Taubstummen aus den Köpfen der Hörenden. Nicht jedoch die der Gehörlosigkeit als Behinderung. Dem «Normalen» wird noch immer das «Anormale» gegenübergestellt. Damit produziert die Mehrheitsgesellschaft die Alterität, die sie offiziell zu verhindern versucht.

Mirjam Janett ist Historikerin an der Universität Basel.

Amtsgebärdensprache!

V-E-L-O: vier Buchstaben, vier Klänge, ein Wort – Velo. So lernen die meisten Menschen Wörter und Sprachen. Den über 10 000 Gehörlosen oder sehr stark Schwerhörigen in der Schweiz geht es anders: Die Klänge der Buchstaben sind in ihrem Alltag nicht präsent. Sie müssen die Schriftsprache deshalb anhand von Wortbildern lernen – ein aufwendiger Prozess.

Ende September hat eine Delegation des Schweizerischen Gehörlosenbunds deshalb eine Petition an den Bundesrat eingereicht. Der Verband fordert, dass «sämtliche offiziellen politischen Informationen» wie etwa das Abstimmungsbüchlein in Gebärdensprache zugänglich gemacht werden, wie es das schweizerische und das internationale Recht eigentlich vorsehen. Die Petition liegt derzeit bei der Bundeskanzlei und soll in den nächsten zwei oder drei Monaten beantwortet werden.