Die Uno im Nahostkonflikt: Tote Buchstaben

Nr. 47 –

Vor siebzig und vor fünfzig Jahren verabschiedete die Uno die zwei wichtigsten Resolutionen zum Israel-Palästina-Konflikt. Sie sind heute faktisch bedeutungslos – auch wegen sprachlicher Differenzen.

2387 völkerrechtlich verbindliche Resolutionen hat der Uno-Sicherheitsrat seit der Gründung der Weltorganisation im Juni 1945 verabschiedet, weitere 2423 die Generalversammlung. Manche dieser fast 5000 Beschlüsse wurden nicht umgesetzt. Die Verabschiedungen der beiden Resolutionen, deren Nichtumsetzung die bis heute gravierendsten Folgen hat, jähren sich in diesen Tagen zum 50. beziehungsweise zum 70. Mal.

Am 29. November 1947 beschloss die Uno-Generalversammlung in ihrer Resolution 181, das seit dem Ersten Weltkrieg von Britannien verwaltete und damals zu über neunzig Prozent von PalästinenserInnen bewohnte «Mandatsgebiet» Palästina in zwei neue, unabhängige Staaten aufzuteilen: Israel sollte 54 Prozent des Territoriums erhalten und Palästina 46 Prozent. Und am 22. November 1967 verurteilte der Sicherheitsrat in seiner Resolution 242 einstimmig die im sechstägigen Junikrieg desselben Jahres erfolgte israelische Besetzung der Westbank, des Gazastreifens sowie Ostjerusalems – und forderte Israel zum vollständigen Rückzug aus den besetzten Gebieten auf.

Fatale Wortwahl

Der Uno-Teilungsplan vom November 1947 ist zwar bis heute völkerrechtlich uneingeschränkt gültig. Doch realpolitisch wurde er bereits wenig später zu Makulatur. Jüdische Milizen – und nach der Staatsgründung Israels im Mai 1948 die offiziellen Streitkräfte des Landes – eroberten bis Anfang 1949 im Zuge militärischer Auseinandersetzungen mit den PalästinenserInnen sowie den arabischen Nachbarstaaten Ägypten, Libanon, Syrien und Jordanien rund 78 Prozent des Mandatsgebiets und vertrieben über 720 000 PalästinenserInnen aus ihren Häusern und Dörfern.

Mit der Resolution 242 erkannte der Sicherheitsrat diese durch Krieg und Vertreibung geschaffenen Tatsachen de facto an und machte damit den Teilungsplan der Generalversammlung von 1947 hinfällig. Die Resolution weist in den beiden Uno-Arbeitssprachen Englisch und Französisch in einem wesentlichen Punkt einen bis heute relevanten Unterschied auf. Ein erster sowjetischer Entwurf für die Resolution hatte zwar noch ausdrücklich den Rückzug Israels aus «allen von ihm besetzten Gebieten» gefordert. Diese Formulierung liess die Interpretation zu, dass damit nicht nur die 1967, sondern auch die 1948/49 besetzten Gebiete gemeint waren. Im Zuge der Verhandlungen im Sicherheitsrat setzten die USA aber durch, dass die Resolution lediglich den Rückzug Israels aus den Territorien verlangt, die es im Verlauf des «kürzlichen Konflikts» besetzt hatte.

Und dann entstand eine Resolution, die sich in den beiden Uno-Arbeitssprachen Englisch und Französisch entscheidend unterscheidet. In der von Britannen verfassten englischen Textversion wird ein Rückzug «from territories occupied in the recent conflict» verlangt. In der von Frankreich vorgelegten französischen Version heisst es hingegen mit bestimmten Artikel «des territoires occupés au cours du récent conflit». Auf Englisch muss sich Israel «aus besetzten Gebieten» zurückziehen, auf Französisch hingegen «aus den besetzten Gebieten». Ein Vorschlag der Sowjetunion, zur Klarstellung die Formulierung einzufügen, Israel solle sich auf die Grenzen vor dem Krieg von 1967 zurückziehen, wurde von den USA abgelehnt.

Die englische und die französische Version der Resolution 242 sind beide gleichberechtigt gültig. Auf die englische Version berufen sich Israel und die USA, auf die französische hingegen Frankreich, Russland, die arabischen Staaten und mit ihnen eine grosse Mehrheit der 193 Uno-Mitgliedstaaten.

Jetzt gehts noch um sechs Prozent

Die Waffenstillstandslinien von 1949, seit dem Junikrieg als «Grüne Linie» bezeichnet, wurden damit de facto zur Aussengrenze Israels – auch wenn sie bis heute von keinem anderen Staat offiziell anerkannt wurden. Zudem haben es seit der Staatsgründung alle israelischen Regierungen vermieden, die eigenen Staatsgrenzen abschliessend zu definieren. Damit bleibt die Option bestehen, das Staatsgebiet sogar noch weiter auszudehnen.

Sämtliche seit 1967 erfolgten Vorschläge und Vereinbarungen zur Umsetzung der 1947 von der Uno beschlossenen Zweistaatenlösung bewegten sich nur noch im Rahmen der durch die Resolution 242 de facto anerkannten Kriegs- und Vertreibungsfolgen. Als Gebiet für einen künftigen palästinensischen Staat standen maximal noch die seit 1967 von Israel besetzten 22 Prozent des ehemaligen britischen Mandatsgebiets zur Disposition.

Selbst diese kleine Lösung wird angesichts der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik Israels immer unrealistischer. Bei der letzten Verhandlungsrunde im Jahr 2014 legte die Regierung einen Plan vor, der nur noch 6 Prozent des Mandatsgebiets für einen palästinensischen Staat vorsah – wie zum Beweis, dass die Uno-Resolutionen 242 und 181 nur noch tote Buchstaben sind.