Diesseits von Gut und Böse: Im rasenden Jungbrunnen

Nr. 3 –

Einen «Raser» stellt man sich gemeinhin als testosterongesättigten Mann zwischen 16 und 29 vor, ein Hang zu dieser Mobilitätsform ist ja bei manchen schon vor dem Führerausweiserwerb spürbar. Der Raser liebt es, die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit jeweils um mindestens fünfzig Stundenkilometer zu überschreiten, die nach oben offene Skala findet nur durch die zur Verfügung stehende PS-Zahl eine Grenze. Beim Tritt aufs Gaspedal setzt automatisch jegliche Vernunft aus; Tote am Strassenrand werden billigend in Kauf genommen.

2013 wurden die Mindeststrafen fürs Rasen empfindlich verschärft, worauf die Zahl der Toten und Verletzten im Schweizer Strassenverkehr signifikant abnahm. Seither weicht das helvetische Raserpersonal nach Süddeutschland aus und nervt die dortige Bevölkerung.

Doch wie es so schön heisst, schützt auch Alter nicht vor Torheit. Die Damen und Herren Räte, der Jugend Blüte mehrheitlich längst entwachsen, haben sich kürzlich damit beschenkt, die altersbedingte Gesundheitsprüfung fürs Autofahren auf 75 Jahre heraufzusetzen, jetzt wollen sie auch das Rasergesetz wieder lockern: In einem Brief schrieben StänderätInnen dem Bundesgericht, man möge doch bitte schon vor der geplanten Gesetzesänderung wieder milder urteilen.

«Vorsätzliches» Rasen sei natürlich weiter hart zu bestrafen, sagte Thierry Burkart, Präsident des TCS Aargau und FDP-Nationalrat, in der Sendung «10 vor 10». Aber alle andern – die Träumer oder jene, deren Fuss plötzlich lahmt, und alle, denen gerade jemand eine Knarre an den Kopf hält – die können nun mal nicht anders.