Schwerverkehr: Bewegt sich nun doch etwas?

Nr. 3 –

Die Abstimmung von 1994 ist fast schon historisch: Seit der Annahme der Initiative zum Schutz der Alpen ist der Alpenschutzartikel in der Verfassung verankert. Eine der Folgen davon ist das sogenannte Güterverkehrsverlagerungsgesetz aus dem Jahr 2008. Dieses hält fest, dass höchstens 650 000 Lastwagen pro Jahr den Alpenraum queren dürfen.

Ende 2017, fast zehn Jahre später, sagte der Bundesrat aber, dass er noch immer keine Möglichkeiten sehe, die Zahl der alpenquerenden Lastwagen innert gebotener Frist zu reduzieren und entsprechend viele Gütertransporte auf die Schiene zu verlagern. Heisst also: Die Regierung übergeht die gesetzliche Bestimmung.

Ein paar Tage später hat die Verkehrskommission des Nationalrats einen überraschend klaren Entscheid gefällt: Mit 21 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung stellte sich die Kommission hinter die Forderung, dass die Bundesverwaltung bis Ende 2018 einen Plan vorlegen muss, wie sie der gesetzlichen Vorgabe gerecht werden will. Das klare Resultat dürfte nicht zuletzt auch Regula Rytz zu verdanken sein: Die Präsidentin der Grünen Partei ist nicht nur Mitglied der Verkehrskommission – sie sitzt auch im Vorstand des Vereins Alpen-Initiative.

Kein Wunder, zeigt sich die Alpenschutzorganisation erfreut. Und zieht postwendend ein «10-Punkte-Programm zur Erreichung des Verlagerungsziels» aus der Schublade. Die wichtigsten Punkte: die Einführung einer Alpentransitabgabe für den alpenquerenden Schwerverkehr; die Weiterentwicklung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe; Flottenziele zur Senkung der CO2-Emissionen von Lastwagen sowie der Bau eines Kontrollzentrums südlich des Gotthards. Des Weiteren schlägt die Alpen-Initiative Ausgleichszahlungen für die Schiene vor, bis eine «Alpentransitbörse» eingeführt ist, sowie die aktive Förderung des Güterverkehrs im Bahnausbauprogramm 2030/35.

Und nicht zuletzt platziert der Verein auch eine sozialpolitische Forderung: Gleiche Arbeitsbedingungen auf der Strasse wie auf der Schiene.