Abtreibung: Die Bauchfrage ist noch immer nicht beantwortet

Nr. 5 –

Die Verurteilung einer Ärztin bringt in Deutschland ein Thema aufs Tapet, das jahrzehntelang unter dem Aufmerksamkeitsradar geblieben ist: das immer noch bestehende Abtreibungsverbot.

Vergangenen Dezember kürte das «Time Magazine» die Stimmen hinter der #MeToo-Bewegung zur «Person des Jahres». Kurze Zeit später rief Susanne Lenz-Gleissner, stellvertretende Chefredaktorin bei der Deutschen Welle, 2018 zum «Jahr der Frauen» aus und feierte den «radikalen Feminismus» im neuen Jahrtausend. Sogenannte Altfeministinnen, die seit Jahren das Abflauen der Bewegung beklagen, weil die Jüngeren noch nicht einmal mehr das F-Wort in den Mund nehmen wollen, sind alarmiert und reiben sich überrascht die Augen: Haben sie etwas verpasst? Ist der Feminismus nun endgültig im Mainstream angekommen oder gar von seinem eigenen Erfolg aufgefressen worden?

Das, was hier gefeiert wird, ist zweischneidig. So sieht es jedenfalls die US-amerikanische Philosophin Judith Butler, die vor einigen Monaten an der Universität Zürich nach ihrer Haltung zu #MeToo befragt wurde. Sie habe ein ungutes Gefühl, gab sie Auskunft, denn der Nachdruck, mit dem die Enthüllungen über sexuelle Nötigung und Belästigung betrieben würden, seien womöglich Ersatz dafür, dass es im Jahr 2017 – fünfzig Jahre nach dem Aufbruch der Neuen Frauenbewegung – nicht gelungen sei, die Wahl eines Mannes wie Donald Trump ins Weisse Haus zu verhindern.

Und auch das von Lenz-Gleissner ausgerufene «Jahr der Frau» hat, zumindest in deutschen Zusammenhängen, einen schalen Geschmack. Denn in der Bundesrepublik gibt es nach Jahren des Schweigens – erstmals seit den neunziger Jahren, als das westdeutsche Abtreibungsverbot fast den Vereinigungsvertrag zum Kippen gebracht hätte und die empörten ostdeutschen Frauen demonstrierend auf die Strasse spülte – wieder eine grossflächig und öffentlich geführte Abtreibungsdebatte.

Die einzige Abtreibungsärztin

Unguter Anlass ist der Fall der Frauenärztin Kristina Hänel, die nach Paragraf 219a vom Giessener Amtsgericht zu 6000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil sie «öffentlich eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs» angeboten, angekündigt, angepriesen oder bekannt gegeben habe. Der Hintergrund: Hänel, seit den achtziger Jahren bei der Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle Pro Familia tätig und mittlerweile niedergelassene Allgemeinmedizinerin, hat auf ihrer Website einen Flyer veröffentlicht, der über Schwangerschaftsabbruch informiert. Vorgeworfen wird ihr deshalb, sie betreibe hierfür «gewerbemässige» Werbung. Hänel ist die einzige Ärztin im eher ländlich geprägten Raum Giessen, die Abtreibungen ausführt.

Für die inzwischen 61-Jährige wirkte die Verurteilung wie ein Fanal. Die Anzeige hatte sie im Vorfeld nicht wirklich ernst genommen, weil solche Fälle von den Gerichten in der Regel zu den Akten gelegt werden, doch die Verurteilung hat ihren Kampfinstinkt geweckt. Hänel initiierte eine Petition an den Bundestag, die innerhalb kurzer Zeit 150 000 UnterstützerInnen fand, flankiert von unzähligen empörten Wortmeldungen in der Tages- und Wochenpresse. Darin plädiert sie für die Abschaffung eines Gesetzes, das ÄrztInnen die öffentliche Aufklärung von ungewollt schwangeren Frauen verwehrt. An einem kalten Dezembermorgen übergaben Aktivistinnen die Petition an Abgeordnete der SPD, FDP, der Grünen und der Linkspartei. Die Union hielt sich fern, die AfD war nicht geladen.

Und die weiblichen Abgeordneten, derzeit weitgehend unbeschäftigt und im Wartestand auf eine neue Regierung, nahmen das Fanal auf. Der Paragraf 219a, der 1933 von den Nazis ins Strafgesetzbuch eingefügt worden war, um liberale und sozialistische – vielfach jüdische – ÄrztInnen, die sich für sexuelle Aufklärung und Selbstbestimmung einsetzten, mundtot zu machen und zu verfolgen, ist keine schlechte Vorlage, um sich feministisch zu profilieren und parteiübergreifend Solidarität zu bekunden.

Kampagne gegen «Werbeverbot»

Die meisten Abgeordneten fordern – wie übrigens auch einige Länder im Bundesrat – lediglich die Streichung des Paragrafen 219a. Damit unterstützen sie die unmittelbare Forderung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, eines breiten Zusammenschlusses aus zivilgesellschaftlichen Verbänden und Initiativen, das gerade eine Kampagne gegen das sogenannte Werbeverbot auf den Weg bringt. Begleitet wird diese von Veranstaltungen und lokalen Demonstrationen. Meistens gehen die Wünsche jedoch weiter: So fordern die AktivistInnen etwa die Abschaffung der Zwangsberatung, die jede Frau absolvieren muss, wenn sie in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen lassen will. Auf der Agenda steht damit jedenfalls wieder ein Thema, das jahrzehntelang unter dem Aufmerksamkeitsradar geblieben ist: das immer noch bestehende Abtreibungsverbot nach Paragraf 218.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ist Abtreibung «rechtswidrig», wenn unter bestimmten Auflagen auch nicht strafbar. Ein juristisches Konstrukt, das in der europäischen Rechtstradition seinesgleichen sucht. Die mit dem legalen Schwangerschaftsabbruch verbundene «Zwangsberatung» war nicht nur den Feministinnen schon ein Dorn im Auge, als dieser immer noch «Fristregelung» genannte «Kompromiss» installiert wurde, um die ostdeutschen Frauen, auf deren Staatsgebiet bis zur Wende die Dreimonatsfrist galt, zu befrieden. Beinhaltete schon das Verfassungsgerichtsurteil ein Paradox, wurde dieses von dem daraufhin verabschiedeten Beratungsgesetz verlängert: Die Beratung soll «zielorientiert» sein, die Frau also «ermutigt» werden, ihr Kind auszutragen, aber auch «ergebnisoffen». Auf diesem schmalen Grat balanciert seither die deutsche Abtreibungspraxis. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist seither – aus welchen Gründen auch immer – von 130 000 auf unter 100 000 gesunken.

Doch die Ruhe an dieser Front ist trügerisch. Denn seit Jahren versuchen erklärte AbtreibungsgegnerInnen, Arztpraxen und Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vollzogen werden, mit allen Mitteln zu tribunalisieren. Sie postieren sich vor den Einrichtungen, setzen Patientinnen und MitarbeiterInnen unter Druck oder zeigen ÄrztInnen an, wie es im Fall Hänel der einschlägig agierende Lebensschützer Günter Annen getan hat, der eine Website mit dem unsäglichen Namen «Babycaust» betreibt, auf der er unter anderem auch Namen und Adressen von AbtreibungsärztInnen veröffentlicht. Diese öffentliche Hatz führt dazu, dass immer weniger MedizinerInnen bereit sind, eine Abtreibung durchzuführen, und das nicht nur im ländlichen Raum, sondern auch in einer Grossstadt wie Bremen, wo inzwischen holländische ÄrztInnen rekrutiert werden müssen.

Alljährlich führen die international vernetzten und finanzierten AbtreibungsgegnerInnen im September in Berlin ihren «Marsch für das Leben» durch, inzwischen angeführt von der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrice von Storch. Es existieren auch Verbindungen zu den Anti-Choice-Gruppen in den USA. Die AfD hat das Thema für sich entdeckt, auch um ultrakonservative ChristInnen wie die Evangelikalen als WählerInnen zu gewinnen. Im Parteiprogramm der AfD nimmt die «Willkommenskultur für Neu- und Ungeborene» einen prominenten Platz ein. Das Recht von Ungeborenen, ist dort zu lesen, werde zu oft dem Recht auf Selbstverwirklichung untergeordnet.

Plumpe Angriffe von rechts

So gesehen, ist die neuerliche Debatte um den Paragrafen 218 – ganz ähnlich wie die #MeToo-Bewegung, mit der das Schweigen über sexuelle Übergriffe gebrochen wurde – lediglich eine Reaktion auf schlechte Zustände und das Treiben der Neuen Rechten, die sich im Aufwind wähnt. Erreichtes scheint in Gefahr, gefühlt Erledigtes steht wieder auf der Tagesordnung durch einen gesellschaftlichen Backlash, der zwar von den Rechten forciert wird, aber in der breiteren Gesellschaft durchaus Anschlussstellen findet. Um ihre Ideologie zu verbreiten und den Angriff auf die weibliche Selbstbestimmung salonfähig zu machen, nutzen sie auch die Parlamente.

Das hat in den letzten Jahren andererseits wieder das Bewusstsein der Frauen für den weiblichen Körper und die mit ihm verbundenen Rechte gestärkt. Ein Beispiel dafür ist Polen, wo die rechtskonservative Regierung versucht hat, ein vollkommenes Abtreibungsverbot durchzusetzen. In einem Land, in dem die feministische Bewegung nie im Mainstream angekommen ist, organisierten sich daraufhin die Frauen massenhaft über Facebook, gründeten lokale Gruppen und zogen auf die Strasse. So verhinderten sie, dass das Gesetz das Parlament passieren konnte.

Das polnische Beispiel zeigt indessen auch, dass es zum einen immer noch die präsenten Menschen braucht, die ihren Widerstand mit ihrer Person zum Ausdruck bringen und nicht einfach nur über den Widerhall auf ein Hashtag. Die Aufregung muss aufgenommen und organisiert werden, um einen Veränderungsprozess in Gang zu setzen. Social Media bringen Menschen zwar zusammen, aber nicht in Bewegung.

Zum anderen wird deutlich, dass die plumpen Angriffe der Rechten nur schwerlich mit differenztheoretischen feministischen Erkenntnissen pariert werden können. Terry Reintke etwa, für die deutschen Grünen im Europaparlament, ist davon überzeugt, dass es nicht ausreicht, den Feldzug gegen die Rechten nur mit Daten und Fakten zu führen. «Wir brauchen wieder stärker emotionalisierende Strategien, und wir benötigen einfache Botschaften», sagt sie in einem Interview für die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung.

Eine einfache, aber enorm erfolgreiche Botschaft war der Slogan «Mein Bauch gehört mir». Er brachte in den siebziger Jahren die Wünsche vieler Frauen zum Ausdruck, erzählte, wenn man so will, eine Geschichte, auch wenn die dahinterstehenden Probleme hochkomplex waren und sind. Eine solche «einfache Geschichte» verbindet sich auch mit #MeToo, weil sie von vielen Frauen erlebt und durchlitten wurde.

Das beinhaltet aber auch, darauf hat kürzlich die amerikanische Aktivistin Judith Levine im Zusammenhang mit #MeToo aufmerksam gemacht, nicht nur nach schärferen Gesetzen und einem starken Staat zu rufen, sondern sich auch daran zu erinnern, dass die feministische Bewegung einmal die soziale und ökonomische Ungleichheit als Ursache für Gewalt erkannt hat und für eine gerechtere, egalitäre und gewaltfreie Gesellschaft eingetreten ist. «Einfache Botschaften» in Reintkes Sinne hätten sich daran zu erinnern.

Was in der Schweiz gilt

Seit 2002 gilt in der Schweiz die sogenannte Fristenregelung: Eine Abtreibung ist erlaubt, wenn sie innerhalb der ersten zwölf Wochen und auf schriftlichen Wunsch stattfindet. Danach ist der Eingriff nur dann straflos, wenn durch die Schwangerschaft die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau gefährdet ist. So will es das Strafgesetzbuch.

Laut Bundesamt für Statistik haben in der Schweiz im Jahr 2016 10 256 Frauen ihre Schwangerschaft abgebrochen, ein Grossteil von ihnen spätestens in der achten Woche.