Urteil gegen Spanien: Folter beim Namen nennen!

Nr. 8 –

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Spanien erstmals wegen zweier Fälle verurteilt, in denen angebliche Eta-Mitglieder von Polizisten gefoltert wurden. Die beiden betroffenen Basken, Igor Portu und Mattin Sarasola, erhalten nun vom spanischen Staat eine Entschädigung von je bis zu 30 000 Euro.

Portu und Sarasola waren 2008 in Spanien wegen angeblicher Mitgliedschaft in der baskischen Untergrundorganisation verhaftet worden. Die paramilitärische Guardia Civil folterte die beiden so schwer, dass Portu in die Intensivstation eines Krankenhauses eingeliefert werden musste. Nur deshalb liegen nun genügend Beweise für die Folter vor. Das baskische Provinzgericht in San Sebastián hatte die vier verantwortlichen PolizistInnen zwar bereits verurteilt, doch das oberste spanische Gericht hob das Urteil wieder auf.

Nun lag es am EGMR, die beiden Fälle zu verhandeln. Der Gerichtshof hatte zwar bereits zuvor den spanischen Staat wegen Verstoss gegen das Folterverbot verurteilt. Bislang bezogen sich die Urteile aber darauf, dass Spanien Folteranzeigen in ungenügender Weise oder einfach überhaupt nicht nachgegangen war.

Dieses Mal untersuchte der Gerichtshof zwei konkrete Fälle – und bestätigte die schweren Misshandlungen. Trotzdem hüteten sich die RichterInnen, die Gewalttaten in Polizeigewahrsam explizit als Folter zu bezeichnen: Es lasse sich juristisch nicht beweisen, dass die Guardia Civil die beiden Männer mit dem Ziel misshandelt habe, Informationen oder Geständnisse zu erpressen.

Dabei ist ebendies seit dem Franco-Regime systematische Praxis in Spanien. So hat etwa eine Kommission der baskischen Regionalregierung rund 4300 Fälle von Folter aus den Jahren 1960 bis 2013 dokumentiert.

Einem EU-Staat Folter vorzuwerfen, gilt auf europäischem Parkett als Tabu. Das zeigte sich ebenso bei den diplomatischen Verrenkungen, die die Schweizer Behörden im Fall von Nekane Txapartegi an den Tag legten (siehe WOZ Nr. 38/2017 ). Die baskische Aktivistin konnte die Folter, die ihr 1999 in Spanien angetan worden war, belegen – sogar der Uno-Sonderberichterstatter über Folter stellte sich hinter sie. Dennoch verweigern die Schweizer Behörden Txapartegi nach wie vor politisches Asyl.

Auch EU-Staaten foltern. Es ist höchste Zeit, das anzuerkennen – und auch so zu benennen. Den ersten Schritt hat der EGMR nun getan.