Die Medienzukunft mit Hansi Voigt: Artikel 93

Nr. 10 –

Unser Kolumnist hat die Initiative für ein zeitgemässes Mediengesetz ergriffen. Die Überlegungen dahinter stellt er gleich selbst vor.

www.artikel93.ch

Die Ausgabenseite der No-Billag-Kampagnen liefert ein klares Bild. Plakate gab es quasi keine. Zeitungsinserate waren so selten wie klassische Werbung auf Onlineportalen. Die prägendsten Abstimmungssujets lieferten diverse Videoclips. Letztere wurden zwar gratis hergestellt, für die Verbreitung auf ihren Plattformen kassierten aber Facebook und Youtube beziehungsweise Google sehr viel Geld. Ein erster Bericht der «Année politique»-InserateforscherInnen von der Uni Bern bestätigt das Bild: Die Werbegelder der jüngsten Medienabstimmung flossen an der klassischen Verlagswelt, bestehend aus Zeitungsmarken und ihren Onlinetiteln, und an allen SRG-Angeboten schlicht vorbei.

Die Verwendung der No-Billag-Werbegelder zeigt zwei Punkte exemplarisch auf: 1. Die klassischen Verlagshäuser haben wirtschaftlich ein riesiges Problem. 2. Das hat überhaupt nichts mit der SRG zu tun.

Eine dürre SRG hilft niemandem

Social-Media-Werbung ist schlicht wesentlich zielgenauer und billiger. Das hat jede Kampagnenleiterin begriffen, die ihre Budgets optimal einsetzen muss. Nur die Chefredaktoren und Leitartikler der grossen Verlagshäuser wollen oder dürfen es einfach nicht begreifen. Sie fordern unisono ein «Abspecken» von der SRG. Als ob mit einer dürren SRG irgendeines ihrer Probleme gelöst wäre. Im Gegenteil.

Die grossen Verleger hatten fünfzehn Jahre lang das Privileg, den Onlineinseratemarkt frei von öffentlichen Störsendern aufzubauen. Genützt hat es nichts. Das Werbegeld geht zu Facebook und Google, in die Onlineableger der Zeitungen geht es immer weniger. Tamedia und Co. müssen endlich zugeben, dass sie kein zukunftsfähiges journalistisches Onlinebusinessmodell haben: Dann kann man anfangen, sich über schlaue, möglichst indirekte Formen der Medienförderung zu unterhalten.

Digitale Allmend

Die beste Art der Medienförderung ist die Senkung der Kosten an den Stellen, an denen sie kaum oder nur wenig zum inhaltlichen Profil beitragen. Statt die SRG weiterhin mit einem Onlinezölibat zu belegen, sollte man die öffentliche Anstalt dazu bewegen, ihre umfangreichen Dienstleistungen und Informationen wesentlich offener zur Verfügung zu stellen: einerseits an die GebührenzahlerInnen, andererseits an alle Medienanbieter, die sich den Rechten und Pflichten des Journalismus unterziehen. Diese könnten auf der SRG-Basis ein eigenständiges inhaltliches Profil entwickeln.

Der Gesetzgeber wird deshalb mittelfristig nicht darum herumkommen, der SRG einen Kooperationsauftrag im Sinne einer digitalen Allmend zu verpassen. Das ist für die mediale Souveränität der Schweiz entscheidend – und nicht die Frage, ob in irgendeiner absurden Opfersymmetrie auch ein paar Leistungen zurückgefahren werden.

Angesichts des Marktversagens muss die SRG im Onlinebereich schleunigst wieder aufhören, die vermeintlichen wirtschaftlichen Interessen der Verleger vor die Interessen der GebührenzahlerInnen und der Bevölkerung zu stellen. Die Frage, weshalb man für Service public, der nur im Radio und TV stattfindet, bezahlen soll, ist berechtigt. Es braucht einen klaren Internetauftrag, um den Service public im digitalen Zeitalter zu garantieren und insbesondere die junge Generation besser zu erreichen. Wenn alle Menschen online sind, muss der Service public auch dort sein.

Beteiligung erwünscht

Damit nicht weiterhin die gesetzliche Gestaltung der Medienzukunft so unsäglich mit dem Abgesang auf ein altes System verknüpft wird, ist es Zeit, eine offene Debatte zu suchen. Der Internetunternehmer Moritz Zumbühl, der Bündner SP-Grossrat Jon Pult und ich haben uns hingesetzt und unter www.artikel93.ch skizziert, wie ein zeitgemässes Mediengesetz aussehen könnte. Zentral ist dabei ein Medienartikel in der Verfassung, der die Medienförderung regelt und die Rolle der SRG im digitalen Zeitalter definiert.

Der Vorstoss soll als Diskussionsgrundlage und als konstruktive Drohkulisse dienen. Ob am Schluss die Initiative, die anlaufende Vernehmlassung oder ein Referendum zum Ziel der Medienvielfalt führen, ist dabei einerlei. Hauptsache, die Debatte wird breit geführt.

Hansi Voigt (54) war stellvertretender Chefredaktor bei «Cash», arbeitete beim Onlineportal «20 Minuten» und gründete «Watson» mit. Hier schreibt er zu Fragen der Medienzukunft.