Abgelehnte Asylgesuche: Wer viele Fälle positiv beurteilt, gilt als «Softie»

Nr. 11 –

Die Ablehnung von Asylgesuchen wird in der Schweiz meistens mit der «Unglaubhaftigkeit» der Geschichte von Antragstellenden begründet. Eine wissenschaftliche Arbeit belegt nun: Dahinter steckt ein unbewusstes Verhaltensmuster der BeamtInnen.

In der Schweiz befanden sich 2017 insgesamt 65 775 Personen im Asylprozess. 18 088 neue Asylgesuche wurden gestellt, 27 221 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt: Davon wurden 12 110 abgelehnt, auf 6211 Gesuche wurde nicht eingetreten – und in 6360 Fällen wurde Asyl gewährt.

Wo bleiben die Menschen hinter diesen Zahlen? Nirgends. Denn: Wer ein Asylgesuch stellt, wird zu einem Fall und löst einen bürokratischen Prozess aus. Und diese Fälle, die da täglich auf den Tischen des Staatssekretariats für Migration (SEM) landen, werden nicht nach individuellen Kriterien, sondern nach wiederkehrenden Mustern beurteilt: Die überwiegende Mehrheit der Ablehnungsentscheide wird mit Artikel 7 des Asylgesetzes begründet. Darin geht es um die «Glaubhaftigkeit».

Was bedeutet das? «Glaubhaft gemacht ist die Flüchtlingseigenschaft, wenn die Behörde ihr Vorhandensein mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für gegeben hält», heisst es dazu im Gesetz. Und weiter: «Unglaubhaft sind insbesondere Vorbringungen, die in wesentlichen Punkten zu wenig begründet oder in sich widersprüchlich sind, den Tatsachen nicht entsprechen oder massgeblich auf gefälschte oder verfälschte Beweismittel abgestützt werden.» Wenn also jemand seine Flüchtlingsgeschichte erzählt und sich dabei in Widersprüche verstrickt, ist er oder sie unglaubhaft.

Professionelles Misstrauen

Rund achtzig Prozent der Negativentscheide – so die Schätzungen von ExpertInnen – werden mit Verweis auf Artikel 7 begründet. Daneben ist insbesondere Artikel 3 relevant. Dieser definiert, wer als Flüchtling gilt und wer nicht: «Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.» Keine Flüchtlinge wären «Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden».

Was auffällt: Unabhängig davon, ob jemand aus Eritrea, Afghanistan oder Syrien geflüchtet ist, übers Mittelmeer oder über den Landweg in die Schweiz gelangt ist, ob in einem Jahr besonders viele Menschen Asyl beantragen oder nicht: Die Quote der Negativentscheide mit Verweis auf Artikel 7 ist in den letzten Jahren immer etwa gleich geblieben. Dieses Phänomen haben Sozialanthropologinnen der Universität Bern nun genauer untersucht und herausgefunden, dass der «institutionelle Habitus» eine entscheidende Rolle im Asylverfahren spielt.

«Der institutionelle Habitus ist eine bestimmte Art zu denken und wahrzunehmen, die man durch die Sozialisierung innerhalb einer Institution entwickelt», erklärt Laura Affolter, die 2014 und 2015 «Feldforschung» im SEM betrieben und soeben ihre Dissertation zum Thema abgeschlossen hat. Affolter erläutert, wie sich der «institutionelle Habitus» bei den SEM-Mitarbeitenden im Asylverfahren äussert: «Hier herrscht Misstrauen. Eine skeptische Einstellung gegenüber den Aussagen von Asylsuchenden wird als professionell wahrgenommen.»

So werden etwa Fragetechniken angewendet, die Gesuchstellende in Widersprüche verwickeln. Ausdruck des «institutionellen Habitus» ist auch die Bewertung der Arbeit: BeamtInnen, die tendenziell viele Fälle positiv beurteilen, werden intern als «Softies» bezeichnet. «Sie gelten als naiv, und das wird als unprofessionell eingestuft», sagt Affolter. Zwar werde auch überdurchschnittliche Härte kritisiert, die jeweiligen Fachpersonen gälten als «Hardliner». Hier sei dann aber eher von einer «déformation professionnelle» die Rede. Interessant ist, dass sich offenbar kaum jemand diesem «institutionellen Habitus» entziehen kann. Es betrifft den Juristen, der aus Interesse am Rechtssystem beim SEM angeheuert hat, genauso wie die Soziologin, die sich schon als Jugendliche für MigrantInnen eingesetzt hat. Man könnte sagen: Das System formt seine Mitarbeitenden so, dass sie am besten hineinpassen.

Warum wird ausgerechnet Artikel 7 so häufig zur Begründung eines Negativentscheids herangezogen? Affolter hat dazu Fachpersonen im SEM befragt – und ist auf verschiedene Erklärungen gestossen. Zum einen sei das laut einigen Befragten «die offizielle Praxis im Amt», vor allem deshalb, weil diese Entscheide juristisch schwierig anzufechten seien. Eine wichtige Rolle spielt laut Affolter auch die moralische Ebene: Gesuchstellende aufgrund «mangelnder Glaubhaftigkeit» abzuweisen, sei für die BeamtInnen «weniger schlimm», als ihre Flüchtlingseigenschaft infrage zu stellen. «Indem man die Glaubhaftigkeit von Asylsuchenden infrage stellt, gibt man ihnen die Verantwortung für die Ablehnung: Sie sind dann praktisch selber schuld am Entscheid, weil sie nicht die Wahrheit gesagt haben sollen.»

Systemschutz statt Menschenschutz?

Ein weiterer Punkt ist die Arbeitsökonomie: Wer die Flüchtlingszahlen sieht, kann sich leicht vorstellen, unter welchem Druck die Mitarbeitenden im SEM stehen. Sie sind also daran interessiert, die Fälle möglichst effizient abzuschliessen. Auch deshalb scheint es ihnen sinnvoll, mit Artikel 7 zu argumentieren: Alle Entscheide werden nämlich von einer vorgesetzten Person kontrolliert. Laut Affolters Befragungen herrscht im Amt die Meinung, dass Artikel-7-Entscheide weniger genau kontrolliert würden. Diese Einschätzung könne er nicht teilen, sagt dagegen Idil Abdulle, Projektleiter beim SEM: «Sämtliche Entscheide unterliegen einem Vieraugenprinzip, unabhängig davon, ob diese sich auf Artikel 3 oder Artikel 7 stützen.»

Allen Beteuerungen zum Trotz: Wer sich in die Materie vertieft, könnte zur Vermutung gelangen, das SEM verfolge mit dem Asylverfahren bestimmte politische Ziele – im Klartext: nicht zu viele Gesuche positiv zu beurteilen. Julia Eckert von der Universität Bern, die Affolter in ihrer Dissertation begleitet hat, hält fest: «Es gibt keinen Plan, keine Vorgabe. Aber natürlich richtet sich der institutionelle Habitus auch am politischen Diskurs aus.» Und dieser ist in den letzten Jahren tendenziell fremdenfeindlicher geworden. Wirkt sich diese Stimmung tatsächlich aufs Asylverfahren aus?

Die Befragten im SEM betonen, dass es ihre Aufgabe sei, das Asylwesen zu schützen. «Das SEM setzt den gesetzlichen Auftrag um: Es schützt Personen, die den Schutz der Schweiz benötigen», erklärt Abdulle. «Personen, die hingegen nicht auf den Schutz der Schweiz angewiesen sind, erhalten kein Asyl und werden aus der Schweiz weggewiesen.»

Nun hat aber ein französisches Forschungsteam bereits 2012 aufgezeigt, dass der «Systemschutz» zu einer restriktiven Asylpolitik führt. Denn je weniger Asyl gewährt wird, desto wertvoller werden der Flüchtlingsstatus und die Institution Asyl. Man könnte auch sagen: Wer es in diesem System geschafft hat, ist ein «guter Flüchtling». Dass die Schweiz in der Tat bemüht ist, das System zu schützen, zeigt ein Beispiel aus Affolters Untersuchung: Dort schildert eine Fachperson, was sie in einer Ausbildung für neue Mitarbeitende erlebt hat. Es geht darum, dass die Flüchtlingszahlen seit 1998 noch nie so tief waren wie 2014. Dazu die Kursleiterin: «Irgendetwas muss die Schweiz richtig gemacht haben, dass die Gesuchszahlen so runtergegangen sind.»

Gestresst, abgehärtet, abgestumpft

Besteht die Möglichkeit, dass die Forschungserkenntnisse praktische Konsequenzen haben? Die Signale aus dem SEM lassen vorerst nicht darauf schliessen: «Phänomene wie Stress und Abstumpfung oder Abhärtung gegenüber dem Einzelschicksal sind dem SEM bekannt», sagt Projektleiter Abdulle. «Diesen wird mit spezifischen Massnahmen wie Ausbildungen, Coaching und Supervision entgegengewirkt – unter anderem auch mit externen Rechtspsychologen.» Dabei setze man sich auch mit der eigenen Rolle als BefragerIn und/oder EntscheiderIn auseinander. Auch Laura Affolter hat im SEM die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeitenden grosses Interesse daran haben, ihre Arbeit zu reflektieren: «Der Zugang zu den Betroffenen war zunächst sehr schwierig», sagt sie. «Aber dann waren sie sehr offen und haben sich verstanden gefühlt.»

Als Ratgeberin sieht sich Affolter allerdings nicht. «Uns geht es nicht primär um konkrete Handlungsempfehlungen, sondern darum, die Entscheidungsprozesse zu verstehen», betont auch Julia Eckert. Das könne letztlich auch den Mitarbeitenden des Staatssekretariats zugutekommen. «Wir sind gerne bereit, mit der Behörde unsere Ergebnisse zu diskutieren.»