WOZ versus Seco: Ein Sieg mit bitterer Note

Nr. 14 –

Das Bundesverwaltungsgericht entschied letzte Woche, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) der WOZ eine Liste der Schweizer Rüstungsfirmen liefern muss, die 2014 ein Gesuch um Ausfuhr von Kriegsmaterial gestellt hatten.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige fürs Seco. Dieses argumentierte, die von der WOZ verlangte Liste beeinträchtige die aussenpolitischen Interessen und gefährde den bilateralen Informationsaustausch mit anderen Staaten – insbesondere im sicherheitspolitischen Bereich. Das Bundesverwaltungsgericht folgte diesem Argument nicht und hielt stattdessen mehrmals fest, dass nicht plausibel dargelegt sei, weshalb die verlangte Liste aussenpolitische Interessen beeinträchtige.

Das Urteil sorgt hoffentlich für mehr Transparenz in einem politisch umstrittenen Bereich: Das Seco publiziert bisher nämlich nur Zahlen zur Höhe der Schweizer Waffenexporte – aufgeschlüsselt nach Empfängerstaaten und Kategorien wie Handfeuerwaffen, Munition, Bomben oder Panzer –, liefert aber keinerlei Angaben zu den Firmen, die das entsprechende Kriegsmaterial herstellen. In seiner Tiefe ist der Schweizer Rüstungsmarkt bisher weitgehend eine Blackbox. Dabei ist das Marktumfeld von hohem öffentlichem Interesse, wie die vielen politischen Debatten und Abstimmungen zum Thema beweisen.

Das aktuelle, aber noch nicht rechtskräftige Urteil offenbart jedoch auch ein grundlegendes Problem von Gesuchen um Einsicht in amtliche Dokumente: Die Dauer des Verfahrens zieht sich gewaltig in die Länge, wenn die Verwaltung verhindern will, dass gewisse Informationen öffentlich werden.

Es ist exakt drei Jahre her, seit die WOZ – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Einsicht in die besagte Rüstungsfirmenliste verlangte. Mehrmals verweigerte das Staatssekretariat für Wirtschaft den Informationszugang, es ignorierte etwa im August 2016 eine Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), der als Schlichtungsinstanz fungiert, dass die Liste zugänglich zu machen sei. Die WOZ musste schliesslich im Oktober 2016 bis vors Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Die Angaben auf der verlangten Liste werden bei der hoffentlich baldigen Herausgabe vier Jahre alt sein. Aktualität besitzen sie längst nicht mehr.