Konzerngewalt: Die Straffreiheit wankt

Nr. 15 –

Die acht Glencore-Angestellten kamen mit Baggern und in Begleitung von vierzig Polizisten. Weil Indigene des Dorfs Alto Huarca in Peru sich weigern, Land an den Schweizer Grosskonzern für die Erweiterung seiner Kupfermine Antapaccay abzugeben, versuchten es die Minenbetreiber am 3. April mit Gewalt: Die Polizisten schlugen die BewohnerInnen und wollten sie vertreiben. Als sie allerdings erkannten, dass der Anwalt José Ramiro Llatas Pérez und der Journalist Vidal Merma vor Ort den Überfall beobachteten, zogen sie sich zurück. Die Schweizer Entwicklungsorganisation Comundo hat mit den beiden Augenzeugen gesprochen: Gemäss ihren Angaben sind acht BewohnerInnen von Alto Huarca beim Angriff verletzt worden.

Meldungen wie jene aus Alto Huarca sind kein Einzelfall. Schweizer Konzerne lassen immer wieder zu, dass ihre Tochtergesellschaften in Ländern des Südens Menschenrechtsverletzungen begehen oder Umweltstandards verletzen. In der Schweiz haben sie deswegen juristisch nichts zu befürchten. Dieser Umstand stösst auch hierzulande auf immer mehr Unverständnis. Aus diesem Grund werden auch der am 10. Oktober 2016 eingereichten Konzernverantwortungsinitiative gute Chancen bei einer Volksabstimmung eingeräumt. Das wissen auch die Konzerne: Die Angst vor einem imageschädigenden Abstimmungskampf ist gross. Im Parlament wird deshalb an einem indirekten Gegenvorschlag gearbeitet. An ihrer nächsten Sitzung vom 19. April will die Rechtskommission des Nationalrats über einen Vorschlag der Nationalräte Karl Vogler (CVP) und Hans-Ueli Vogt (SVP) beraten. Dieser will über eine Änderung des Aktienrechts Sorgfaltspflichten für Unternehmen wie auch die Haftung der Firmen gesetzlich festschreiben. Im Unterschied zur Initiative würden allerdings mehr Unternehmen vom Gesetz ausgeklammert.

Beim Initiativkomitee will man sich derzeit nicht zu einem allfälligen Rückzug der Initiative äussern; dem Vernehmen nach finden aber Gespräche dazu mit ParlamentarierInnen statt. Entscheidend für die InitiantInnen dürfte sein, dass auch beim indirekten Gegenvorschlag Opfer von Übergriffen – wie zum Beispiel die Indigenen von Alto Huarca – künftig vor einem Schweizer Gericht klagen können.