Was weiter geschah: Teilniederlage für Kessler

Nr. 15 –

Das Bezirksgericht Winterthur hat vergangenen Donnerstag entschieden: ██████████████ ██████████████████ ██████████████████ ███ ██████████████ █████████████████ █████████████████ ███████ ██████ .* Dies gelte aber nicht für den Verein gegen Tierfabriken (VgT), den Kessler präsidiert, urteilte das Gericht. Demnach habe sich Sterchi mit ihrem Facebook-Eintrag 2015 gegenüber dem VgT, nicht aber gegenüber Kessler, der «üblen Nachrede» schuldig gemacht. Für Kessler dennoch eine Niederlage, führte der Thurgauer Tierschützer doch bislang meist erfolgreich zahlreiche Klagen gegen TierrechtsaktivistInnen, die ihm Antisemitismus und Rassismus vorwarfen.

«Der Entscheid ist ein wichtiges Urteil, um darauf aufzubauen», sagt Amr Abdelaziz, Sterchis Anwalt, auf Anfrage. «Aber wir sind mit dem Teilschuldspruch nicht einverstanden. Denn der VgT ist Kessler, und Kessler ist der VgT.» So seien schliesslich alle im Gericht vorgetragenen Zitate auf der VgT-Website veröffentlicht worden. Auch Erwin Kessler gibt sich nicht so leicht geschlagen: Dieser Teilfreispruch stehe im Widerspruch zu den zahlreichen Verurteilungen in ähnlichen Verfahren. Deshalb habe er beim Zürcher Obergericht Berufung angemeldet, heisst es auf der VgT-Website. Damit ist das Urteil vom 29. März noch nicht rechtskräftig. Der bizarre Prozess geht in die nächste Runde.

Nachtrag zum Artikel «Klagen am laufenden Band» in WOZ Nr. 14/2018 .

* Unkenntlich gemacht wegen eines gerichtlichen provisorischen Verbots auf Verlangen von Erwin Kessler.

Nachtrag vom 13. November 2018:

Da Erwin Kessler entgegen seiner Ankündigung nicht geklagt hat, ist das Verbot dahingefallen. Unter dem Balken steht sinngemäss, dass Regula Sterchi laut erstinstanzlichem Urteil keine Ehrverletzung beging, indem sie Erwin Kessler als Mensch mit einer «klar antisemitischen und ausländerfeindlichen Haltung» bezeichnete und einen Onlineartikel verlinkte, in dem dieser als Antisemit bezeichnet wurde.