Asylpolitik: Einfach wie einen Kehrichtsack auf der Strasse deponiert

Nr. 16 –

Die Schweiz schickt Geflüchtete zurück nach Italien, selbst wenn sie schwer traumatisiert sind. Der Fall eines jungen Afghanen zeigt, wie unmenschlich diese Praxis ist. Eine Asylaktivistin berichtet.

Am Samstag, dem 17. Februar, besuchte ich im Basler Ausschaffungsgefängnis Bässlergut einen jungen Mann aus Afghanistan. Von seinem Schwager, der seit Jahren in der Schweiz lebt, hatte ich seine erschütternde Geschichte gehört, die ihn zur Flucht bewogen hatte: Tom*, der keine andere Sprache als Paschtun spricht und unsere Schrift weder lesen noch schreiben kann, ist schwer traumatisiert und psychisch krank. Er hat mehr als einen Selbstmordversuch hinter sich und überlebte nur dank seiner Schwester.

Die Ämter für Migration auf kantonaler und nationaler Ebene hatten zwar die Rückschiebefrist verpasst, verlängerten diese aber um ein Jahr: wegen «Flüchtigkeit». Das Bundesverwaltungsgericht stimmte darauf einer Abschiebung nach Italien zu – obwohl Tom dort kein Asylgesuch gestellt hatte.

An einem Freitagabend, sechs Tage nach meinem Besuch, rief mich Toms Schwager an: Tom sei vor zwei Tagen, mitten in der Kältephase, mit dem Flugzeug nach Mailand ausgeschafft worden. Sein Gepäck mit warmen Kleidern, Handy und allen Papieren sei in Mailand nicht angekommen. In diesem Zustand musste er in ein Aufnahmezentrum in Mailand gehen – dieses aber schickte ihn weg, da in Italien kein Asylverfahren für ihn lief. Tom wollte zurück zu seiner Schwester und seinem Schwager. In Domodossola wurde er jedoch von der Schweizer Grenzpolizei aus dem Zug geholt. Bei Minustemperaturen, eisiger Bise und nur leicht bekleidet habe er dort zwei Tage und zwei Nächte im Freien verbracht, berichtete der Schwager.

Das Gesetz vor der Moral

Sofort machte ich Anfragen, ob irgendjemand in der Nähe von Domodossola Tom oder mir beim Abholen helfen könne. Doch niemand hatte Zeit – auch nicht die dortige Caritas. Am Samstagmorgen hatte ich ein mulmiges Gefühl: Werde ich Tom am Bahnhof finden? Oder war er bereits weggebracht worden? War er gar erfroren? Und: Was werde ich mit ihm tun, wenn ich ihn finde?

Mit warmen Kleidern, Studentenfutter und 300 Euro fuhr ich von Delémont nach Basel und rief Toms Schwager an. Er komme ebenfalls, sagte er, wir könnten zusammen mit dem Auto fahren. Seine Frau habe die ganze Nacht geweint.

Am Mittag fanden wir Tom im Bahnhof von Domodossola. Auf seinem Körper hatten sich Erfrierungsspuren gebildet. Eine Passantin hatte ihm zwei Jacken und Essen gebracht – und die Bahnhofspolizei hatte ihm einen windgeschützten Winkel in einem zerfallenen, zugemüllten Gebäudeteil des Bahnhofs zugewiesen. So konnte er wenigstens die Eiseskälte überleben und war vor Überfällen geschützt. Die Schweizer Polizisten dagegen, die er auf dem Bahnhof um Hilfe gebeten hatte, wollten nichts von ihm wissen. Auf dem Hinweg hatten wir beim Grenzposten in Gondo keine PolizistInnen gesehen. Auf der Rückfahrt jedoch standen drei schwatzende PolizistInnen an der Strasse.

Erst im letzten Moment warf eine Polizistin einen Blick in unseren Wagen: zuerst auf mich, dann auf den Schwager – zuletzt auf Tom. Wir mussten aussteigen, Formulare ausfüllen und wurden angeherrscht. Die leitende Polizistin kündigte uns ein Strafverfahren an und hielt mir eine Standpauke: Das Gesetz komme vor der Moral. Tom wurde abgeführt, zurück über die Grenze gefahren – wohin, durften wir nicht erfahren. Am nächsten Tag teilte uns Tom mit, dass ihn die Schweizer Grenzpolizei erneut beim Bahnhof Domodossola deponiert hatte. Ich kontaktierte die Tessiner Fluchthelferin Lisa Bosia, die ihn darauf am Bahnhof auflas. Bis sie ihn endlich zur zuständigen Asylantragsstelle in Mailand bringen konnte, brachte sie den Ausweislosen in kleinen Pensionen unter.

Bosia kennt sich in den italienischen Asylprozeduren ebenso aus wie in den schweizerischen. So wusste sie, dass der Vodafone-Laden, der samstags geschlossen ist, am späteren Nachmittag öffnen würde. Ansonsten hätte ich gar nicht erst versucht, die für unsere Kommunikation so wichtige Sim-Karte für Tom zu erwerben. Bosia hatte ihm bereits eine Anwältin organisiert und vorab die BetreuerInnen im Aufnahmezentrum CAS über die gesundheitlichen Risiken informiert.

Als wir Tom zwei Wochen nach meiner fehlgeschlagenen Fluchthilfe im Rotkreuzzentrum in Tradate bei Varese besuchten, sagte Bosia: «Unser Engagement für einzelne gefährdete Personen erweist sich für unsere Öffentlichkeitsarbeit als zweischneidig: Die von uns dokumentierten Einzelfälle finden meist eine humane Lösung – nicht aber die vielen, die unsere Unterstützung nicht erreicht.» Kurz: Die katastrophalen Folgen der schweizerischen Abwehrpolitik lassen sich nicht wirklichkeitsgetreu dokumentieren. Welch erbarmungsloses Schicksal die Unterstützungslosen trifft, führte uns das unerträgliche Elend der nigerianischen Zwangsprostituierten vor Augen, die die Strasse von Tradate Richtung Schweizer Grenze säumen.

Die hilflose Ärztin

Trotz unserer Bemühungen liess sich für Tom keine humane Lösung finden. Kurz nach unserem Besuch in Tradate schickte mir Lisa Bosia Bilder eines mit tiefen Schnittwunden verletzten Tom. Er selbst, der sich stets verfolgt fühlt, berichtete von einem Überfall. Das Personal der psychiatrischen Klinik, in die er nach der Wundversorgung eingeliefert wurde, vermutet Selbstverstümmelung. Nachdem er sich auch in der Klinik mehrmals selbst verletzt und Suizidversuche gemacht hatte, wurde er anhaltend medikamentös ruhiggestellt.

Als ihn seine Schwester, Lisa und ich an Ostern besuchten, fanden wir ihn schwankend, verwirrt und immer wieder einnickend vor. Das Personal suchte unsere Geschenke auf mögliche Selbstmordinstrumente ab, und als mir Tom für den Spaziergang meinen Rucksack abnehmen wollte, brach kurz Panik aus. Tom stehe kurz vor der Rückkehr ins Rotkreuzzentrum, sagte eine hilflose Ärztin. Auf meine Frage, wieso er in diesem Zustand die Klinik verlassen müsse, sagte sie, es gebe zu wenig Betten in der Klinik. Sie habe bei den GemeindepolitikerInnen Toms Rückkehr zu seiner Schwester in die Schweiz verlangt, aber sie könne den Migrationsämtern keine Befehle erteilen. Schon gar nicht den schweizerischen: Diese vertraten im Beschwerdeverfahren die Ansicht, dass seitens des Beschwerdeführers nicht glaubhaft gemacht werde, «dass er notwendigerweise und dauernd auf die persönliche Pflege und Betreuung durch seine Schwester angewiesen» sei; zudem komme ihm in Italien die notwendige medizinische Betreuung zu, und «die zweifellos wichtige Unterstützung seitens der Familienangehörigen» könne auch über Telefon oder Skype gewährleistet werden.

Im Ungewissen, ob wir ihn je wieder lebend sehen werden, liessen wir einen zutiefst verletzten und sich immerzu selbst verletzenden jungen Mann zurück. Seine Schwester, zerrissen zwischen ihren Kleinkindern in der Schweiz und ihrem hilflosen Bruder in Italien, weinte auf dem Heimweg. Ich dagegen kochte vor Wut über das Vorgehen der Schweizer Behörde, die uns obendrein für unsere Rettungsversuche kriminalisierte.

Anni Lanz (74) ist Menschenrechtsaktivistin und Flüchtlingshelferin.

* Name geändert.