Einzelhaft: «Ich werde keine Ruhe geben»

Nr. 17 –

Häftlinge müssten unter die Tierschutzbestimmungen gestellt werden, fordert die Gefangenenorganisation Reform 91 mit einer Petition. So irritierend die Forderung auf den ersten Blick sein mag, macht sie doch auf gravierende Missstände im Strafvollzug aufmerksam.

Der ehemalige Strafgefangene Peter Zimmermann kämpft seit bald dreissig Jahren für die Rechte von Strafgefangenen. Die neuste Forderung seiner Gefangenenorganisation Reform 91 wirkt auf den ersten Blick grotesk: In einer Petition, die von 194 InsassInnen aus sieben Vollzugsanstalten unterschrieben wurde, verlangen diese provokativ: Strafgefangene seien unter die Tierschutzbestimmungen zu stellen. «Insbesondere was den Auslauf betrifft und das Verbot von Batteriehaltung.» «Man wird über uns lachen, das ist mir völlig klar. Aber in der Sache ist es uns ernst.» Zimmermann lebt im Kanton Thurgau, wo letztes Jahr der Skandalpferdehof in Hefenhofen für nationalen Aufruhr sorgte. «Die Menschen gingen auf die Strasse, schrieben Protestbriefe an den Regierungsrat. Wenn es um Tierhaltung geht, ist das Wutpotenzial offensichtlich riesig. Bei Strafgefangenen sieht es anders aus.»

Unstatthafte Einzelhaft weitverbreitet

Mit der Petition will Zimmermann ein Thema aufs politische Parkett bringen, das derzeit die Öffentlichkeit kaum interessiert: die Einzelhaft. Dass Häftlinge isoliert werden, bis zu 23 Stunden alleine in ihren Zellen verbringen, kaum Kontakte zu Mitinsassen oder Angehörigen pflegen können, ist in den Schweizer Gefängnissen eine weitverbreitete Realität. Dass die Schweiz als einziges westeuropäisches Land die Untersuchungshaft im Einzelhaftregime durchführt, bringt ihr immer wieder Kritik ein.

Einzelhaft wird aber auch im normalen Strafvollzug und in der Sicherheitshaft angewandt. Der Psychologe Reto Volkart hat in den achtziger Jahren umfassende Studien zu den möglichen Folgen der Isolation durchgeführt: «Angstzustände, Halluzinationen, Denkstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Erinnerungslücken, Depersonalisation, Derealisation» zählt er auf. «Viele Häftlinge entwickeln eine diffuse Angst, krank zu werden oder zu sterben. Sie empfinden die Welt um sich herum nicht mehr als real, können nicht mehr zwischen sich und der Umwelt unterscheiden, verlieren die Kontrolle.»

Die Einzelhaft wirke sich wie Folter aus, sagt Volkart. «Auch wenn niemand diese bewusst ausübt: Was zählt, ist das Empfinden der Betroffenen.» Den Vergleich mit der Tierhaltung findet Volkart deshalb durchaus angemessen: «Leider ist dieser Vergleich gar nicht absurd», sagt er. «Menschen in Einzelhaft legen ebenso stereotype Verhaltensmuster an den Tag wie eingesperrte Tiere.» Volkart fordert in erster Linie die Abschaffung der Untersuchungseinzelhaft: «Es ist völlig deplatziert, Menschen, für die die Unschuldsvermutung gilt und die auf ihre Fähigkeiten, sich zu verteidigen, angewiesen sind, unter Bedingungen einzusperren, die der Folter nahekommen.»

Zehn Jahre Isolation

Ein Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) aus dem Jahr 2013 zeigt weitere Missstände auf. Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Menschenrechtskonformität der Sicherheitshaft. In der Schweiz lebten zum Zeitpunkt der Studie etwa dreissig Personen in einer Hochsicherheitsabteilung in Einzelhaft. Ein Drittel davon war seit mehr als einem Jahr isoliert, in wenigen Fällen dauerte die Einzelhaft bereits fünf bis zwölf Jahre. Eine Einzelsicherheitshaft darf gemäss Artikel 78 des Strafgesetzbuchs nur dann angeordnet werden, «wenn der Schutz des Gefangenen oder Dritter die Massnahme erfordert». Die internationale Rechtsprechung stellt zudem strenge Anforderungen an die Menschenrechtskonformität von Einzelhaft, was die Dauer, die Regelmässigkeit der Überprüfung und die Rekursmöglichkeiten betrifft.

«Je länger eine Einzelhaft dauert, desto gründlicher muss ihre Verhältnismässigkeit geprüft werden», sagt Sandra Imhof, Geschäftsführerin der NKVF. Die Kommission stellte jedoch fest: «In vielen Anstalten wird die Anordnung der Einzelhaft nur alle sechs Monate überprüft, obwohl der Antifolterausschuss des Europarats alle drei Monate eine Überprüfung fordert.» Die NKVF berichtet zudem gar von Einzelfällen, bei denen trotz jahrelanger Einzelhaft keine Überprüfung dokumentiert war. Als problematisch erachtet die NKVF zudem, dass die bundesrechtlichen Bestimmungen nur in wenigen Kantonen, etwa in der Waadt und in Zürich, in Gesetzen konkretisiert wurden. In zahlreichen Kantonen regeln die Anstalten die Bedingungen für Einzelhaft. Nicht selten wird auch die Störung der Anstaltsordnung als Isolationsgrund aufgeführt. «Der Grat ist hier natürlich sehr schmal», sagt Imhof. «Wann ist ein Häftling für den Gruppenvollzug untragbar? Wann ist er fremdgefährdend? Einzelhaft sollte nur als Ultima Ratio angeordnet werden. Laut Strafgesetzbuch darf Einzelhaft nicht als Disziplinarmassnahme missbraucht werden.»

Fehlende Therapieplätze

Für höchst bedenklich hält die NKVF, dass ein Grossteil der Häftlinge, die in Einzelhaft landen, mit psychischen Problemen vorbelastet sind. «Oft sind diese ursächlich dafür, dass ein Insasse sich auffällig verhält. Für psychisch belastete Personen wiederum ist Einzelhaft besonders gravierend.» Nicht nur Häftlinge, die in der Haft psychische Auffälligkeiten entwickeln, können so in eine fatale Negativspirale geraten. Auch Gefangene, die zu einer therapeutischen Massnahme verurteilt wurden, sind betroffen. «Es gibt zu wenig Plätze in geeigneten Massnahmevollzugseinrichtungen», sagt Imhof. «Manche Täter bleiben deshalb zu lange in regulären Justizvollzugsanstalten. Dabei kann es vorkommen, dass sie aufgrund ihres Krankheitsbilds negativ auffallen und in Einzelhaft verlegt werden. Damit verschlechtert sich aber nur ihr Zustand. Deshalb müssen sie in geeigneten Einrichtungen therapiert werden.» Eine Lobby haben die Häftlinge nicht. «Es kommt niemand bei ihnen vorbei, um sich für ihre Grundrechte einzusetzen», sagt Psychologe Reto Volkart. Dazu fehlen in vielen Kantonen unabhängige Rekursinstanzen für Vollzugsmassnahmen. Zimmermann sagt: «Auch wenn das Thema unpopulär ist: Ich werde keine Ruhe geben.»

Gegen Tierhaltung : 194 Unterschriften

Die Gefangenenorganisation Reform 91 wehrt sich mit einer Petition gegen das Einzelhaftregime in Vollzugsanstalten. Die Petition wird heute bei der eidgenössischen Bundesversammlung eingereicht. 194 Strafgefangene haben sie unterschrieben. Um Aufmerksamkeit für das Anliegen zu erregen, fordert die Organisation, Gefangene der Tierschutzordnung zu unterstellen. Der konkrete Wortlaut lautet: «Die Gefangenen sind artgerecht zu halten. Die Tierschutzgesetzgebung findet Anwendung auf die Gefangenen, insbesondere was den Auslauf betrifft und das Verbot der Batteriehaltung. Andere Bestimmungen gelten nur insoweit und subsidiär als mit der Art verträglich.» Lanciert hat die Petition Peter Zimmermann, Präsident der Reform 91. Er habe den Anstoss gegeben, «Mitglieder der Reform 91 haben dann in den Vollzugsanstalten mobilisiert». «Würde man Gefangene heute dem Tierschutz unterstellen, ginge es ihnen wesentlich besser», argumentiert Zimmermann. «Sie hätten mehr Auslauf, bessere Nahrung, konsequentere gesundheitliche Betreuung, mehr soziale Kontakte.»

Das Einzelhaftregime widerspreche dem Resozialisierungsauftrag des Strafvollzugs, kritisiert Zimmermann. «Dieser hat das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern sowie die Fähigkeit, straffrei zu leben. Zudem muss der Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich entsprechen.»

Die Petition wurde von Gefangenen aus sechs grossen Vollzugsanstalten unterschrieben, unter anderem dem Thorberg. Auch 49 Insassinnen des Frauengefängnisses Hindelbank unterstützen die Forderungen.

Sarah Schmalz

Nachtrag vom 3. Oktober 2019 : Zimmermann vor Gericht

Reform 91 versteht sich als Selbsthilfeorganisation von Strafgefangenen und hat sich immer wieder für die Rechte von Häftlingen eingesetzt. Im Frühling vor einem Jahr lancierte der Verein zum Beispiel eine Petition gegen Isolationshaft. Prägende Figur von Reform 91 ist seit Jahren Peter Zimmermann, der selber dreissig Jahre – vor allem wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen – in verschiedenen Strafanstalten verbracht hatte.

Seit mehreren Monaten hat man nun aber nichts mehr von Reform 91 und Zimmermann gehört. Auf Nachfrage teilte seine Lebenspartnerin mit, er leide unter Herzproblemen und habe sich den Oberschenkel gebrochen. Das mag stimmen. Der Hauptgrund war jedoch, dass Zimmermann seit Ende 2018 in Haft sitzt. Ein heute 18-jähriger Mann beschuldigte Zimmermann, er habe ihm vor drei Jahren Alkohol verabreicht und ihn sexuell missbraucht. Nun hat vergangene Woche in Frauenfeld der Prozess stattgefunden. Laut der Nachrichtenagentur Keystone-SDA berichtete der junge Mann, wenn er Streit mit den Eltern gehabt habe, sei er zu Zimmermann gegangen. Es habe zwei Treffen gegeben, nachdem er jeweils zuvor aus dem Internat abgehauen sei. Sie hätten jeweils geredet, und dann habe Zimmermann ihn gefragt, ob er ihn massieren könne. Er sei von Zimmermann gedrängt worden, habe Angst gehabt und nicht gewusst, wie er mit der Situation umgehen solle. Gewalt sei aber keine im Spiel gewesen.

Der heute 79-jährige Zimmermann bestritt vor Gericht die Anschuldigungen. Das Gericht glaubte aber dem jungen Mann und verurteilte Zimmermann zu dreissig Monaten Haft und einer ambulanten Therapie. Weiter verhängte es ein zehnjähriges Verbot für Tätigkeiten, bei denen er regelmässig mit Minderjährigen Kontakt hat. Das Gericht folgte damit in fast allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Frage ist, wie es nun mit dem Verein Reform 91 weitergeht. Der Berner Jurist Walo C. Ilg, der mit Zimmermann im Vorstand des Vereins sitzt, sagte gegenüber der WOZ, es sei eine schwierige Situation. «Wir werden den Verein konzeptionell und personell neu aufstellen müssen.»

Susan Boos