Enteignungen in Syrien: Land für die Loyalen

Nr. 18 –

Ein Ende des Kriegs in Syrien ist noch nicht in Sicht, aber die Weichen für die Zeit danach sind längst gestellt. Nun droht ein neues Gesetz Millionen Geflüchtete endgültig zu enteignen.

Als Amira Ali (Name geändert) mit ihrer Familie 2011 aus ihrem Haus in Homs floh, liess sie alles zurück, was ihr etwas bedeutete: ihre Bücher, ihre Kleider. Und den grossen roten Teddybären, den ihr Freund ihr ein Jahr zuvor zum Geburtstag geschenkt hatte. «Wir dachten, wir würden bald wieder zurückkehren», sagt Ali.

Sieben Jahre sind seither vergangen. Heute lebt Familie Ali in Baden-Württemberg. Amira und ihr Freund haben geheiratet und wollen in Deutschland bleiben. Ihre Eltern aber wollen zurückkehren. In Homs, mehr noch als anderswo, war aus dem Kampf zwischen Rebellen und Regime schnell ein sektiererischer Krieg zwischen AlawitInnen und SunnitInnen geworden. Die Alis sind SunnitInnen, lebten aber in Zahra, einem vorwiegend alawitischen Viertel. Nachdem die Familie ihr Haus verlassen hatte, wurde es von einer lokalen Assad-treuen Miliz beschlagnahmt. Die Kämpfer plünderten das Inventar, putzten das Haus – und vermachten es einer alawitischen Familie.

Der Vater von Amira Ali versuchte, das Haus zurückzubekommen Er schickte seinen Bruder, um mit den neuen BewohnerInnen zu verhandeln. «Die gaben zur Antwort, dass sie nur mit den rechtmässigen Besitzern sprechen würden», sagt Ali. Ihr Vater habe sogar einen Anwalt in Damaskus kontaktiert. Doch aufgrund des neuen Gesetzes, das der syrische Präsident Baschar al-Assad am 2. April dieses Jahres unterzeichnete, verliert Familie Ali vielleicht auch ihren rechtlichen Anspruch auf das Haus.

Syrien umstrukturieren

Das sogenannte Gesetz Nummer 10 gibt HausbesitzerInnen bloss einen Monat Zeit, um bei der Lokalverwaltung ihren Besitz nachzuweisen. Ansonsten fällt ihr Haus an den Staat. Ein Gesetz mit dem Potenzial, Millionen SyrerInnen zu enteignen.

Zwölf Millionen SyrerInnen haben ihre Häuser seit Ausbruch des Kriegs 2011 verlassen, haben innerhalb oder ausserhalb des Landes Schutz gesucht. Zwar können SyrerInnen, die sich ausserhalb des Landes befinden, auch Verwandte zu den Behörden schicken. Um einen Besitzanspruch geltend zu machen, brauchen diese allerdings einen Strafregisterauszug. Und wer der Opposition nahesteht, wer 2011 an Demonstrationen gegen die Regierung teilgenommen oder einen Marschbefehl für die Armee erhalten hat, wird den kaum bekommen.

«Gesetz Nummer 10 ist ein Persilschein für das Regime, um jede Region Syriens nach Belieben umzustrukturieren», sagt der Anwalt Hamidi al-Hadschi Hamidi von der Vereinigung freier AnwältInnen aus dem von der Opposition kontrollierten westlichen Umland von Aleppo. «Das Gesetz richtet sich insbesondere gegen Leute, die der Opposition nahestehen», sagt er. «Es ist ein Verbrechen gegenüber allen Syrern, die vertrieben wurden oder geflohen sind.» Auch wenn sich derzeit noch kein Ende des Kriegs abzeichnet: Längst hat das siegessichere Regime für die Zeit danach geplant und entsprechende Schritte eingeleitet.

Am besten lässt sich Assads Vision in Basateen al-Razi beobachten. Vor der Revolution war das «Razi-Wäldchen» ein einfaches Arbeiterviertel im Süden von Damaskus. Während der Aufstände 2011 war es bekannt dafür, dass seine BewohnerInnen die Opposition unterstützten. Im Juli 2012 vertrieben junge Männer aus al-Razi unter dem Banner der Freien Syrischen Armee die syrischen Streitkräfte – die das Viertel jedoch am Tag darauf wieder zurückeroberten. Wer sich an den Demonstrationen beteiligt oder gekämpft hatte, floh.

Zwei Monate später unterzeichnete Assad das sogenannte Dekret 66, um im Süden von Damaskus zwei Zonen für Neubauprojekte zu schaffen. In einer davon liegt Basateen al-Razi. Vordergründig ging es darum, wie überall im Land gegen informelle Siedlungen vorzugehen, die das Regime schon vor der Revolution zum Problem erklärt hatte. Gemäss Regierungsangaben sind vierzig Prozent der Häuser in Syrien illegal erbaut worden. Ibrahim Ghalawandschi, der syrische Minister für Kommunalverwaltung, erklärte, es gehe darum, jene Häuser abzureissen, die von «Terroristen» genutzt würden. «Diese Häuser wollen wir nach hohen Entwicklungsstandards wieder aufbauen.»

Als «Terroristen» bezeichnet die syrische Regierung pauschal alle RegimekritikerInnen. Schon damals war deshalb unmissverständlich, worauf die Raumplanung des Regimes abzielte: auf ein Syrien, in dem sich das Regime der Loyalität seiner Bevölkerung sicher sein kann.

Furcht vor der Repression

Mittlerweile wurde Basateen al-Razi abgerissen. Ein Beitrag eines regimetreuen Fernsehsenders vom März 2016 zeigt Präsident Assad, wie er vor einem grossen Betonklotz steht, Kitt in eine Aussparung spachtelt und einen Ziegelstein einsetzt. Es ist der symbolische Grundstein für ein gigantisches Bauprojekt mit dem Namen Marota City: eine Retortenstadt mit Restaurants, Schulen, einer Shoppingmall und luxuriösen Hochhäusern für 60 000 künftige BewohnerInnen. «Vom alten Viertel ist nichts mehr zu sehen», sagt Ahmad Baschir (Name geändert), ein ehemaliger Bewohner. «Das Einzige, was noch steht, ist die Moschee. Die Bewohner sind in andere Stadtteile gezogen oder haben Syrien verlassen.» So auch Baschir, der heute in den Niederlanden lebt.

In anderen Teilen Syriens fanden Enteignungen sogar ganz ohne rechtliche Grundlage statt; in den Städten Mayadin und Abu Kamal im Osten Syriens sei es den BewohnerInnen verboten, zurückzukehren, sagt der Aktivist Aghiad al-Kheder. Er wuchs selbst in Abu Kamal auf, wohnt heute aber in Deutschland. Die Orte würden von Assad-treuen irakischen und iranischen Milizen kontrolliert, erklärt Kheder: «Die Bewohner, die während der Kämpfe gegen den Islamischen Staat fliehen mussten, leben in der Wüste und werden nicht zu ihren Häusern zurückgelassen.»

Abdelkarim Halabi ist ein Aktivist aus dem ehemals belagerten Ostaleppo, der heute in der Türkei lebt. Seine Verwandten hätten versucht, in sein Haus in Salah al-Din zu ziehen, sagt Halabi. Doch sie seien nicht einmal ins Viertel reingekommen. Am Checkpoint seien sie von den Milizen verhört und zurückgeschickt worden. Durch ehemalige NachbarInnen habe er schliesslich erfahren, dass mittlerweile andere Leute in seinem Haus lebten.

In zahllosen vergleichbaren Situationen wird das Gesetz Nummer 10 nun Tatsachen schaffen. «Wie sollen meine Eltern ihre Papiere bei der Lokalverwaltung vorbeibringen, wenn sie in Deutschland sind?», sagt Amira Ali aus Homs. Zwar könnten sie auch einen Onkel schicken, der noch in Syrien lebt. Dieser fürchte jedoch die Repression des Regimes, die ihm droht, wenn er nach dem Haus seiner Verwandten fragt. «Wenn dieses Dekret wirklich umgesetzt wird», sagt Amira Ali deshalb, «dann wars das mit unserem Haus in Syrien.»