Exportkontrolle: Ein Stoff zum Putzen und für den Giftgasangriff

Nr. 18 –

Letzte Woche ist bekannt geworden, dass eine Schweizer Firma vor vier Jahren Isopropanol nach Syrien lieferte. Das Lösungsmittel kann zur Herstellung des Giftgases Sarin verwendet werden. Weshalb war diese Lieferung in ein Kriegsland, in dem es nachweislich Giftgasangriffe gab, möglich?

Am 21. August 2013 kam es in der syrischen Region Ghuta, östlich der Hauptstadt Damaskus, zu einem Giftgasangriff. Hunderte Menschen starben, mehrere Tausend mussten hospitalisiert werden. Mutmasslich war das Assad-Regime für den völkerrechtlich geächteten Angriff verantwortlich, restlos aufgeklärt ist der Fall allerdings bis heute nicht.

Klar ist hingegen, welcher Stoff damals zum Einsatz kam: das Nervengas Sarin, für dessen Herstellung das chemische Lösungsmittel Isopropanol nötig ist. Den Sarin-Nachweis lieferte unter anderem das Labor Spiez im Berner Oberland, das auf die Analyse chemischer Kampfstoffe spezialisiert ist. Auf internationalen Druck war Syrien im Herbst 2013 der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beigetreten und hatte sich verpflichtet, unter der Leitung der Uno sein Arsenal an chemischen Waffen zu vernichten. Im Juni 2014 erfolgte die erste Übergabe von deklarierten syrischen Chemiewaffen.

Lieferung zu fragwürdiger Zeit

Einen Monat vor dieser Übergabe, im Mai 2014, autorisierte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Export von fünf Tonnen Isopropanol an einen privaten syrischen Pharmahersteller, wie das Westschweizer Fernsehen RTS letzte Woche publik machte. Das Seco beurteilte die Lieferung damals als «plausibel», ausserdem habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass der syrische Importeur Verbindungen zum dortigen Regime unterhalte.

Jean Pascal Zanders ist ein international anerkannter Chemiewaffenexperte aus Belgien. Er hält fest, dass Isopropanol auf keiner für die Schweiz verpflichtenden Exportkontrollliste aufgeführt ist. Entsprechend habe der damalige Export nicht gegen das international etablierte Kontrollregime verstossen. «Sie können das Lösungsmittel bei Ihnen in der Apotheke kaufen. Isopropanol ist sehr verbreitet, es ist Bestandteil vieler Reinigungs- und Desinfektionsmittel», sagt Zanders. Wegen dieser weiten Verbreitung sei es auch nicht sinnvoll, das Lösungsmittel auf eine Liste wie die Chemikalienliste des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ) zu setzen. «Andererseits weiss jeder Chemielaborant, dass Isopropanol ein chemischer Ausgangsstoff für die Herstellung des Giftgases Sarin ist», sagt Zanders. «Wenn ich weiss, dass ein Jahr zuvor in Syrien ein solcher Giftgasangriff stattgefunden hat und gerade die Vernichtung von chemischen Waffen anläuft, dann sind das gewichtige Gründe, um den Export von Isopropanol dorthin wirklich sehr genau zu überprüfen. Oder gar zu unterbinden», so der Experte.

Wie das Seco gegenüber der WOZ sagt, «wurde das Isopropanol nach unseren Erkenntnissen für den genannten Verwendungszweck, die Herstellung von pharmazeutischen Produkten, aufgebraucht». Abklärungen zum fraglichen Geschäft hätten jedenfalls keine Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung ergeben.

Wohl legal, trotzdem fragwürdig

Es bleibt auf jeden Fall auffällig, dass neben der Schweiz nur noch Belgien als einziges europäisches Land den Export von Isopropanol nach Syrien ab 2014 zuliess. In Belgien stehen die involvierten Firmen mittlerweile vor Gericht, wobei es gemäss belgischen Zeitungsberichten um die Frage geht, ob die dortige Zollbehörde allenfalls getäuscht worden sei.

Eine Recherche des «Tages-Anzeigers» bringt das für die Exportkontrolle zuständige Seco weiter in Erklärungsnot. Beim syrischen Isopropanol-Käufer handelt es sich nämlich um das Pharmaunternehmen Mediterranean Pharmaceutical Industries (MPI). Dessen inzwischen verstorbener Vorsitzender war gemäss «Tages-Anzeiger» mit einer der wichtigsten Stützen des Assad-Regimes verbandelt: dem Wirtschaftsmagnaten und Cousin des syrischen Machthabers, Rami Machluf. Darauf angesprochen antwortet das Seco: «Das Unternehmen MPI und der von den Medien erwähnte Abdul Rahman Attar waren zu keinem Zeitpunkt von internationalen Sanktionen betroffen.» Und es gebe keine Hinweise, dass die Firma unter direkter oder indirekter Kontrolle von sanktionierten Personen oder Entitäten gestanden habe.

Letztlich ist dem Seco gemäss Wortlaut des Gesetzes wohl nichts vorzuwerfen. Dass die Bundesbehörde für den autorisierten Isopropanol-Export nach Syrien derzeit Kritik einstecken muss, ist aber ebenso richtig. Ein Umdenken hat bereits stattgefunden: «Nach den jüngsten Ereignissen über mutmassliche Chemiewaffeneinsätze und der massiven Verschlechterung der Lage in den letzten Jahren würde eine solche Ausfuhr heute höchstwahrscheinlich unterbunden werden», sagte das Seco gegenüber RTS.