Was weiter geschah: «Helsana +»-App für rechtswidrig erklärt

Nr. 18 –

Um ihre KundInnen zu einem gesunden Lebensstil zu animieren, bieten immer mehr Krankenkassen eigene Apps an. Eine davon ist «Helsana +», mit der sich die Versicherten mittels Punktesystem Geldprämien gutschreiben lassen können. Die App greift auf zahlreiche Funktionen des Smartphones der NutzerInnen zu. Im Oktober 2017 begann sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte mit der App zu beschäftigen. In einer abschliessenden Empfehlung hält dieser nun fest, dass die Prämienrückerstattung mittels «Helsana +» rechtswidrig sei.

Konkret geht es dabei um die Daten von KundInnen, die bei der Helsana ausschliesslich über eine Grundversicherung verfügen. Für eine Rückerstattung der Prämien der Grundversicherung fehle eine gesetzliche Grundlage, diese Rückerstattung sei daher nicht zulässig. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte empfiehlt deshalb, das Sammeln und Bearbeiten der Daten von ausschliesslich grundversicherten KundInnen zu unterlassen.

Der Helsana bleiben nun dreissig Tage Zeit, um dem Datenschutzbeauftragten mitzuteilen, ob sie die Empfehlung annimmt. In einer Mitteilung gab die Krankenkasse bereits bekannt, dass sie die Rechtsauffassung des Datenschützers nicht teile und daher seine Empfehlungen ablehne. Vermutlich wird sich also bald das Bundesverwaltungsgericht mit «Helsana +» beschäftigen müssen.

Nachtrag zum Artikel «Hüpfen und sich optimieren für Helsana» in WOZ Nr. 48/2017 .