Lohngleichheit: Schlaufen drehen im Ständerat

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Rund zwölf Prozent verdienen Frauen durchschnittlich weniger als Männer, so die Zahlen der aktuellsten Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik. Diese Differenz ist nur zum Teil strukturell erklärbar – der Rest ist Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Das Parlament glänzte bisher nicht gerade mit Aktivismus in dieser Frage, nun nimmt der Ständerat immerhin einen neuen Anlauf. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am Montag bekannt gegeben, dass sie weiterhin verbindliche Kontrollen zur Sicherung der Lohngleichheit will. Dem Ständerat wird also eine identische Gesetzesrevision vorgelegt wie bereits Ende Februar. Damals hatte der Ständerat eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes an die zuständige Kommission zurückgewiesen. CVP-Ständerat Konrad Graber, der den Rückweisungsantrag stellte, verlangte die Prüfung von weiteren Modellen wie dem der Selbstdeklaration.

Das dem Ständerat vorgelegte Gesetz forderte, dass Unternehmen mit mehr als hundert Beschäftigten alle vier Jahre verbindliche Lohngleichheitsanalysen durchführen und diese anschliessend überprüfen lassen. Die Gesetzesänderung war bereits im Vorfeld abgeschwächt worden: Ursprünglich hatte der Bundesrat Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab fünfzig Angestellten gefordert.

Dass die zuständige Ständeratskommission nach der Prüfung von mehreren Modellen an verbindlichen Kontrollen festhält und nicht auf Selbstdeklaration setzt, ist auf dem Weg zur Abschaffung der Lohndiskriminierung erst ein kleiner Schritt. Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen sieht die Gesetzesrevision nicht vor. Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) geht die Gesetzesrevision darum nicht weit genug. «Die Behörden benötigen weiter gehende Kompetenzen, es braucht Stichprobenkontrollen mit der Möglichkeit, die fehlbaren Unternehmen zu sanktionieren», sagt SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann.

Der SGB fordert weiter, dass auf die Minderheitsanträge der Kommission eingegangen wird, die mehr Verbindlichkeit fordern. Noch unzufriedener zeigt sich die Gewerkschaftsdachorganisation Travail Suisse. Sie bezeichnet die jetzige Vorlage als «heisse Luft» und wünscht sich die Umsetzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesrevision. Diese soll zusätzlich durch wirksame Kontrollen und deutliche Sanktionen verstärkt werden. Ob es dazu kommt, entscheidet sich bereits am 29. Mai. Dann kommt das Geschäft erneut in den Ständerat.