Die Medienzukunft mit Hansi Voigt: Schweizer Recht statt fremde AGBs

Nr. 23 –

Druck von aussen ist nicht immer schlecht, und Google tut manchmal von sich aus das Richtige. Der Teufel steckt im Kleingedruckten, das wir per Mausklick abnicken.

Der Druck kam von aussen. Der Uno-Menschenrechtsausschuss hatte das in Irland geltende Abtreibungsgesetz 2016 als Verstoss gegen internationale Menschenrechtsvereinbarungen kritisiert und die irische Regierung aufgefordert, es zu überarbeiten. Als im Mai dieses Jahres die Abstimmung anstand, ob das Gesetz von 1931, das die Abtreibung selbst nach einer Vergewaltigung unter Strafe stellt, aufgehoben werden sollte, hätte man sich fragen können, ob die irischen Männer überhaupt mitabstimmen sollten. Abtreibungen sind schliesslich Sache der Frauen.

Die alten Männer in den Vereinigten Staaten, die den evangelikalen Fundi-Organisationen der mächtigen «Pro-Life»-Bewegung meistens vorstehen, sahen das anders. Die Fundis aus dem Bible Belt wollten die Meinungsbildung zum Teufelswerk der Abtreibung weder den Iren noch den Frauen und schon gar nicht dem Zufall überlassen. Der transatlantische Beistand fuhr ebenso mächtig wie gezielt in Werbekampagnen auf Facebook und Youtube nieder.

Danke, Facebook!

In Irland wacht eine staatliche Behörde darüber, dass vor Referenden alle Seiten im Radio und im Fernsehen ausgewogen zu Wort kommen und kein Geld aus dem Ausland annehmen. Online aber wacht niemand. Zwei Wochen vor der Abstimmung beschlossen die US-Plattformen von sich aus, keine Kampagnen aus dem Ausland zuzulassen. Eine rechtliche Handhabe gab es nicht. Danke, Facebook! Danke, Google!

Wir gewöhnen uns daran, dass ausländische InteressenvertreterInnen die nationale Politik mitprägen. Wenn wir am 10. Juni in der Schweiz das Geldspielgesetz auszählen, wird das Resultat auch den finanziellen Einsatz der ausländischen Casinokonzerne widerspiegeln. Weit stärker als die Einmischung in politische Debatten fällt aber die latente Angleichung und Verschiebung gesellschaftlicher Normen und Werte ins Gewicht, wenn wir per unbedachten Mausklick neue Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren.

Umso überraschender ist die offene Debatte um das heraufgesetzte Mindestalter des zu Facebook gehörenden Messenger-Diensts Whatsapp. Um Konsequenzen aus dem neuen europäischen Datenschutzgesetz vorzubeugen, will Whatsapp seine Datenklauerei jetzt offiziell nicht mehr an unter Sechzehnjährigen begehen. Kinder, die auf Whatsapp chatten wollen, müssen also behaupten, sie seien über sechzehn Jahre alt – oder sie müssen so tun, als würden ihre Eltern zustimmen.

So weit, so üblich. Aber statt das Thema zu besprechen oder auf Threema umzusteigen, löschen die RektorInnen die Klassenchats. Sie erheben damit quasi die billige Selbstschutzklausel einer Datenkrake zum Gesetz. Wenn sie schon am Löschen sind, dann können sie gleich fast alle Newsseiten aus dem Unterricht verbannen – ausser WOZ und NZZ, die mit ihren Apps bereits Vierjährige auf ihre politische Linie bringen dürfen. Hingegen sind die Apps von «Tages-Anzeiger» und «Blick» erst ab siebzehn Jahren gestattet. Bei «20 Minuten Online» führte seinerzeit die Abbildung einer halb entblössten Brustwarze von Kate Moss dazu, dass das Mindestalter um satte dreizehn Jahre heraufgesetzt wurde. Einspruch liess Apple nicht gelten.

Hauptsache, keine Nippel

Auf Youtube (im App-Store ab siebzehn Jahren) kann sich jedes Kind übelste Hinterhofkämpfe von verstörender Brutalität anschauen. Solange nur herausgeprügelte Augen und keine halben Brustwarzen zu sehen sind, ist alles in Ordnung.

Man könnte fast anfangen, die anstehende Selbstbestimmungsinitiative der SVP nachvollziehbar zu finden. «Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.» Das klingt, als erster Satz der Initiative, erst mal ganz vernünftig. Aber leider zielt die Initiative darauf, das Völkerrecht auszuhebeln, nicht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Abstimmung «Schweizer Recht statt fremde AGBs» wäre vermutlich, auch aus SVP-Sicht, inzwischen zielführender.

Hansi Voigt (54) war stellvertretender Chefredaktor bei «Cash», arbeitete bei 20min.ch und gründete «Watson» mit.