Internationaler Strafgerichtshof: Der Meilenstein wird zum Desaster

Nr. 24 –

Der frühere kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba war bereits als Kriegsverbrecher verurteilt. Nun muss ihn der Internationale Strafgerichtshof wieder laufen lassen. Die Institution steckt in der Krise.

Nahezu ein Jahrzehnt dauerte das Verfahren gegen den früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba, bis dieser wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gesprochen wurde. Doch nun dürfte alles viel schneller gehen: Nachdem die RichterInnen am Dienstagnachmittag seine Freilassung angeordnet hatten, wartet Bemba nur noch auf seine Papiere und wird dann das Gefängnis in Den Haag als freier Mann verlassen.

Am vergangenen Freitag hob die Berufungskammer das Urteil auf, weil Bembas Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) schliesst damit seinen bisher wichtigsten Fall mit einem Desaster ab. Der Fall Bemba galt gerade noch als Meilenstein in der Geschichte des Gerichts: Erstmals wäre ein hochrangiger Politiker verurteilt worden, erstmals wäre ein Kommandeur für die Taten seiner Truppen zur Rechenschaft gezogen worden, inklusive sexuelle Verbrechen im Krieg.

Juristisch komplex, politisch brisant

Der Fall Bemba war juristisch komplex und politisch aufgeladen. Jean-Pierre Bemba ist Chef der Bewegung für die Befreiung des Kongo (MLC), einer Oppositionspartei und früheren Rebellengruppe. Als im Oktober 2002 Truppen unter der Führung von François Bozizé die Regierung in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik zu stürzen drohten, griff Bemba ein.

Er schickte MLC-Truppen, um den dortigen Präsidenten Ange-Félix Patassé zu unterstützen. Drei von Bembas Bataillonen, etwa 1500 Mann, waren im Land. Im Chaos der Kämpfe mordeten, vergewaltigten und plünderten diese, so die Anklage. Eine Zeugin erzählte, wie sie in der Hauptstadt Bangui von einer Gruppe Lingala sprechender Männer angegriffen wurde, deren Uniformen der der zentralafrikanischen Armee glichen. Einer von ihnen zerrte sie in einen Hof und stahl ihre Tasche. Ein anderer riss ihr die Kleidung vom Leib und stiess sie zu Boden. Sie verlor das Bewusstsein, spürte aber, dass zwei Männer sie vergewaltigten.

Diese und Dutzende weitere ähnliche ZeugInnenaussagen führten zur Verurteilung Bembas im März 2016. Die RichterInnen in Den Haag sprachen ihn als Anführer wegen Mordes, Vergewaltigung und Plünderung schuldig, strafbar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, und verhängten eine Haftstrafe von achtzehn Jahren.

Artikel 28 des Römischen Statuts, des Gründungsvertrags des ICC, macht es möglich, militärische Befehlshaber und andere Vorgesetzte für die Verbrechen ihrer Truppen zu verfolgen. Die Anklage muss unter anderem beweisen, dass der Angeklagte von den Taten wusste und «nicht alle in seiner Macht stehenden erforderlichen und angemessenen Massnahmen ergriff», um sie zu verhindern oder zu sanktionieren.

Im Fall Bemba wurde dieses Prinzip der Vorgesetztenverantwortlichkeit erstmals am Strafgerichtshof angewendet. Die Anklage legte Beweise vor, laut denen Bemba – obwohl er sich meist im Kongo aufhielt – von den Verbrechen in der Zentralafrikanischen Republik wusste. Laut Anklage hat er die Verbrechen trotzdem nicht verhindert.

In ihrem Berufungsurteil wiesen die RichterInnen diese Argumentation jedoch zurück: Die Strafkammer habe es versäumt, Beweise der Verteidigung zu berücksichtigen. So habe der MLC-Chef etwa die Behörden in der Zentralafrikanischen Republik über mögliche Verbrechen informiert – von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht könne keine Rede sein. Die Argumentation der Anklagebehörde fiel in sich zusammen.

Ineffiziente Prozessführung

Das Berufungsurteil ist eine Mahnung für die AnklägerInnen und ein Rückschlag für das Team von Fatou Bensouda, die seit 2012 die Anklagebehörde führt. Die Gambierin erbte den Fall von ihrem Vorgänger, dem argentinischen Juristen Luis Moreno Ocampo. KritikerInnen werfen diesem vor, sein Handwerk als Ermittler und Ankläger vernachlässigt zu haben. «Ocampos Aufmerksamkeit richtete sich vor allem auf den Ruf des Gerichts in der Öffentlichkeit», sagte der Direktor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, schon 2017. «Er schien nicht sehr interessiert am sorgfältigen Aufbauen von Fällen, was schwierig ist und harte Arbeit.»

Der Fall Bemba war dafür ein Beispiel. Er erregte Aufmerksamkeit und hätte das Ansehen des ICC stärken können. Befehlshaber für Verbrechen ihrer Untergebenen verurteilen zu können, ist ein Kern des Völkerstrafrechts und des Strafgerichtshofs. Der Fall zeigt jedoch, wie komplex ein solches Vorhaben ist. Die derzeitige Chefanklägerin Bensouda verfolgt eine andere Strategie als ihr Vorgänger: Statt Entscheidungen zu überstürzen, beantragt sie erst Haftbefehle oder geht erst zum nächsten Verfahrensschritt über, wenn sicher ist, dass es genügend Beweise und ZeugInnen gibt.

Nach zehn Jahren Verfahren – Bemba wurde im Juli 2008 nach Den Haag überstellt – muss sich der ICC Fragen zu seiner Arbeitsweise gefallen lassen. «Die Berufungsentscheidung unterstreicht, wie ineffizient die Prozesse sind», schreibt die US-Völkerrechtsprofessorin Leila N. Sadat im Blog des «European Journal of International Law». «Das ist ein echtes Problem für das Gericht.»

Während der ICC noch die mutmasslichen Verbrechen von Bembas Truppen 2002 und 2003 verfolgte, brach in der Zentralafrikanischen Republik 2013 ein neuer Bürgerkrieg aus. Die Länge des Verfahrens und der Freispruch am Ende tragen nicht dazu bei, die schwindende internationale Unterstützung für den ICC zurückzugewinnen.

Am 17. Juli begeht die Staatengemeinschaft in Den Haag die Gründung des Gerichts vor zwanzig Jahren. Die Bilanz ist nicht berauschend: Bisher gab es Urteile in sechs Fällen, inklusive Bembas Freispruch. Die Jubiläumsveranstaltung könnte zu einem Krisentreffen werden.