Flankierende Massnahmen: Weit mehr als eine «religiöse Frage»

Nr. 25 –

Aussenminister Ignazio Cassis überrascht mit der Ansage, in den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen mit der EU die flankierenden Massnahmen aufweichen zu wollen. Knackpunkt: die sogenannte 8-Tage-Regel. Die Gewerkschaften sind alarmiert.

Am Erscheinungstag dieser WOZ befindet sich Adrian Wüthrich in Brüssel. Der Präsident von Travailsuisse frühstückt zusammen mit Luca Cirigliano, Leiter Internationales des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), und Serge Gnos, Koleiter Sektor Bau bei der Unia, mit EU-ParlamentarierInnen aus Deutschland und Österreich. Und trifft sich mit Claude Maerten, dem stellvertretenden Verhandlungsführer der EU. «Vielleicht können wir ihm klarmachen, um was es bei den flankierenden Massnahmen effektiv geht», sagt Wüthrich kurz vor der Abreise.

Gesprächsstoff gibt es genug. Und es eilt. Ende Juni will Aussenminister Ignazio Cassis einen Grundsatzentscheid des Bundes zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU erzielen. Kurz zuvor hat er aber mit einer Aussage auf Radio SRF aufhorchen lassen. Cassis hat nämlich wieder mal einen Knopf gedrückt. Wobei die Eilfertigkeit, mit der er selbst seine KollegInnen im Bundesrat überraschte, auch mit «vorauseilendem Gehorsam» bezeichnet werden könnte. Aufgeschreckt hat Cassis insbesondere die Gewerkschaften. Und zwar mit seiner Andeutung, die 8-Tage-Regel aufzuweichen – jene Lohnschutzmassnahme, die im Rahmen der seit 2004 bestehenden Personenfreizügigkeit eine entscheidende Rolle spielt.

Bislang müssen Firmen aus dem EU-Raum ArbeiterInnen acht Tage im Voraus anmelden und eine Kaution hinterlegen, bevor diese ihre Arbeit in der Schweiz aufnehmen. Damit sollen die ArbeitsinspektorInnen überprüfen können, ob die jeweils geltenden Mindestlöhne eingehalten werden. Und Cassis’ Alternative? Eine Meldefrist von vier Tagen, zusammen mit einer Voranmeldung per App: Das jedenfalls liess er im Radiointerview durchblicken – nicht ohne sich dabei über die 8-Tage-Regel als «fast religiöse Frage» lustig zu machen.

Kampf dem Dumping

«Acht Tage sind für einen wirksamen Lohnschutz das absolute Minimum», sagt Wüthrich. In Brüssel wollen er und seine Kollegen darlegen, weshalb die Situation der Schweiz eine besondere ist: «Es gibt kein anderes Land in Europa, in dem so viele Arbeiter für nur ein paar Tage zu Arbeitseinsätzen über die Grenze kommen. Wie soll man da mit einer Meldefrist von vier Tagen ihre Löhne überprüfen?»

Für die Gewerkschaften ist die neuste Episode eine weitere Station in ihrem langen Kampf gegen Dumpinglöhne. Insbesondere Firmen und Behörden aus benachbarten Regionen in Deutschland und Österreich beschweren sich immer wieder über die hierzulande ausgehandelten Schutzmassnahmen. Bis 2009 gelang es jedoch, in den meisten Punkten eine Lösung zu finden; so auch bei der 8-Tage-Regel. Doch seit 2012 sind die flankierenden Massnahmen durch die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen wieder stärker gefährdet – in allen anderen Punkten sind sich die Parteien schon sehr nahe gekommen.

«Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» lautet eine alte Forderung, für die sich der SGB auch im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) engagiert. Im Wissen darum, dass es nicht nur um die Schweiz geht, hat er sich schon 2006 für eine europäische Mindestlohnpolitik bis hin zu einer Harmonisierung der sozialen Standards eingesetzt. 2008 präsentierte er dem Vorstand des EGB ein Papier, in dem er auf die Deregulierungstendenzen des Europäischen Gerichtshofs und die damit verbundene Unterordnung der nationalen Souveränitäten im ArbeitnehmerInnenschutz gegenüber den europäischen Grundfreiheiten reagierte. Dann aber kam die Finanzkrise – viele Gewerkschaften zogen sich in nationale Abwehrkämpfe zurück.

Ein Durchbruch auf europäischer Ebene gelang erst 2016: Wohl auch als Reaktion auf den in vielen Ländern erstarkten Rechtspopulismus wurde eine Revision der Entsenderrichtlinie lanciert, die im Mai dieses Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet wurde. In der Richtlinie vorgesehen ist aber auch eine Reihe von weiteren Verbesserungen, insbesondere eine breitere Definition des Lohnbegriffs.

Nun aber, wenige Wochen nachdem sich das Europäische Parlament dem Prinzip «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» verpflichtet hat, droht in der Schweiz ein zentraler Pfeiler im Lohnschutz aufgeweicht zu werden. Für Adrian Wüthrich ist das absurd: «Ginge es nach uns, so würden wir die flankierenden Massnahmen nie in einem Rahmenabkommen regeln.»

Dass die derzeitigen Lohnschutzmassnahmen noch lange nicht genügen, zeigt der aktuelle Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen: 2017 haben über 8000 von rund 44 000 kontrollierten Firmen (darunter viele schweizerische), die von keinem Gesamtarbeitsvertrag betroffen sind, Löhne unter dem orts- und branchenüblichen Niveau bezahlt – am meisten im Baugewerbe. Gar nicht in dieser Statistik enthalten sind Dumpingfirmen, die in Kantonen mit zu tiefen Richtlöhnen ungestraft aus den Kontrollen kommen.

Für Wüthrich spricht all das dafür, dass die flankierenden Massnahmen permanent ausgebaut werden müssen. So denkt er an eine Vereinfachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen; und auch die Stellenmeldepflicht müsse effektiv umgesetzt werden: «Eine Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt für ältere Leute, Menschen mit ausländischen Namen oder Wiedereinsteigerinnen muss spür- und messbar sein.»

Ein Kratzer zu viel?

Der Bundesrat hat die flankierenden Massnahmen bislang stets als «rote Linie» bezeichnet. Nun aber ist Cassis ausgeschert. Und zeigt sein wahres Gesicht: Wie schon in anderen Verhandlungspunkten für das Rahmenabkommen wie dem Strommarktabkommen macht er Zugeständnisse gegenüber dem Kapital – und setzt den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen aufs Spiel. Erst im Januar hat schon die SVP mit der «Kündigungsinitiative» zum Angriff auf die Personenfreizügigkeit geblasen. Jetzt nutzt sie den Moment, um den durch Cassis provozierten Druck auf in der Schweiz lebende ArbeiterInnen als weiteres Argument für eine gesteuerte Zuwanderung zu zücken.

Mit seinem Solo jedenfalls setzt Cassis die Bilateralen aufs Spiel: «Die flankierenden Massnahmen waren und sind die Bedingung dafür, dass die Gewerkschaften die bilateralen Verträge unter Einschluss der Personenfreizügigkeit mittragen», sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner letzte Woche an einer Medienkonferenz. Und: «Dank den Flankierenden sind die Bilateralen in den Volksabstimmungen jeweils gutgeheissen worden. Gegen den harten Widerstand der nationalistischen Rechten.»

So geht es im Streit um die 8-Tage-Regel um weit mehr als eine «religiöse Frage»: darum nämlich, ob die Hochpreisinsel Schweiz ihre europaweit höchsten Löhne schützen kann – oder sie von ausbeuterischen Unternehmen diktieren lässt. Wird dieser Schutz geschwächt, steht auch der bilaterale Weg auf dem Spiel. Adrian Wüthrich formuliert es so: «Jeder Kratzer an den flankierenden Massnahmen stellt das Rahmenabkommen infrage.»