Asylpolitik: Wenn Beamte tagelang Amharisch lesen müssten

Nr. 28 –

Die Staatspolitische Kommission möchte Asylsuchende zwingen, den Behörden Zugang zu sämtlichen Handydaten zu geben. Dabei ist es zu solchen Beschlagnahmungen in der Praxis bereits gekommen.

Ein Flüchtender betritt Schweizer Boden, sofort nehmen die Behörden ihm Handys und Laptops ab. Beamte durchkämmen Fotoalben und finden über die Metadaten heraus, wo er wann war. Die Handydaten sollen helfen, Identität und Fluchtroute einer Person nachzuweisen. Geht es nach der Staatspolitischen Kommission, ist das die Zukunft des Asylverfahrens. Das Ergebnis in der Kommission von National- und Ständerat war deutlich. Nun wird eine Gesetzesänderung entworfen.

Eine Person betritt Schweizer Boden, sofort nimmt die Flughafenpolizei ihre Handys und Laptops an sich. Das ist nicht nur ein Zukunftsszenario, sondern passierte vier Klienten des Zürcher Anwalts Marcel Bosonnet bereits im Jahr 2010. Insgesamt sechs Handys und drei Laptops sind damals beschlagnahmt und nach ein paar Tagen zurückgegeben worden, wie aus Bosonnets Korrespondenz hervorgeht. Die Rückgabe war möglich, weil sie «für das weitere Asylverfahren nicht mehr relevant» gewesen seien, schrieb damals die Flughafenpolizei. Bosonnet ist überzeugt, dass die Daten ausgewertet wurden. Er erinnert sich, wie beim Interview durch die Migrationsbehörden einem seiner Klienten Fotos von dessen Handy präsentiert wurden: Was ist das? Wo ist das? Wer ist das?

Auf «freiwilliger» Basis?

Im von Bosonnet aufbewahrten Schreiben der Flughafenpolizei heisst es, man kläre die Rechtsgrundlage der Beschlagnahmung ab. Ob diese Abklärungen erfolgreich waren, kann die Kantonspolizei Zürich heute nicht mehr rekonstruieren. «Elektronische Geräte werden den Asylsuchenden belassen, ausser es liegen strafrechtliche oder andere Gründe vor», erklärt Werner Schaub von der Kantonspolizei. Was sind andere Gründe? Schaub nennt die Strafprozessordnung und das kantonale Polizeigesetz. Werden Asylsuchenden im Kanton Zürich auf freiwilliger Basis elektronische Geräte abgenommen? Schaub: «Meines Erachtens schliesst sich ‹abnehmen› im Zusammenhang mit ‹freiwillig› aus, deshalb nein.»

Damit dockt Schaub an den eigentlichen Kern der heutigen Praxis an: Schon heute sind Asylsuchende verpflichtet, die Behörden bei ihrem Identitätsnachweis unterstützen. «Mitwirkungspflicht» nennt sich das im Asylgesetz. Und schon heute führt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in den Erstaufnahmezentren in Chiasso und Vallorbe ein entsprechendes «Pilotprojekt» durch: In beiden Zentren stellen die Asylsuchenden die Daten ihrer Handys den Behörden auf «freiwilliger» Basis zur Verfügung. Auf Anfrage wollte das SEM keine Angaben dazu machen, ob sich dem «Pilotprojekt» überhaupt jemand verweigerte. «Freiwilligkeit» – im Zusammenhang mit Asylverfahren darf man das Wort nur in Anführungszeichen verwenden. Wer sich weigert, kooperiert nicht. Die VerweigerInnen wissen, dass ihre Chancen auf eine Aufenthaltsbewilligung durch die Widersetzung nicht steigen werden.

Unscharfe Grauzone

Gegen die parlamentarische Initiative, unterstützt von CVP bis SVP, kann man verschiedene, theoretisch urbürgerliche Argumente ins Feld führen: den Bürokratieboom etwa. Man stelle sich vor, wie sich BeamtInnen tagelang durch Whatsapp-Nachrichten auf Amharisch scrollen. Man kann auf Deutschland verweisen, wo bereits Metadaten von Handys analysiert werden und diese in der Praxis kaum eine Rolle spielen, weil die systematische Auswertung nicht möglich sei. Das schwerwiegendste Argument gegen die Handyauswertungspflicht ist der massive Eingriff in das Recht auf Privatsphäre der Asylsuchenden und aller, mit denen sie je in Handykontakt standen. Auch das SEM sieht keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen für die Handydatenverwertung, wie sie die Kommission vorschlägt. SEM-Sprecher Lukas Rieder sagte unlängst im «Tages-Anzeiger», dass dafür zusätzlich zur asylgesetzlichen weitere formell-rechtliche Anpassungen nötig wären. Offen ist zudem die Frage, ob für jeden einzelnen Fall auch eine richterliche Genehmigung nötig wäre.

Doch schon die heutige «Freiwilligkeit» sorgt für eine unscharfe Grauzone, in der die Asylsuchenden, die den Behörden ausgeliefert sind, kooperieren müssen. Ausser sie verfügen über Privilegien: Nur die wenigsten Asylsuchenden nehmen sich bereits vor dem Interview beim SEM einen Anwalt, so wie es Bosonnets damalige Klienten damals taten. Es waren hochrangige Politiker.