Was weiter geschah: Polizeigesetz an der Urne

Nr. 34 –

Es war ein furioser Schlussspurt, den das Referendumskomitee gegen das neue Berner Polizeigesetz hingelegt hatte. Vergangene Woche wurden die über 12 000 Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht.

Das neue Gesetz schüttelt kräftig an den Grundfesten des Rechtsstaats. Neu soll ein Teil der Sicherheitskosten auf Organisatoren und Teilnehmerinnen von Demonstrationen überwälzt werden, falls es zu Sachbeschädigungen kommt – eine Regelung, wie sie bisher einzig der Kanton Luzern kennt.

Zudem hat man in Bern als Massnahme gegen Fahrende einen hochproblematischen Wegweisungsvollzugszwang in das Gesetz eingebaut: Für eine Wegweisung von Fahrenden muss diesen ein Transitplatz zur Verfügung gestellt werden. Es gibt aber für Fahrende aus dem Ausland genau einen solchen – in Graubünden. Zu guter Letzt beinhaltet das Gesetz auch weitreichende Befugnisse zur polizeilichen Überwachung. Ohne konkreten Tatverdacht dürfte die Polizei Personen überwachen – beispielsweise mittels Bild- und Tonaufnahmen sowie GPS-Trackern oder indem sie in Smartphones eindringt. Ein richterlicher Beschluss wäre dafür erst nach einem Monat notwendig.

Für die Abstimmung zeigt sich das Referendumskomitee dennoch nicht allzu optimistisch. «Wir finden es in erster Linie wichtig, dass überhaupt eine öffentliche Diskussion geführt wird», sagt die Stadtberner Parlamentarierin Tabea Rai (Alternative Linke). «Beim Sammeln der Unterschriften hat sich gezeigt, dass viele Personen den Inhalt des neuen Polizeigesetzes gar nicht gekannt haben.»

Nachtrag zum Artikel «Demo in Bern? Das macht 30 000 Franken, bitte» in WOZ Nr. 3/2018 .