Asylfürsorge: Keine Chance gegen die Gemeindelotterie

Nr. 35 –

Seit einigen Monaten erhalten vorläufig aufgenommene Personen im Kanton Zürich nur noch Asylfürsorge statt Sozialhilfe. Ein erster Monitoringbericht zeigt: Bei der Ausgestaltung der Unterstützungsleistungen herrschen Intransparenz und Willkür.

A. spricht seine Worte mit Bedacht und Deutlichkeit: «It was the economic killer – es hat uns ökonomisch den Rest gegeben.» Vor fünf Jahren ist der heute circa Fünfzigjährige mit seiner Familie aus Syrien in die Schweiz geflohen. Die Schweiz hatte ihm, seiner Frau und ihren fünf Kindern ein Visum ausgestellt: «Ich werde der Schweiz immer dankbar sein, dass wir nicht den gefährlichen Weg hierher nehmen mussten. Doch wir wussten nicht, dass wir hier einer anderen Art Gefahr ausgesetzt sein würden.»

Familie A.s Asylgesuch wurde abgelehnt; da sie in Syrien jedoch an Leib und Leben bedroht sind, wurden sie «vorläufig aufgenommen». Vor allem Menschen aus Eritrea, Syrien, Afghanistan und Somalia werden vorläufig aufgenommen. Der F-Status bedeutet ein Leben im Provisorium. Ändert sich die Situation im Herkunftsland zum Besseren, müssten diese zurückkehren. Doch die Realität sieht anders aus. Viele bleiben jahrelang hier, manche ihr ganzes Leben. Auch A. sagt: «Wohin sollen wir zurückkehren? Unser Bauernhof wurde zerstört. Das Land ist vermint. Der Status F ist eine Strafe und eine Ungleichbehandlung.»

Als «ökonomischen Killer» bezeichnet A. eine Gesetzesänderung, die am 1. März in Kraft getreten ist. Letzten Herbst hatte die Zürcher Stimmbevölkerung der Änderung des Sozialhilfegesetzes zugestimmt, die besagt, dass vorläufig Aufgenommene künftig nur noch mit Asylfürsorge statt Sozialhilfe unterstützt werden. Das führte dazu, dass A.s Familie der Grundbedarf um dreissig Prozent gekürzt wurde. Heute erhalten sie insgesamt rund 3400 Franken pro Monat. Das muss für A., seine Frau und drei Kinder reichen (die zwei älteren sind bereits volljährig und erhalten ihre Beiträge separat). «Nach Abzug von Miete und Versicherungen bleiben noch etwa 1300 Franken, 260 pro Person. Ausflüge mit Freunden für meine Kinder liegen nicht drin, sie könnten sich ja nicht mal ein Sandwich kaufen, geschweige denn das Busbillett bezahlen.»

Dabei ist Familie A. vergleichsweise gut gestellt. Denn ihre Gemeinde richtet sich nach den Richtlinien der Kantonalen Sozialkommission (Soko). Diese sind jedoch unverbindlich – die Gemeinden haben bei der Ausgestaltung der Asylfürsorge völlig freie Hand. Der Kanton zahlt den Gemeinden eine Pauschale von 36 Franken pro Person und Tag für Lebensunterhalt, Miete und Integrationsmassnahmen. Diese Pauschale deckt die tatsächlichen Kosten jedoch längst nicht. Die Gemeinden entscheiden selbst, ob sie Mehrkosten tragen wollen.

Uneinheitliche Richtlinien

Nun ist ein Bericht erschienen, der einen ersten Überblick über die Asylfürsorge in den Gemeinden bietet. Verfasst hat ihn Map-F, die Monitoring- und Anlaufstelle für vorläufig aufgenommene Personen, die kurz nach der Abstimmung aus dem Nein-Komitee hervorgegangen ist. Map-F hat alle 166 Gemeinden im Kanton angeschrieben, 73 haben geantwortet. Es zeigt sich eine grosse Uneinheitlichkeit.

Gut die Hälfte der befragten Gemeinden hält sich an die Soko-Richtlinien. Andere liegen weit darunter. Besonders negativ sticht Stäfa heraus. Für den Grundbedarf erhielt eine Einzelperson im Kanton Zürich 986 Franken Sozialhilfe, die Soko empfiehlt 690 Franken Asylfürsorge, in Stäfa sind es 410 Franken. Die Gemeinde zieht zusätzlich 50 Franken ab als «Rückstellung für Unvorhergesehenes», faktisch werden also noch 360 Franken ausbezahlt. Eine vierköpfige Familie in Stäfa erhielt früher noch 2110 Franken Sozialhilfe, heute jedoch nur noch 1250 für den Grundbedarf. In Gemeinden, die die Unterbringung von vorläufig Aufgenommenen an die private Asylbetreuungsfirma ORS ausgelagert haben, gelten die Ansätze der ORS, die konsequent knapp unter den Empfehlungen der Soko liegen. Die ORS zieht noch mal fünf Prozent vom Grundbedarf ab, wenn sie für die Betriebskosten der Unterkunft aufkommt.

Auch für die Mieten fehlt eine einheitliche Regelung. Während in einigen Gemeinden die Richtlinien der Sozialhilfe gelten, definieren andere in jedem Einzelfall, wie hoch die Miete sein darf. «Das führt zu Willkür und Intransparenz», sagt Moritz Wyder, Geschäftsführer von Map-F. Ihm sind auch Gemeinden bekannt, die Menschen zwingen, aus ihren Wohnungen aus- und in Kollektivunterkünfte einzuziehen.

Familie A. lebt zu siebt in einer engen Vierzimmerwohnung an einer viel befahrenen Strasse in einer kleinen Zürcher Gemeinde. Auch fehlt ein Rückzugsort, wo die Kinder in Ruhe Hausaufgaben machen können. «Wir würden gerne umziehen. Doch es ist unmöglich, etwas zu finden. Was wir für die Miete bekommen, liegt dreissig Prozent unter den Marktpreisen.»

Wie der Esel mit der Karotte

Im Abstimmungskampf argumentierten die BefürworterInnen einerseits mit Einsparungen für den Kanton, andererseits, dass sich mit den Leistungssenkungen der Druck erhöhe, das Land zu verlassen oder sich zu integrieren. A. lacht, wenn er das hört. «Wie soll ich motiviert sein, mich zu integrieren, wenn mir immer mehr Hindernisse in den Weg gelegt werden? Mit meinem F-Ausweis kann ich ja nicht einmal ein Handyabo lösen.» Eine seiner Töchter macht eine Lehre als medizinische Praxisassistentin. Ihr Lohn wird ihr vom Grundbedarf abgezogen.

Man sieht A. an, dass er müde ist. «Ich fühle mich wie der Esel mit der Karotte. Um einen besseren Aufenthaltsstatus zu bekommen, müsste ich finanziell unabhängig sein. Um einen Job zu finden, brauche ich aber einen besseren Aufenthaltsstatus. Wir leben in einer Blockade. Der Staat sollte uns helfen, Teil dieser Gesellschaft zu werden, anstatt uns knapp so viel zu geben, dass wir nicht verhungern.»

Spareffekt bleibt aus

So wie Bund und Kantone sind auch Gemeinden verpflichtet, vorläufig Aufgenommene zu integrieren. Der Bund zahlt den Kantonen pro Person eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken, womit wiederum kantonale Integrationsprogramme finanziert werden. Die Mehrheit der von Map-F befragten Gemeinden bietet keine darüber hinausgehenden Integrationsmassnahmen an. So antwortet etwa die Gemeinde Bubikon, dass «die Integration nur bei vorhandener Motivation geleistet wird», Embrach «entscheidet situativ» und erbringt Leistungen dort, wo sie «sinnvoll sind». Moritz Wyder sagt dazu: «Es ist wie in einer Lotterie. Je nachdem, wo man wohnt, ist man besser oder schlechter gestellt. Das Perfide dabei ist, dass vorläufig Aufgenommene ihren Wohnsitz nicht selbst wählen können.» So bekomme eine vorläufig aufgenommene Person in Zürich mehr als zweieinhalbmal so viel Unterstützung wie in Stäfa.

All das steht im Widerspruch zur kürzlich vom Bund verabschiedeten Integrationsagenda, laut der auch die Integrationspauschale auf 18 000 Franken verdreifacht werden soll. Der Bund hält auch fest, dass jeder Franken, der in die Integration investiert werde, auf lange Sicht vier Franken im Sozial- und Bildungsbereich spare. «Der im Abstimmungskampf versprochene Spareffekt bleibt aus», sagt Moritz Wyder. «Die Gemeinden haben jetzt schon Mehrausgaben. In absehbarer Zeit werden auch beim Kanton mehr Kosten anfallen. Darunter zu leiden haben aber vor allem die Betroffenen.»