Kulturpolitik: Wenn Kulturförderung zur Lotterie wird

Nr. 37 –

Ein Entscheid und seine Folgen: Was 2015 als Lösung für die Zürcher Kulturförderung gehandelt wurde, sorgt ab 2022 für Probleme. Und erinnert daran, dass Kulturförderung Staatsaufgabe ist.

Freies Kulturschaffen in einer Ateliergemeinschaft an der Zürcher Kochstrasse: «Nice to have» oder zwingend Gegenstand staatlicher Förderung?

Der Vorschlag klang verlockend: Mehr Geld für die Kultur sollte es geben, gleichzeitig würden aber die kantonalen Kulturausgaben sinken. Die Idee kam vom grünen Zürcher Regierungsrat Martin Graf, und sie schien 2015 die Lösung für gleich zwei Probleme zu sein: Einerseits waren die Departemente im Kanton Zürich bereits seit zwei Jahren zum Sparen angehalten, andererseits quoll der kantonale Lotteriefonds über. Rund 250 Millionen Franken hatte das Lottospiel über die vergangenen Jahre in den Topf gespült. Geld, das vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport verwendet werden muss. Dass es offenbar zu wenig ausgegeben wurde, führte zu Kritik wie auch zu Begehrlichkeiten von anderen Kantonen.

Also lagerte Graf die Kulturfinanzierung um: Bisher stammten 9 Millionen Franken aus dem ordentlichen Budget, 8,5 Millionen kamen aus dem Lotteriefonds. Die 9 Millionen aus dem Budget wollte Graf streichen und dafür die Lotteriefondsgelder auf 23 Millionen aufstocken – unter dem Strich bedeutete dies sogar 5,5 Millionen Franken mehr für die Kultur. Die 23 Millionen sollten an die Fachstelle Kultur gehen, die das Geld verteilen würde.

Der Trick hinter dieser Umlagerung: Wenn man Erträge aus dem Lotteriefonds im Budget verbucht, sind das keine Staatsmittel. Kein Wunder, wurde dieser Deal vom Kantonsrat abgesegnet.

Folgenschwerer Entscheid

Während das Opernhaus und das Theater Kanton Zürich weiterhin Staatsmittel erhielten, sollte das freie Kulturschaffen künftig also vollständig aus dem Lotteriefondstopf bezahlt werden. Allerdings war schon 2015 klar, dass die Mittel aus der Reserve des Lotteriefonds 2021 aufgebraucht sein würden. Und das bedeutet konkret: Ab 2022 ist die Höhe der Mittel der Kulturförderung nicht mehr gesichert.

«Dass der Beschluss von 2015 vom Kantonsrat unterstützt wurde, ist ein Armutszeugnis», sagt die heutige SP-Kantonsrätin und Künstlerin Eva-Maria Würth. Kultur dürfe kein «nice to have» sein, das aus provisorischen Töpfen versorgt wird. «Kulturförderung ist in der Bundesverfassung verankert und mit einem Gesetz unterlegt», so Würth. «Kulturförderung ist Staatsaufgabe und muss mit Staatsmitteln finanziert werden.»

Die drohenden Folgen des Entscheids, die Kulturfinanzierung aus dem ordentlichen Budget auszulagern, erkannten die Zürcher Filmschaffenden bereits 2015: Was einmal aus dem Staatsbudget gestrichen wurde, ist nur schwer wieder reinzubringen. Und sind die Reserven aus dem Lotteriefonds erst einmal leer, droht in der Kultur die nächste Sparrunde. Deshalb lancierten sie die Initiative für ein Film- und Mediengesetz, das die Filmförderung gesetzlich verankern und so zu einem regulären Teil des Staatsbudgets machen soll.

Am 23. September kommt die Initiative im Kanton Zürich zur Abstimmung. Keinen Monat zuvor hat der Zürcher Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) den konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) für die nächsten vier Jahre präsentiert und dabei die schlimmsten Befürchtungen der Kulturbranche bestätigt: Statt wie bisher 23 Millionen Lotteriefondsgelder für das freie Kulturschaffen sind nur noch 19,4 Millionen Franken vorgesehen. Zusätzliches Ungemach droht mit dem Entwurf des kantonalen Lotterie- und Sportfondsgesetzes. Er sieht vor, lediglich zwanzig Prozent der Lotterieeinnahmen an einen Kulturfonds zu vergeben. Das wären dann noch rund 15 Millionen Franken jährlich.

Ins ordentliche Budget nehmen

Eva-Maria Würth ist zusammen mit anderen Kulturschaffenden bereits Anfang Jahr aktiv geworden und hat die Interessengemeinschaft Pro Kultur Kanton Zürich mitgegründet. Die IG vereint Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturvermittelnde und setzt sich für eine umfassende Förderung ihrer Tätigkeiten ein. Ziel des Vereins ist weiter, die unterschiedlichsten Sparten und AkteurInnen zusammenzubringen, für dasselbe zu kämpfen und sich nicht gegenseitig das Wasser abzugraben.

Dass die Filmschaffenden nun mit ihrer Initiative vorpreschen, sieht Würth jedoch nicht als Egolauf einer einzelnen Branche: Die Initiative sei lanciert worden, bevor die IG gegründet worden sei. «Wir von Pro Kultur finden das Film- und Mediengesetz wichtig und richtig. Allerdings ist es etwas unglücklich, dass die Abstimmung zeitlich in die allgemeine kantonale Kulturbudget- und Abbaudiskussion fällt.»

Die zuständige Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) beschwichtigt: «Abbaupläne gibt es vonseiten der Regierung bisher keine. Auch in Sachen Lotteriefondsgesetz sind noch keine Entscheide gefällt.» Laut Fehr ist absehbar, dass die Kultur erneut auf zwei Säulen stehen wird.

Das verlangt auch die IG Pro Kultur: Die Kulturförderung soll künftig wieder ins ordentliche Budget genommen und die Lotteriefondsgelder sollen nur subsidiär, also unterstützend, eingesetzt werden. Ausserdem fordert der Verein einen Lotteriefondsanteil von dreissig Prozent und für die freien Kulturschaffenden eine Verdopplung auf insgesamt 46 Millionen Franken. «Es gehört zu einem zeitgemässen Staatsverständnis, dass man Kunst und Kultur fördert», ist Würth überzeugt.

Ob der Entscheid von 2015 ein Fehlentscheid gewesen sei, dazu will sich Jacqueline Fehr nicht äussern. Doch sie habe aus der aktuellen Situation eine zentrale Lehre gezogen: «Wenn man eine Befristung beschliesst, muss man zwingend auch sagen, wie es nachher weitergehen soll.»

Ökonomie der Kultur : Wenig Neues aus der Zukunft

Irgendwann platzte Edi Stöckli der Kragen: «Ihr tut so, als ob ihr von einem anderen Planeten wärt!», rief der Kinobesitzer und ehemalige Pornofilmproduzent den sechs PodiumsteilnehmerInnen entgegen. «Der Kanton Zürich hat ein Budget von 15 Milliarden! Und wir reden hier von läppischen 23 Millionen!»

«Kulturförderung und ihre Zukunft» hiess die Debatte, zu der das Initiativkomitee des Film- und Mediengesetzes für den Dienstag eingeladen hatte – 23 Millionen Franken aus dem kantonalen Lotteriefonds gehen zurzeit an das freie Kulturschaffen. SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr beteuerte, dass der Regierungsrat bei einer Kürzung der Lotteriefondsgelder bereit sei, das Budget mit Staatsgeldern zu unterstützen. Ansonsten gab es nicht viel Neues aus der Zukunft. Die PodiumsteilnehmerInnen schien die Frage mehr umzutreiben, ob Kulturförderung Wirtschaftsförderung sei, sein solle oder eben nicht. Bereits das Einstiegsreferat über die «Creative Economy» von Michel Pernet (Präsident Verband Kreativwirtschaft) hatte dieses Feld eröffnet. Er begründete die Wichtigkeit der Kulturförderung ausschliesslich mit dem wirtschaftlichen Nutzen.

Gerade umgekehrt argumentierte Schauspielerin und Autorin Laura de Weck in ihrem Referat: dass Kultur für unsere Gesellschaft essenziell sei, gerade weil sie keinen direkten wirtschaftlichen Gewinn bringe. Sie beschrieb anschaulich, wie Kultur zu trösten vermag, glücklich macht oder Schmerzen vergessen lässt: «Wenn ich am Sterben bin, dann hoffe ich, dass ein grosses Stück Kultur neben mir liegt.» Das Podium anschliessend hätte es gar nicht mehr gebraucht.

Silvia Süess