Die Geschichte des Gerichtshofs: Das freundlichere Brüssel

Nr. 44 –

47 Länder akzeptieren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als höchste juristische Instanz. Doch die Institution, die für viele Menschen die letzte Hoffnung darstellt, gerät nicht nur in autoritären Staaten unter Druck.

«Die Schaffung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs war eine unvorstellbar revolutionäre Leistung, die man sich vor hundert Jahren niemals hätte vorstellen können», sagt der ehemalige SP-Nationalrat Andreas Gross. Der Politologe kennt den Europarat und seine Institutionen wie praktisch kein Zweiter: Jahrelang war er selbst Abgeordneter in Strassburg. «Dass ein einzelner Bürger den Staat vor ein supranationales Gericht ziehen kann, bedeutet eine unglaubliche Macht.» Diese Macht nütze in erster Linie denjenigen, die in Ländern mit einem dysfunktionalen Justizsystem lebten.

Gerade für sie ist der Gang nach Strassburg oft die letzte Hoffnung. Die meisten Beschwerden und Urteile betreffen Russland, gefolgt von Rumänien, der Ukraine und der Türkei. Zumeist geht es dabei um schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsentzug oder Folter. Zurzeit sind beispielsweise allein aus Russland über 11 000 Beschwerden hängig. Entsprechend arbeiten allein für die russische Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über vierzig JuristInnen.

Minimalmass demokratischer Standards

«Bis 1989 waren Europarat und EGMR für privilegierte Europäer zuständig», sagt Andreas Gross. «Sozusagen die Kirsche auf dem Dessert.» Über die Zeit kamen immer mehr Länder hinzu: Die Schweiz trat nach einer langwierigen Debatte über ihre Neutralität 1963 bei, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden auch die postkommunistischen Staaten aufgenommen. Heute besteht der Europarat aus 47 Ländern, die den Gerichtshof in Strassburg als höchste juristische Instanz akzeptieren. «Die Integration der ehemals totalitären Gesellschaften machte den Gerichtshof gleich viel bedeutender», sagt Gross. Der EGMR habe ein Minimalmass an demokratischen Standards etabliert, die jederzeit eingefordert werden können.

Was von der Utopie blieb

Die europäische Integration begann einst als Utopie. Der Zweite Weltkrieg war seit einigen Jahren vorbei, als sich an einem Frühlingstag im Jahr 1949 die Vertreter von zehn Ländern in London zur Gründung des Europarats trafen. Den Radikalen unter ihnen schwebte nicht nur ein Zusammenschluss von Staaten vor, sie wollten mehr: Entstehen sollte eine verfassunggebende Versammlung, so Gross.

Der Neuenburger Philosoph Denis de Rougemont schrieb mehrere Briefe an die Abgeordneten: mit der Bitte um eine «europäische Föderation». Zwar hatte er damit keinen Erfolg, doch immerhin gelang ihm die Gründung des Centre Européen de la Culture in Genf, dessen Leitung er übernahm und das fortan ein Ort für kulturellen Austausch wurde.

Aus der verfassunggebenden Versammlung wurde nichts, der Europarat blieb mehr ein Debattenforum denn souveränes Organ. Die Montanunion, die 1951 entstand und aus der erst die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und dann die Europäische Union wurde, übernahm nicht nur Flagge und Hymne des Europarats; sie lief dem Gremium auch in seiner Bedeutung den Rang ab.

Von der Utopie geblieben, so Gross, sei das erste Kapitel der geplanten Verfassung: die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1953 in Kraft trat und im Unterschied zur wenige Jahre zuvor entstandenen Uno-Menschenrechtscharta verbindlichen Charakter besass. Der Europarat mit seinem Gerichtshof wurde zum Hüter der Menschenrechte.

Auch wenn der Europarat mit seinen Institutionen oftmals mit der EU verwechselt wird: Wo sich die einen auf die Wirtschaftspolitik konzentrieren, stehen die anderen für die Menschenrechte ein. In gewisser Weise ist Strassburg stets das freundlichere Brüssel geblieben. Auf jeden Fall das utopischere. «Der arme, vergessene Onkel, der sich mit den Werten befasst, während man sich in Brüssel um das tägliche Leben kümmert», meint Gross lakonisch.

In Strassburg selbst sieht man das Ganze etwas positiver: Heute sei die Stadt «die europäische Hauptstadt von Demokratie und Menschenrechten», sagt Roland Ries, der amtierende sozialistische Bürgermeister der Stadt. Der Gerichtshof sei dabei mehr als ein Symbol: Er stehe für die humanistische Geschichte der Stadt.

In den letzten Jahren geriet der EGMR immer mehr unter Druck. Nicht nur die Antimenschenrechtsinitiative der SVP stellt den Hüter der Menschenrechte radikal infrage. Auch in Ländern wie Grossbritannien, Russland oder der Türkei wird der Gerichtshof angegriffen. Ihren utopischen Charakter hat die Institution deshalb nicht verloren. Die Globalisierung habe den Gründern recht gegeben, sagt Andreas Gross: «Demokratie kann man am besten auf europäischer Ebene absichern.»