Zu Besuch in Strassburg: Ein Stopp an der Haltestelle der Menschenrechte

Nr. 44 –

Im Abstimmungskampf um die Antimenschenrechtsinitiative der SVP steht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fokus. Wer kann dort auf seine Rechte pochen, und wie funktioniert das Ganze? Eine Besichtigung.

  • Hier werden die Rechte von über 800 Millionen Menschen auf dem ganzen europäi­schen Kontinent gesichert: Impressionen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Daniel Rietiker, Jurist am EGMR

Wer in Strassburg recht bekommen will, muss erst einmal an der Post vorbei. «Bureau de courrier» steht auf dem Schild neben der braunen Tür. Dahinter verbirgt sich ein schmuckloser Büroraum. Überall stapeln sich Akten, auf dem Boden, auf den Tischen, fein säuberlich in Regale einsortiert, gelbe, grüne, blaue Kartonumschläge. Sie folgen einer Ordnung, die sich nicht auf den ersten Blick erschliesst. Zweimal am Tag, morgens und nachmittags, wird neue Post angeliefert. Briefe, Päckchen und Pakete, manchmal mit Geschenken versehen – vermutlich, um Justitia milde zu stimmen. Täglich erreichen rund tausend Schreiben die Poststelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), sie treffen per Post, Fax oder E-Mail ein. Jeden Tag setzen tausend Personen irgendwo in Europa ihre Hoffnungen in die HüterInnen der Menschenrechte.

Was hinter der braunen Tür geschieht, mutet magisch an. Innert weniger Stunden wird jede Beschwerde an die zuständige Sektion weitergeleitet. Jeder und jede der rund zehn MitarbeiterInnen der Post sichtet dabei hundert Dossiers am Tag. Sie sprechen Armenisch oder Georgisch, beherrschen Russisch oder Türkisch. 47 Mitglieder zählt der Europarat, dessen Herzstück der EGMR ist, und fast ebenso viele Sprachen. Allein die Bearbeitung der Beschwerden ist eine ungeheure Aufgabe.

In wenigen Wochen wird in der Schweiz über die Antimenschenrechtsinitiative der SVP abgestimmt, oder – wie die SVP sie nennt – die «Selbstbestimmungsinitiative». Sie fordert, die Bundesverfassung in jedem Fall über das internationale Recht zu stellen. Im Fokus steht dabei die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die vor siebzig Jahren als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg entstanden war und seither grundsätzliche Rechtsstandards garantiert. Sie sichert die Rechte von über 800 Millionen Menschen auf dem ganzen europäischen Kontinent. Vom äussersten Zipfel Portugals bis in die Weiten Sibiriens, vom Bosporus bis nach Andorra. Und damit auch diejenigen der 8 Millionen EinwohnerInnen der Schweiz.

Wer sich von einem Staat ungerecht behandelt fühlt, kann in Strassburg auf seine individuellen Rechte pochen. Der kurdische Journalist, der in der Türkei wegen seiner Arbeit inhaftiert ist, ebenso wie die tschetschenische Mutter, deren Sohn im Krieg sterben musste. Der afghanische Asylsuchende, der sich gegen seine Ausschaffung wehrt, ebenso wie die Schweizer Witwe, der die Witwenrente verwehrt wird.

Sollte die Antimenschenrechtsinitiative am 25. November angenommen werden, entstünde ein permanenter Konflikt zwischen Schweizer und internationalem Recht. Die Kündigung der Menschenrechtskonvention wäre wohl nur eine Frage der Zeit. Die Schweiz müsste den Europarat verlassen und wäre dann neben Weissrussland das einzige europäische Nichtmitglied. Dass genau dies das erklärte Ziel der SVP ist, haben Exponenten der Partei selbst mehrfach betont: Hans-Ueli Vogt, der Erfinder der Vorlage, ebenso wie Christoph Blocher. Auch wenn die Partei von einer Kündigung inzwischen angeblich nichts mehr wissen will: Ihr Ansinnen ist seit der Lancierung der Initiative klar. 2012 hatte das Bundesgericht entschieden, einen Thurgauer Secondo nicht auszuweisen. Eine Ausschaffung wäre im Vergleich zu seinem Delikt unverhältnismässig gewesen. Das Gericht stellte damit, so das Mantra der SVP, «die geltende Ordnung auf den Kopf». In Herrliberg sprach man von einem «Staatsstreich». Und sagte der EMRK den Kampf an.

Das Ufo im Europaquartier

Ein bisschen sieht das Gerichtsgebäude mit seiner silbrig-futuristischen Fassade aus, als wäre ein Ufo im Herzen des Strassburger Europaquartiers gelandet. Vor den Fenstern glitzert die Ill in der Mittagssonne, schräg gegenüber glänzt die Glasfassade des EU-Parlaments. Auch die Tramhaltestelle vor der Tür trägt den passenden Namen: «Droits de l’homme», Haltestelle der Menschenrechte. Der britische Architekt, der das Gebäude nach dem Fall der Berliner Mauer baute, weil es nicht genügend Platz für die neuen Mitgliedsländer gab, wollte einen symbolträchtigen Ort schaffen: Der Bau gleicht einem Schiff, das im benachbarten Fluss segelt, auch die schweren gelben Bullaugentüren im Innern erinnern daran. Die beiden runden Trommeln, in denen sich die Gerichtssäle befinden, stehen für die Waagschalen der Justiz.

Am Flussufer stehen vereinzelt ein paar Zelte: Hier campieren Menschen, deren Beschwerden abgelehnt oder nicht berücksichtigt wurden. Die weiterkämpfen, weil eine geliebte Person starb, ein Kind entführt wurde. Weil sie nicht wissen, wohin mit dem Schmerz und der Wut. Manche kommen seit Jahren hierher, Spinner, Verzweifelte. Auch für sie ist das silbrige Gebäude die letzte Hoffnung. Am Tag des Besuchs sind die Zelte leer.

Der Unfug mit den «fremden Richtern»

Hat es eine Schweizer Beschwerde an der Poststelle vorbeigeschafft, landet sie unter einem Plakat der Boston Red Sox: bei Daniel Rietiker. Der sympathische Endvierziger mit der modischen Brille, der nebenberuflich in Lausanne Völkerrecht unterrichtet und sich für das Verbot von Atomwaffen einsetzt, ist einer von derzeit fünf SchweizerInnen am EGMR: Richterin Helen Keller, zuständig für die Schweiz, Richter Carlo Ranzoni, zuständig für Liechtenstein, sowie drei JuristInnen. Sie prüfen die Beschwerden, schreiben Urteile und Berichte, korrespondieren mit den beschuldigten Regierungen. «Eigentlich recht unspektakulär», findet Rietiker, der direkt nach dem Studium am Gericht anfing und mittlerweile seit vierzehn Jahren hier arbeitet.

Der Begriff der «fremden Richter», den die SVP gerne verwendet, ist eine Täuschung. Jedes Land, das die EMRK unterzeichnet hat, schickt einen Richter oder eine Richterin nach Strassburg. Die Schweiz ist das einzige Land, das wegen der Vertretung Liechtensteins zwei stellt.

Gelange eine Beschwerde an die Schweizer Sektion, werde zuerst die Zulässigkeit geprüft, erklärt Rietiker beim Mittagessen. In diesem Schritt würden weit über neunzig Prozent der Fälle aussortiert: weil die Frist, innert derer eine Klage nach Strassburg weitergezogen werden muss, nicht eingehalten wurde oder weil eine Klägerin nicht zuerst durch alle Schweizer Instanzen gegangen ist. «Es gibt bei uns keinen Anwaltszwang», sagt Rietiker. «Alle, die uns schreiben, bekommen eine Antwort.» Beschwerden, die nicht vom Einzelrichter für unzulässig erklärt werden, verbleiben als «Kammerfälle» – und werden entweder von einem Dreier- oder einem Siebnergremium entschieden. Nur die politisch besonders heiklen, wegweisenden Fälle gelangen an die Grosse Kammer, die aus siebzehn Personen besteht. Kein Schweizer Kammerfall wird ohne Richterin Helen Keller entschieden.

Die Schweizer Beschwerden betreffen häufig das Recht auf ein faires Verfahren oder auf Achtung des Familienlebens. Standardfälle gebe es zwar nicht, sagt Rietiker, wiederkehrende Themen aber schon. In den letzten Jahren ging es oft um Verwahrung oder Sozialversicherungen; und immer häufiger kam es vor, dass jemand klagte, weil im «Kampf gegen den Terror» die Menschenrechte zu kurz gekommen seien. Und immer wieder wurden in Strassburg auch Ausschaffungen verhandelt. Das Gericht kann sie vorübergehend stoppen, bis es ein Urteil gefällt hat.

Im vergangenen Jahr behandelte das Gericht rund 270 Beschwerden aus der Schweiz, über 260 lehnte der Einzelrichter, der aktuell aus Georgien kommt, ab. Von den übrigen zehn Fällen stellten vier eine Verletzung der EMRK durch die Schweiz dar. «Die schnelle Handhabung der Fälle, die zum Scheitern verurteilt sind, erlaubt mehr Zeit für die wichtigen Fälle», sagt Rietiker. «Und bei den wichtigen Fällen sortieren wir nach Priorität oder Dringlichkeit.» Als dringlich würden Fälle gelten, bei denen Kinder involviert seien, oder wenn jemand ohne juristische Grundlage im Gefängnis sitze. Dann müsse man zügig reagieren. Zügig, das heisst hier innert zwei bis fünf Jahren. Seit der EGMR 1959 seine Tore geöffnet hat, sind gegen die Schweiz knapp 200 Urteile gefällt worden. Die meisten Beschwerden und Urteile betreffen Russland (vgl. «Das freundlichere Brüssel» ).

Vorwürfe der GegnerInnen

Zurzeit sind insgesamt über 50 000 Klagen hängig. Stimmt es also, dass der Gerichtshof ineffizient arbeitet, wie seine GegnerInnen gerne ins Feld führen? «Klar, manchmal geht es lange, bis ein Urteil gefällt ist – aber das ist auf unseren Erfolg zurückzuführen», sagt Daniel Rietiker. Das Gericht werde mit Fällen überschüttet, viele würden sehr schnell abgearbeitet. «Man kann uns wirklich nicht vorwerfen, ein verkrustetes, altes Gericht zu sein.»

Beurteilt wurden dieses Jahr bereits über 20 000 Fälle – und das bei knapp 700 MitarbeiterInnen und einem Jahresbudget von siebzig Millionen Euro. Zum Vergleich: Allein am Bezirksgericht Zürich arbeiten mehr als 300 Personen. «Wir sind sehr wenig Leute für ziemlich komplizierte Fälle, arbeiten eigentlich also auf Sparflamme», meint Rietiker. «Wenn die EU mit unserem Budget auskommen müsste, würde sie am 3. Januar die Tore schliessen müssen.»

Statt sich nur auf die «richtigen» Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder grundlose Inhaftierung zu konzentrieren, weite Strassburg die Rechtsprechung immer weiter aus: So lautet ein weiterer Vorwurf der EGMR-GegnerInnen. Jurist Daniel Rietiker widerspricht: «Manche Leute haben das Gefühl, wir sollten das Recht so interpretieren wie zur Zeit, als die EMRK geschaffen wurde», sagt er. Doch gerade bei Themen wie Umweltschutz, den Rechten gleichgeschlechtlicher Paare oder der Digitalisierung gehe das gar nicht. «Die Gesellschaft entwickelt sich ja ständig weiter.» Hier brauche es eine Aktualisierung der Grundsätze der EMRK.

Was hinter der futuristischen Fassade des Gerichts passiert, ist gleichzeitig beeindruckend und unspektakulär. Ohne jeden Pathos verläuft an diesem Tag auch eine Urteilsverkündung. Während der Gerichtssaal bei Anhörungen meistens bis auf den letzten Platz gefüllt ist, hat sich heute gerade einmal eine Handvoll Leute versammelt. Es sind nur diejenigen hier, die dazu verpflichtet sind: eine Journalistin und die Pressesprecherin, ein Vertreter des beschuldigten Landes und die Anwältin der Kläger. «La Cour», ertönt es durch den Raum, gefolgt von einem feierlichen Gong. Zwei Richter betreten den Raum. Nach wenigen Minuten ist bereits alles vorbei. Geklagt hatten zwei Dänen, die nach einem Fussballspiel verhaftet worden waren. «Das Gericht sieht keine Verletzung der EMRK», verkündet einer der beiden Richter. «Für alles Weitere lesen Sie die Pressemitteilung.»