Durch den Monat mit Christina Hausammann 
und Alex Sutter (Teil 4): Wozu brauchen die Menschenrechte eine unabhängige Institution?

Nr. 47 –

Weshalb die Menschenrechtsdebatte in der Schweiz widersprüchlich ist. Welche Dossiers blockiert sind. Und warum der Föderalismus den Menschenrechten im Weg steht.

«Es findet eine schleichende ‹Entmenschenrechtlichung› statt, begründet mit ökonomischen Zwängen oder sicherheitspolitischen Überlegungen»: Christina Hausammann und Alex Sutter.

WOZ: Alex Sutter, was hat sich menschenrechtlich in all den Jahren seit der Gründung von humanrights.ch verändert?
Alex Sutter: Der Menschenrechtsdiskurs ist breiter, differenzierter und politischer geworden. Ein Beispiel dafür ist die Konzernverantwortungsinitiative. Diese wird von einer ungewöhnlich breiten NGO-Koalition getragen. Inhaltlich geht es darum, die menschenrechtliche Verantwortung von international tätigen Wirtschaftsunternehmen für ihre Aktivitäten gesetzlich zu verankern. Dabei stützen sich die Initianten sehr präzise auf die internationalen Vorgaben für diesen Bereich.

Also doch eine positive Entwicklung?
Christina Hausammann: In vielen menschenrechtlich brisanten Fragen gibt es politisch keine wirklichen Fortschritte. Nehmen wir die fehlenden Ombudsstellen: Seit vielen Jahren gibt es nur in sechs Kantonen und in einigen wenigen Städten eine Stelle, an die sich Bewohnerinnen und Bewohner wenden können, wenn sie ein Problem mit einer staatlichen Stelle haben. In allen anderen Kantonen gibt es keine niederschwellige unabhängige Anlaufstelle, wenn jemand ein Problem mit den Sozial- oder Steuerbehörden, der Polizei oder auch mit der Schule hat. Internationale Menschenrechtsorgane legen der Schweiz regelmässig nahe, solche Stellen flächendeckend einzuführen. Doch im Föderalismus gibt es ein strukturelles Problem: Der Bund fühlt sich nicht zuständig, und die Kantone foutieren sich um internationale Empfehlungen. Die Kantonsparlamente würgen entsprechende Vorstösse mit finanzpolitischen Argumenten ab.

Sutter: In anderen Bereichen tritt der Bund aktiv auf die Bremse, etwa was die weitgehende Verweigerung der gerichtlichen Einklagbarkeit der sozialen Menschenrechte angeht. Bis heute weigert sich das Parlament, die Europäische Sozialcharta zu ratifizieren.

Der Grundsatz «Gleiche Rechte für alle Menschen» wird also wieder vermehrt infrage gestellt?
Hausammann: Ja, das muss man leider so sagen. Angefangen hat es im Flüchtlings- und Migrationsbereich, ist inzwischen aber auch im Sozialbereich üblich: Hier findet, begründet mit ökonomischen Zwängen oder sicherheitspolitischen Überlegungen, eine schleichende «Entmenschenrechtlichung» statt – in den Pflegeheimen etwa, bei der Behandlung von IV-Gesuchen oder im Umgang mit Sozialhilfebezügern.

Sutter: Die Verwaltungen, Exekutiven und Parlamente stellen sich oft bewusst gegen eine faire Berücksichtigung menschenrechtlicher Ansprüche, etwa beim Freihandelsabkommen mit China oder bei den Sozialdetektiven. Das zeigt sich auch am zähen Widerstand gegen eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution, wie wir sie schon seit 2001 fordern.

Aber es gibt doch das SKMR, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Bern?
Sutter: Es gibt einen kardinalen Unterschied zwischen dem, was wir fordern, und dem, was das SKMR ist, nämlich ein universitäres Dienstleistungszentrum, das im Auftrag von Bundesstellen akademische Studien erarbeitet. Das SKMR war von Anfang an als Zwischenschritt zu einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution konzipiert. Doch dieser Schritt dauert nun schon bald zehn Jahre.

Was soll eine unabhängige Menschenrechtsinstitution?
Hausammann: Die internationale Vorgabe, wie sie etwa in Österreich, Frankreich, Deutschland oder auch in Liechtenstein umgesetzt ist, sieht eine angemessen finanzierte, gesetzlich verankerte und gleichwohl von staatlicher Einflussnahme unabhängige Institution vor. Deren Aufgabe wäre es, die Gesetzgebung und die Anwendung des Rechts aus menschenrechtlicher Sicht zu überprüfen und, wo nötig, zu kritisieren – also eine gewichtige öffentliche Stimme für die Menschenrechte zu sein.

Gibt es überhaupt Hoffnung, dass eine solche Instanz in absehbarer Zeit realisiert wird?
Sutter: Die momentane Situation ist frustrierend. In den letzten zwei Jahren ist zwar ein Gesetz zur Subventionierung einer solchen Institution erarbeitet worden und in die Vernehmlassung gegangen – aus unserer Sicht ein unzureichendes Gesetz, doch immerhin eine Diskussionsgrundlage. Nach der Vernehmlassung hat Bundesrat Ignazio Cassis – statt eine Auswertung zu machen und einen Vorschlag ins Parlament zu schicken – das Dossier an die Verwaltung zurückbeordert. Nicht um es zu verbessern, sondern offensichtlich, um es nochmals billiger und harmloser zu machen.

Wie weiter?
Hausammann: In diesem Winter will Cassis dem Parlament eine Lösung vorlegen. Was dabei herauskommt, ist noch offen – aber im Moment schrillen bei uns alle Alarmglocken. Sollte eine zahnlose Alibilösung das Ergebnis sein, wird sich die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz dagegenstellen. Und sicher auch weitere politische Kreise, sodass eine solche Vorlage keine Mehrheit finden würde.

Die Juristin Christina Hausammann und der Philosoph Alex Sutter (beide 63) waren bis Ende September GeschäftsführerInnen von humanrights.ch. Hausammann arbeitet weiterhin in einem Teilzeitpensum als Projektleiterin Geschlechterpolitik am Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte. Sutter nimmt eine Auszeit, um zu tun, wonach ihm der Sinn steht: lesen, wandern, holzbildhauern.