Aufrüstung: Neue Kontrollen müssen her

Nr. 6 –

Nach dem Austritt der USA und Russlands aus dem INF-Abkommen bleiben noch sechs Monate, um einen neuen atomaren Rüstungswettlauf in Europa zu verhindern.

Alles bereit? Der russische Präsident Wladimir Putin besucht am 22. Dezember die militärische Raketentruppen-Akademie in Balaschicha bei Moskau. Foto: Alamy

Die USA und dann auch Russland haben vergangene Woche das INF-Abkommen zum Verbot landgestützter Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper mit Reichweiten zwischen 500 und 5500 Kilometern aufgekündigt – nun droht Europa ein neuer atomarer Aufrüstungswettlauf. Dieser könnte noch gefährlicher werden als die Stationierung von SS-20-Raketen der Sowjetunion und von Pershing-II-Raketen und Cruise-Missiles der USA in den siebziger und achtziger Jahren. Damals protestierten in Europa Millionen gegen Geist, Logik und Politik der atomaren Abschreckung. Die Friedensbewegung trug wesentlich zum Abschluss des INF-Abkommens zwischen Washington und Moskau im Jahr 1987 bei.

Die SS-20 erregte seinerzeit besondere Sorge, weil sie in grosser Zahl westlich des Ural stationiert war. In ihrer Reichweite lag das gesamte Territorium der damals ausschliesslich westeuropäischen Nato-Staaten. Die neu entwickelte Pershing II der USA hätte wegen ihrer hohen Geschwindigkeit und Präzision acht Minuten nach Abschuss von ihren drei Stationierungsorten in Baden-Württemberg Ziele bei Moskau zerstören können. Mit einer ausreichenden Zahl von Pershing II hätten die USA einen Enthauptungsschlag gegen sowjetische Raketenstellungen führen können. Bestärkt wurden entsprechende Befürchtungen damals noch durch Strategiepapiere der Regierung von US-Präsident Ronald Reagan, in denen ein solcher Enthauptungsschlag und das Szenario eines auf Europa begrenzten Atomkrieges befürwortet wurden.

Die «Abschreckungslücke»

Die Waffensysteme, die jetzt in den USA und Russland für einen neuen Rüstungswettlauf in Europa in der Pipeline sind, lassen Pershing II wie SS-20 alt aussehen. Der US-Kongress bewilligte bereits für das Haushaltsjahr 2018 eine erste Tranche von 500 Millionen US-Dollar für die Entwicklung einer neuen landgestützten Mittelstreckenrakete, die die Pershing II hinsichtlich Geschwindigkeit, Präzision, Zerstörungskraft und Steuerungsfähigkeit deutlich übertreffen soll. Denselben «Fortschritt» bringen auch die bereits in der Produktion befindlichen Nachfolgemodelle für die atomaren Fallbomben vom Typ B61, die die USA ab 2020 auf ihren Militärbasen im deutschen Büchel in der Eifel sowie in den Niederlanden und Belgien stationieren wollen.

Hinzu kommen neue Atomwaffen mit niedrigerer Sprengkraft – sogenannte Mini-Nukes –, deren Produktion und Stationierung in Europa US-Präsident Donald Trump bereits Anfang 2018 angekündigt hatte. Laut ihm sollen diese Waffen mit einer Sprengkraft von immerhin noch einem Mehrfachen der Hiroshimabombe eine angeblich bestehende «Abschreckungslücke» gegenüber Russland schliessen. Moskau müsse überzeugt werden, dass die USA selbst bei einem konventionellen Angriff Russlands etwa auf Polen oder die baltischen Staaten (ein Szenario, das die Nato seit der russischen Annexion der Krim ja in den Raum stellt) fähig sind, atomar zu reagieren.

Der russische Präsident Wladimir Putin kündigte unterdessen die Entwicklung neuer landgestützter Mittelstreckenraketen sowie von Abschussgeräten für Kalibr-Raketen an, die bislang auf Schiffen stationiert sind und daher nicht unter das Verbot des INF-Vertrags fielen. Die neuen Raketen und Abschussgeräte sollen bis Ende 2021 einsatzbereit sein. Laut Putin betreibt Russland zudem die Entwicklung von Hyperschallraketen mit grösserer Reichweite, die mit mindestens fünffacher Schallgeschwindigkeit auf ihr Ziel zusteuern.

Ich nicht, du auch!

Die Trump-Regierung rechtfertigt ihren Ausstieg aus dem INF-Abkommen mit dem Vorwurf, Russland habe entgegen dem Vertrag eine neue landgestützte Mittelstreckenrakete vom Typ 9M729 (Nato-Code: SSC-8) mit Reichweiten von bis zu 2600 Kilometern entwickelt. Moskau bestreitet dies und erklärt, die neue Rakete bleibe mit nur 480 Kilometern Reichweite unterhalb der Verbotsgrenze des Abkommens. Umgekehrt behauptet Russland, die USA würden mit ihrem in Rumänien stationierten Raketenabwehrsystem vom Typ Aegis Ashor gegen das INF-Abkommen verstossen. Denn die Startgeräte vom Typ Mark 41 für die Abwehrraketen würden die USA auch auf Kriegsschiffen für den Abschuss von seegestützten Marschflugkörpern vom Typ Tomahawk verwenden. Daher könnten diese Marschflugkörper auch vom landstationierten System in Rumänien abgeschossen werden. Washington bestreitet dies.

Die gegenseitigen Vorwürfe aus Washington und Moskau wurden bislang nicht seriös überprüft und sind daher weder bestätigt noch widerlegt. Dafür müssten die Inspektions- und Kontrollmechanismen des INF-Abkommens wieder in Kraft gesetzt werden, mit denen sich die USA und die Sowjetunion respektive Russland nach Unterzeichnung des Abkommens Ende 1987 und bis Juni 1991 gegenseitig überwacht hatten – bis zur Verschrottung aller damals auf beiden Seiten existierenden Mittelstreckenraketen.

Wer einen neuen atomaren Rüstungswettlauf in Europa verhindern will, muss in Moskau wie in Washington darauf dringen, dass eine gegenseitige Überprüfung stattfindet, möglicherweise unter Beteiligung von ExpertInnen aus unbeteiligten Drittländern. Dafür bleiben noch sechs Monate: Am 6. August wird der Austritt der USA und Russlands aus dem INF-Vertrag wirksam.