Kampf gegen Rechtsextremismus: Wache Öffentlichkeit statt Spitzelei

Nr. 13 –

Am 1.  September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Geht es nach dem «SonntagsBlick», müssten die gerade erst ausgebauten Geheimdienstbefugnisse so schnell wie möglich nochmals erweitert werden. Das seien die Lehren aus dem Attentat auf MuslimInnen im neuseeländischen Christchurch: Der Attentäter sei «unter dem Radar» der neuseeländischen Sicherheitsbehörden durchgeschlüpft, die sich einseitig auf den islamistischen Terrorismus konzentriert und dabei die Rechten aus den Augen verloren hätten.

«SonntagsBlick»-Reporter Fabian Eberhard weist zu Recht darauf hin, dass es auch in der Schweiz bewaffnete und gewaltbereite «Fremdenhasser» gibt. Der Nachrichtendienst des Bundes sei aber «nicht nur auf dem rechten Auge blind, ihm sind die Hände sogar gesetzlich gebunden». Telefon- und E-Mail-Überwachungen dürfe er nämlich nur gegen TerroristInnen, nicht aber gegen «Gewaltextremisten» einsetzen. Das müsse revidiert werden, fordert der Reporter, und man hört im Hintergrund tosenden Applaus bei den GeheimdienstlerInnen und ihren FreundInnen im Bundeshaus. Die hätten es nämlich schon bei der Debatte um das NDG gerne gesehen, wenn man die «besonderen Methoden der Informationsbeschaffung» gleich auch gegen all jene bewilligt hätte, die der Dienst als «ExtremistInnen» einstuft.

Und das sind meist eher Linke als Rechte. Bereits in den neunziger Jahren wurden die Gefahren von rechts ins Spiel gebracht, um linke und liberal gesinnte Menschen für eine Verschärfung geheimdienstlicher Befugnisse zu ködern. Doch schon vor dem neuen Nachrichtendienstgesetz durfte alles überwacht werden, was im öffentlich zugänglichen Raum stattfindet. Auch der Einsatz von Spitzeln ist nichts Neues und keineswegs nur gegen «TerroristInnen» erlaubt.

Für den Kampf gegen (bewaffnete) Nazis und RassistInnen braucht es nicht noch mehr Spitzelei, sondern schärfere Waffengesetze und vor allem eine wache demokratische Öffentlichkeit, die bereit ist, auch die Grundrechte von MigrantInnen zu verteidigen.