Raumplanungsgesetz: Wichtiges Signal des Bundesrats

Nr. 15 –

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass die fünf Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich vorerst kein Bauland mehr einzonen dürfen. Grundlage dieses Entscheids ist das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG), das seit fünf Jahren in Kraft ist. Genau so lange hatten die Kantone Zeit, das neue RPG umzusetzen – beispielsweise mit der Erhebung einer Mehrwertabgabe für die Einzonung von Bauland –, was sie aber nur ungenügend getan haben. Einzonungsstopps drohen noch weiteren Kantonen. So haben etwa Glarus und Obwalden dem Bundesrat noch nicht einmal einen Richtplan vorgelegt.

Raimund Rodewald, Geschäftsführer der Stiftung Landschaftsschutz, der massgeblich an der Entstehung des RPG beteiligt war, begrüsst den Bundesratsentscheid: «Es ist ein wichtiges Zeichen, das der Bundesrat hier setzt: die konsequente Umsetzung des vorliegenden Gesetzes.» Rodewald hofft, dass dieses Signal jetzt auch auf die Kantone wirkt, «damit diese endlich mit dem nötigen Druck auf die Gemeinden zugehen, um gesetzlich vorgeschriebene Rückzonungen auch durchzusetzen». In diesem Bereich liege nämlich das grösste Problem bei der Umsetzung des RPG.